20.05.2026, 21:24
Wann wird das denn in der Regel online gestellt? Also wann kann man damit in etwa rechnen?
Gestern, 14:52
Kommt meist am Werktag drauf:
Klausuren Mai 2026
Hinweis des LJPA: Nachfolgend werden zur Information Themen mitgeteilt, die in diesem Monat den Schwerpunkt der von dem Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zur Bearbeitung ausgegebenen schriftlichen Aufsichtsarbeiten gebildet haben. Rückschlüsse auf die Inhalte künftiger Schreibtermine sind aufgrund dieser Aufstellung nicht möglich.
Zivilrecht:
Z1: Gerichtliche Entscheidung Widerklage; Wirkung einer Vormerkung; Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 313 BGB; Anspruch auf Zustimmung zur Eintragung nach § 888 BGB; Analoge Anwendung der §§ 994 ff. BGB im Verhältnis Vormerkungsberechtigter/vormerkungswidrig Erwerbender; Verwendungsersatz für Grundsteuern
Z2: Anwaltliche Beratung Rechtsmittel gegen eine einstweilige Verfügung; Zulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Begründetheit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; gesetzliche Prozessstandschaft bei Erbengemeinschaft; Eigentumsvermutung und Widerlegung der Vermutung; Geschäftsunfähigkeit; Abhandenkommen; Allgemeine Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast; Gutgläubigkeit; Ersitzung
Z3: Gerichtliche Entscheidung Drittschuldner-/Einziehungsklage; Fehlende Streitverkündung gegenüber dem Vollstreckungsschuldner; Prozessführungsbefugnis; Wirksamkeit des PfÜB; Minderung im Kaufrecht; Sachmangel; Beweisaufnahme; Verbrauchsgüterkauf
Z4: Anwaltliche Beratung (Beklagtensicht) Vorrang des Schlichtungsverfahrens im Nachbarrecht; Feststellungsklage bei fiktiver Schadensabrechnung; Zuständigkeitskonzentration der Amtsgerichte; §§ 831, 840 BGB – Gesamtschuld Arbeitnehmer / Arbeitgeber; Verkehrssicherungspflichten; Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis; Grenz- und Nachbarwand; Nachbarlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 II 2 BGB; Tierhalterhaftung; Mitverschulden; Prozessaufrechnung; Widerklage – sachliche und örtliche Zuständigkeit, Konnexität
Strafrecht: S1: Staatsanwaltschaftliche Entschließung Strafantrag bei Untreue in häuslicher Gemeinschaft; Diebstahl; Regelbeispiele des § 243 StGB / unbenannter besonders schwerer Fall; Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Verstoß gegen die Selbstbelastungsfreiheit; Durchsuchung; Belehrungspflichten; Pflichtverteidiger; Untersuchungshaft;
S2: Urteil Beweiswürdigung und Indizien; (Kein) Beweisverwertungsverbot; Brandstiftung; Schwere Brandstiftung; Besonders schwere Brandstiftung; Betrug; Gefährliche Körperverletzung; Pfefferspray als Gift; Hinterlistiger Überfall; Strafzumessung; Besonders schwerer Fall des Betrugs (Versicherungsbetrug); Gesamtstrafenbildung
Öffentliches Recht:
V1: Gerichtliche Entscheidung (Beschluss) Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; formell ordnungsgemäße Erhebung einer Klage (§§ 55a, 55d VwGO); einfache Gewerbeuntersagung; (gewerberechtliche) Unzuverlässigkeit; erweiterte Gewerbeuntersagung; Ermessensausfall; besonderes Vollzugsinteresse; maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage
V2: Anwaltliche Beratung statthafte Antragsart (§ 80 Abs. 5 S. 1 VwGO); formelle Ordnungsgemäßheit der Anordnung der sofortigen Vollziehung; Rechtmäßigkeit einer baurechtlichen Nutzungsuntersagung; Austausch der Ermächtigungsgrundlage; Begriff der untergeordneten Nebenanlage und Einrichtung zur Kleintierhaltung im Sinne von § 14 Abs. 1 S. 2 BauNVO; Verpflichtung zur artgerechten Haltung einer Savannah-Katze (F1-Generation) auf Grundlage bauordnungsrechtlicher Vorschriften; Bestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung
Klausuren Mai 2026
Hinweis des LJPA: Nachfolgend werden zur Information Themen mitgeteilt, die in diesem Monat den Schwerpunkt der von dem Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zur Bearbeitung ausgegebenen schriftlichen Aufsichtsarbeiten gebildet haben. Rückschlüsse auf die Inhalte künftiger Schreibtermine sind aufgrund dieser Aufstellung nicht möglich.
Zivilrecht:
Z1: Gerichtliche Entscheidung Widerklage; Wirkung einer Vormerkung; Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 313 BGB; Anspruch auf Zustimmung zur Eintragung nach § 888 BGB; Analoge Anwendung der §§ 994 ff. BGB im Verhältnis Vormerkungsberechtigter/vormerkungswidrig Erwerbender; Verwendungsersatz für Grundsteuern
Z2: Anwaltliche Beratung Rechtsmittel gegen eine einstweilige Verfügung; Zulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Begründetheit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; gesetzliche Prozessstandschaft bei Erbengemeinschaft; Eigentumsvermutung und Widerlegung der Vermutung; Geschäftsunfähigkeit; Abhandenkommen; Allgemeine Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast; Gutgläubigkeit; Ersitzung
Z3: Gerichtliche Entscheidung Drittschuldner-/Einziehungsklage; Fehlende Streitverkündung gegenüber dem Vollstreckungsschuldner; Prozessführungsbefugnis; Wirksamkeit des PfÜB; Minderung im Kaufrecht; Sachmangel; Beweisaufnahme; Verbrauchsgüterkauf
Z4: Anwaltliche Beratung (Beklagtensicht) Vorrang des Schlichtungsverfahrens im Nachbarrecht; Feststellungsklage bei fiktiver Schadensabrechnung; Zuständigkeitskonzentration der Amtsgerichte; §§ 831, 840 BGB – Gesamtschuld Arbeitnehmer / Arbeitgeber; Verkehrssicherungspflichten; Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis; Grenz- und Nachbarwand; Nachbarlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 II 2 BGB; Tierhalterhaftung; Mitverschulden; Prozessaufrechnung; Widerklage – sachliche und örtliche Zuständigkeit, Konnexität
Strafrecht: S1: Staatsanwaltschaftliche Entschließung Strafantrag bei Untreue in häuslicher Gemeinschaft; Diebstahl; Regelbeispiele des § 243 StGB / unbenannter besonders schwerer Fall; Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Verstoß gegen die Selbstbelastungsfreiheit; Durchsuchung; Belehrungspflichten; Pflichtverteidiger; Untersuchungshaft;
S2: Urteil Beweiswürdigung und Indizien; (Kein) Beweisverwertungsverbot; Brandstiftung; Schwere Brandstiftung; Besonders schwere Brandstiftung; Betrug; Gefährliche Körperverletzung; Pfefferspray als Gift; Hinterlistiger Überfall; Strafzumessung; Besonders schwerer Fall des Betrugs (Versicherungsbetrug); Gesamtstrafenbildung
Öffentliches Recht:
V1: Gerichtliche Entscheidung (Beschluss) Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; formell ordnungsgemäße Erhebung einer Klage (§§ 55a, 55d VwGO); einfache Gewerbeuntersagung; (gewerberechtliche) Unzuverlässigkeit; erweiterte Gewerbeuntersagung; Ermessensausfall; besonderes Vollzugsinteresse; maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage
V2: Anwaltliche Beratung statthafte Antragsart (§ 80 Abs. 5 S. 1 VwGO); formelle Ordnungsgemäßheit der Anordnung der sofortigen Vollziehung; Rechtmäßigkeit einer baurechtlichen Nutzungsuntersagung; Austausch der Ermächtigungsgrundlage; Begriff der untergeordneten Nebenanlage und Einrichtung zur Kleintierhaltung im Sinne von § 14 Abs. 1 S. 2 BauNVO; Verpflichtung zur artgerechten Haltung einer Savannah-Katze (F1-Generation) auf Grundlage bauordnungsrechtlicher Vorschriften; Bestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung
Gestern, 15:16
oooh mann habe 14 bau nvo nicht gesehen
Gestern, 16:06
Vielen Dank! Wie geht es euch damit? Ist es normal, dass man da (bei weitem) nicht alle Punkte erfüllt hat?
Und kann mir jemand erklären was mit „Austausch der Ermächtigungsgrundlage“ gemeint ist? War das im Sachverhalt irgendwie angelegt bei euch in NRW? Ein paar Unterschiede muss es bei der Klausur ja aufgrund der unterschiedlichen Bauordnungen bestimmt gegeben haben…
Und kann mir jemand erklären was mit „Austausch der Ermächtigungsgrundlage“ gemeint ist? War das im Sachverhalt irgendwie angelegt bei euch in NRW? Ein paar Unterschiede muss es bei der Klausur ja aufgrund der unterschiedlichen Bauordnungen bestimmt gegeben haben…
Gestern, 16:07
Ps. Ich habe so lange gesucht und 14 einfach trotzdem auch übersehen…
Gestern, 20:14
(Gestern, 16:06)Lawlawland schrieb: Vielen Dank! Wie geht es euch damit? Ist es normal, dass man da (bei weitem) nicht alle Punkte erfüllt hat?
Und kann mir jemand erklären was mit „Austausch der Ermächtigungsgrundlage“ gemeint ist? War das im Sachverhalt irgendwie angelegt bei euch in NRW? Ein paar Unterschiede muss es bei der Klausur ja aufgrund der unterschiedlichen Bauordnungen bestimmt gegeben haben…
Im Sachverhalt stützte die handelnde Bauordnungsbehörde ihren Bescheid auf die baurechtliche Generalklausel. Diese war aber nicht einschlägig, da wegen 14 BauNVO kein Verstoß gegen 4 BauNVO vorlag.
Der Bearbeitervermerk machte den Bearbeiter aber auf § 16a TierSchG aufmerksam. Dieser war materiell-rechtlich wohl einschlägig, jedoch die Bauordnungsbehörde nach der angehängten Zuständigkeitsverordnung für den Erlass des Bescheids nicht zuständig. Es war aber zunächst anzusprechen, unter welchen Voraussetzungen so ein "Austausch der EGL" möglich ist, also der Bescheid grundsätzlich auch rechtmäßig sein kann, wenn er von einer anderen, als der seitens der Behörde geltend gemachten Ermächtigungsgrundlage gestützt wird.


