03.02.2026, 13:03
Hey,
hat hier jemand Wohngeld im Ref beantragt und kann mir weiterhelfen?
Ich habe soweit alles an Unterlagen zusammen, allerdings will die Wohngeldstelle jetzt noch einen Bescheid darüber, dass die Bundesausbildungsbeihilfe abgelehnt wurde. So wie ich das sehe bin ich als Referendar überhaupt nicht die Zielgruppe der BAB. Hat jemand von euch mal Wohngeld beantragt und konnte den BAB-Antrag irgendwie umgehen? Ich habe schon telefonisch versucht zu erklären, dass ich durch mein Studium ja eine abgeschlossene Erstausbildung habe und das Ref jetzt nicht unbedingt ein anerkannter Ausbildungsberuf i. S. d. BAB ist.
hat hier jemand Wohngeld im Ref beantragt und kann mir weiterhelfen?
Ich habe soweit alles an Unterlagen zusammen, allerdings will die Wohngeldstelle jetzt noch einen Bescheid darüber, dass die Bundesausbildungsbeihilfe abgelehnt wurde. So wie ich das sehe bin ich als Referendar überhaupt nicht die Zielgruppe der BAB. Hat jemand von euch mal Wohngeld beantragt und konnte den BAB-Antrag irgendwie umgehen? Ich habe schon telefonisch versucht zu erklären, dass ich durch mein Studium ja eine abgeschlossene Erstausbildung habe und das Ref jetzt nicht unbedingt ein anerkannter Ausbildungsberuf i. S. d. BAB ist.
03.02.2026, 21:15
Ich hatte das mit meinem Mann bezüglich Bafög. Der hatte keinen Anspruch und da hat mir das Amt dann einfach mit einem Satz bescheinigt, dass er nicht berechtigter ist. Hatte dort angerufen und dann nach Absprache eine Mail gesendet. Versuch es mal! Wohngeld lohnt sich sehr im Ref!
Gestern, 09:13
Als Referendar bist du grds nicht berechtigt (so zumindest sehen das die meisten bis alle Ämter). Mein Antrag wurde auch abgelehnt.
Nähkästchen: Der Antrag meiner Frau (hat damals Teilzeit gearbeitet) wurde nicht abgelehnt. Das hatte witzigerweise zur Folge, dass bei ihrem Einkommen meine UB berücksichtigt wurde, aber (wohl um zu kompensieren, dass ich keine Anspruch dem Grunde nach habe) nur zur hälfte. Für das Wohngeldamt waren wir also gut 700 € ärmer als tatsächlich. Hatte im Ergebnis einen höheren Wohngeldanspruch für uns zur Folge, als wenn die einfach zwei “normale” Einkommen angenommen hätten. kannste dir nicht ausdenken…
Nähkästchen: Der Antrag meiner Frau (hat damals Teilzeit gearbeitet) wurde nicht abgelehnt. Das hatte witzigerweise zur Folge, dass bei ihrem Einkommen meine UB berücksichtigt wurde, aber (wohl um zu kompensieren, dass ich keine Anspruch dem Grunde nach habe) nur zur hälfte. Für das Wohngeldamt waren wir also gut 700 € ärmer als tatsächlich. Hatte im Ergebnis einen höheren Wohngeldanspruch für uns zur Folge, als wenn die einfach zwei “normale” Einkommen angenommen hätten. kannste dir nicht ausdenken…
Gestern, 18:23
Mein Antrag ist derzeit bewilligt worden (NRW). Scheint horribly uneinheitlich gehandhabt zu werden.


