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Klausuren Februar 2026
#TeamForum
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Themen: 178
Registriert seit: Aug 2012
#1
27.10.2025, 16:43
Im Februar 2026 schreiben Referendare aus Mecklenburg-Vorpommern, NRW, dem GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) und dem Saarland die Klausuren im 2. Staatsexamen.

Mecklenburg-Vorpommern:

02.02.
03.02.
05.02.
06.02.
09.02.
10.02.
19.02.
20.02.

NRW:

02.02.: Z 1
03.02.: Z 2
05.02.: Z 3
06.02.: Z 4
09.02.: S 1
10.02.: S 2
19.02.: V 1
20.02.: V 2

GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):

02.02.: ZR I
03.02.: ZR II
05.02.: ZHG
06.02.: ZR III
09.02.: StR I
10.02.: StR II
19.02.: ÖR I
20.02.: ÖR II

Saarland:

02.02.: ZR
05.02.: VR (=ZVR)
06.02.: ZR
09.02.: StrR
10.02.: StrR
19.02.: ÖR
20.02.: ÖR

Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:

Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.

Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.

Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.

Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(M-V), NoName(HH).
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Letzterschritt16
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Registriert seit: Jan 2026
#2
30.01.2026, 11:22
Moin, ich mache hier mal den Beginn. Wie geht ihr mit dem angekündigten Streik am Montag um? Betroffen ist ja quasi der gesamte ÖPNV. Gibt es Erfahrungswerte, insbesondere im GPA, wie mit solchen Einschränkungen umgegangen wird? Ansonsten viel Erfolg für alle!
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JurisRef
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Themen: 3
Registriert seit: Dec 2023
#3
30.01.2026, 14:43
(30.01.2026, 11:22)Letzterschritt16 schrieb:  Moin, ich mache hier mal den Beginn. Wie geht ihr mit dem angekündigten Streik am Montag um? Betroffen ist ja quasi der gesamte ÖPNV. Gibt es Erfahrungswerte, insbesondere im GPA, wie mit solchen Einschränkungen umgegangen wird? Ansonsten viel Erfolg für alle!

Ich lasse mich von dem Freund meiner Schwester morgens mit holen, der zur Arbeit fährt. Allerdings muss ich noch schauen, wie ich nach den Klausuren wieder heim komme :(
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Tatjana82
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Beiträge: 3
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2026
#4
30.01.2026, 20:38
Ich werde schlichtweg nicht erscheinen können am Montag.
Ist für mich auch bereits der Wiederholungsversuch.
Also führt das bei mir zum endgültigen Nichtbestehen,wenn das Prüfungsamt das nicht als Rücktrittsgrund akzeptiert.
Davon gehe ich mal aus.
Weiß denn zufällig jemand hier, was das für Auswirkungen auf die Unterhaltsbeihilfe hat?
Wird das sofort eingestellt oder trotzdem den üblichen Zeitraum weitergezahlt?
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RefNdsOL
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Beiträge: 558
Themen: 20
Registriert seit: May 2024
#5
30.01.2026, 20:41
(30.01.2026, 20:38)Tatjana82 schrieb:  Ich werde schlichtweg nicht erscheinen können am Montag.
Ist für mich auch bereits der Wiederholungsversuch.
Also führt das bei mir zum endgültigen Nichtbestehen,wenn das Prüfungsamt das nicht als Rücktrittsgrund akzeptiert.
Davon gehe ich mal aus.
Weiß denn zufällig jemand hier, was das für Auswirkungen auf die Unterhaltsbeihilfe hat?
Wird das sofort eingestellt oder trotzdem den üblichen Zeitraum weitergezahlt?
Taxi?
Hotel? Besser als Nichtbestehen
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Tatjana82
Junior Member
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Beiträge: 3
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2026
#6
30.01.2026, 20:51
Kein Geld für sowas.
Ich habe eh keine Chance zu bestehen.
Es geht mir eher um die Unterhaltsbeihilfe, mit der ich bis einschließlich April gerechnet habe.
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JurisRef
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Beiträge: 123
Themen: 3
Registriert seit: Dec 2023
#7
30.01.2026, 22:01
(30.01.2026, 20:38)Tatjana82 schrieb:  Ich werde schlichtweg nicht erscheinen können am Montag.
Ist für mich auch bereits der Wiederholungsversuch.
Also führt das bei mir zum endgültigen Nichtbestehen,wenn das Prüfungsamt das nicht als Rücktrittsgrund akzeptiert.
Davon gehe ich mal aus.
Weiß denn zufällig jemand hier, was das für Auswirkungen auf die Unterhaltsbeihilfe hat?
Wird das sofort eingestellt oder trotzdem den üblichen Zeitraum weitergezahlt?

Deine Frage kann ich nicht beantworten, aber gibt es vielleicht die Möglichkeit dass einer deiner Ref Kollegen dich irgendwo aufgabelt? 🥲 Obwohl kennst wahrscheinlich die Kollegen nicht, wenn es dein 2. Versuch ist 🥺 Ich weiß es ust teuer, aber im äußersten Notfall Taxi möglich?
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JurisRef
Member
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Beiträge: 123
Themen: 3
Registriert seit: Dec 2023
#8
30.01.2026, 22:05
(30.01.2026, 20:51)Tatjana82 schrieb:  Kein Geld für sowas.
Ich habe eh keine Chance zu bestehen.
Es geht mir eher um die Unterhaltsbeihilfe, mit der ich bis einschließlich April gerechnet habe.

Also sofort im Februar einstellen können sie ja nicht, da das Ergebnis ja nicht feststeht und du könntest ja ab Dienstag trd hingehen. Hast dann einmal 0 Punkte, aber es gibt doch nicht die Pflicht zu allen Klausuren zu erscheinen? Dann müssen sie eig sowieso bis April zahlen, da du vorher ja deine Ergebnisse nicht hast würde ich mal sagen
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Sunny0309
Junior Member
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Beiträge: 9
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2024
#9
30.01.2026, 22:10
(30.01.2026, 20:38)Tatjana82 schrieb:  Ich werde schlichtweg nicht erscheinen können am Montag.
Ist für mich auch bereits der Wiederholungsversuch.
Also führt das bei mir zum endgültigen Nichtbestehen,wenn das Prüfungsamt das nicht als Rücktrittsgrund akzeptiert.
Davon gehe ich mal aus.
Weiß denn zufällig jemand hier, was das für Auswirkungen auf die Unterhaltsbeihilfe hat?
Wird das sofort eingestellt oder trotzdem den üblichen Zeitraum weitergezahlt?

Du kannst Fahrtkosten auch alle bei der Steuer angeben
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Tatjana82
Junior Member
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Beiträge: 3
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2026
#10
30.01.2026, 22:17
(30.01.2026, 22:05)JurisRef schrieb:  
(30.01.2026, 20:51)Tatjana82 schrieb:  Kein Geld für sowas.
Ich habe eh keine Chance zu bestehen.
Es geht mir eher um die Unterhaltsbeihilfe, mit der ich bis einschließlich April gerechnet habe.

Also sofort im Februar einstellen können sie ja nicht, da das Ergebnis ja nicht feststeht und du könntest ja ab Dienstag trd hingehen. Hast dann einmal 0 Punkte, aber es gibt doch nicht die Pflicht zu allen Klausuren zu erscheinen? Dann müssen sie eig sowieso bis April zahlen, da du vorher ja deine Ergebnisse nicht hast würde ich mal sagen

Ach, streiken die nur Montag?
Ich dachte, das wäre jetzt bis auf weiteres.
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