20.11.2025, 20:15
Hallo,
ich bin seit Oktober arbeitslos gemeldet und hatte auch direkt ein Beratungsgespräch mit meiner Sachbearbeiterin. Ich habe ihr mitgeteilt, dass ich auf der Suche bin, aber einen Plan habe und Bewerbungen schreibe. Schon nach 2 Wochen hatte ich den ersten Vermittlungsvorschlag im Online-Postfach für eine Stelle bei der Stadt, die ein abgeschlossenes Jurastudium nur alternativ voraussetzt, eigentlich genügt eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter etc. Der Job interessiert mich jedenfalls absolut nicht, ist auch im Vergleich zu meiner vorherigen Stelle massiv unterbezahlt und entspricht auch nicht meinen juristischen Schwerpunkten. Die Bewerbungsfrist läuft am Sonntag aus und jetzt frage ich mich, was ich mache. Eine Rechtsfolgenbelehrung ist nicht beigefügt, aber da das alles online ist, weiß ich auch nicht, ob das mittlerweile überhaupt noch praktiziert wird oder ob es einfach eine allgemeine Belehrung in den Merkblättern gibt und keine explizite mehr unter dem jeweiligen Vermittlungsvorschlag.
Leider ist es auch bei dem einen Vorschlag nicht geblieben, zwischenzeitlich kamen noch 2 andere. Der eine bei einem Mieterschutzbund, 1. Examen reicht aus (und ich kenne bisher nur Anwälte, die diese Tätigkeit nebenbei machen). Der andere bei einem Chemiekonzern. Alles nicht meine Schwerpunkte und nichts, wonach ich suche. Ich schreibe natürlich währenddessen fleißig eigene Bewerbungen und habe nicht vor, noch lange arbeitslos zu sein. Es geht mir also nicht darum, nicht arbeiten zu wollen, aber ich suche eben auch nach einem Job, der nachhaltig zu mir passt und den ich nicht von Beginn an nicht ausüben möchte und absehbar wieder nach was neuem suchen würde.
Kann mir hier jemand Erfahrungen teilen? Habt ihr solche Vermittlungsvorschläge einfach ignoriert? Reicht der Satz "auf den Vermittlungsvorschlag der Agentur für Arbeit hin bewerbe ich mich..." im Anschreiben dafür, dass man zwar seinen Pflichten der Bewerbung nachkommt, aber nicht eingeladen wird?
ich bin seit Oktober arbeitslos gemeldet und hatte auch direkt ein Beratungsgespräch mit meiner Sachbearbeiterin. Ich habe ihr mitgeteilt, dass ich auf der Suche bin, aber einen Plan habe und Bewerbungen schreibe. Schon nach 2 Wochen hatte ich den ersten Vermittlungsvorschlag im Online-Postfach für eine Stelle bei der Stadt, die ein abgeschlossenes Jurastudium nur alternativ voraussetzt, eigentlich genügt eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter etc. Der Job interessiert mich jedenfalls absolut nicht, ist auch im Vergleich zu meiner vorherigen Stelle massiv unterbezahlt und entspricht auch nicht meinen juristischen Schwerpunkten. Die Bewerbungsfrist läuft am Sonntag aus und jetzt frage ich mich, was ich mache. Eine Rechtsfolgenbelehrung ist nicht beigefügt, aber da das alles online ist, weiß ich auch nicht, ob das mittlerweile überhaupt noch praktiziert wird oder ob es einfach eine allgemeine Belehrung in den Merkblättern gibt und keine explizite mehr unter dem jeweiligen Vermittlungsvorschlag.
Leider ist es auch bei dem einen Vorschlag nicht geblieben, zwischenzeitlich kamen noch 2 andere. Der eine bei einem Mieterschutzbund, 1. Examen reicht aus (und ich kenne bisher nur Anwälte, die diese Tätigkeit nebenbei machen). Der andere bei einem Chemiekonzern. Alles nicht meine Schwerpunkte und nichts, wonach ich suche. Ich schreibe natürlich währenddessen fleißig eigene Bewerbungen und habe nicht vor, noch lange arbeitslos zu sein. Es geht mir also nicht darum, nicht arbeiten zu wollen, aber ich suche eben auch nach einem Job, der nachhaltig zu mir passt und den ich nicht von Beginn an nicht ausüben möchte und absehbar wieder nach was neuem suchen würde.
Kann mir hier jemand Erfahrungen teilen? Habt ihr solche Vermittlungsvorschläge einfach ignoriert? Reicht der Satz "auf den Vermittlungsvorschlag der Agentur für Arbeit hin bewerbe ich mich..." im Anschreiben dafür, dass man zwar seinen Pflichten der Bewerbung nachkommt, aber nicht eingeladen wird?
20.11.2025, 21:26
(20.11.2025, 20:15)HillaSo schrieb: Hallo,
ich bin seit Oktober arbeitslos gemeldet und hatte auch direkt ein Beratungsgespräch mit meiner Sachbearbeiterin. Ich habe ihr mitgeteilt, dass ich auf der Suche bin, aber einen Plan habe und Bewerbungen schreibe. Schon nach 2 Wochen hatte ich den ersten Vermittlungsvorschlag im Online-Postfach für eine Stelle bei der Stadt, die ein abgeschlossenes Jurastudium nur alternativ voraussetzt, eigentlich genügt eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter etc. Der Job interessiert mich jedenfalls absolut nicht, ist auch im Vergleich zu meiner vorherigen Stelle massiv unterbezahlt und entspricht auch nicht meinen juristischen Schwerpunkten. Die Bewerbungsfrist läuft am Sonntag aus und jetzt frage ich mich, was ich mache. Eine Rechtsfolgenbelehrung ist nicht beigefügt, aber da das alles online ist, weiß ich auch nicht, ob das mittlerweile überhaupt noch praktiziert wird oder ob es einfach eine allgemeine Belehrung in den Merkblättern gibt und keine explizite mehr unter dem jeweiligen Vermittlungsvorschlag.
Leider ist es auch bei dem einen Vorschlag nicht geblieben, zwischenzeitlich kamen noch 2 andere. Der eine bei einem Mieterschutzbund, 1. Examen reicht aus (und ich kenne bisher nur Anwälte, die diese Tätigkeit nebenbei machen). Der andere bei einem Chemiekonzern. Alles nicht meine Schwerpunkte und nichts, wonach ich suche. Ich schreibe natürlich währenddessen fleißig eigene Bewerbungen und habe nicht vor, noch lange arbeitslos zu sein. Es geht mir also nicht darum, nicht arbeiten zu wollen, aber ich suche eben auch nach einem Job, der nachhaltig zu mir passt und den ich nicht von Beginn an nicht ausüben möchte und absehbar wieder nach was neuem suchen würde.
Kann mir hier jemand Erfahrungen teilen? Habt ihr solche Vermittlungsvorschläge einfach ignoriert? Reicht der Satz "auf den Vermittlungsvorschlag der Agentur für Arbeit hin bewerbe ich mich..." im Anschreiben dafür, dass man zwar seinen Pflichten der Bewerbung nachkommt, aber nicht eingeladen wird?
Meine Sachbearbeiterin hatte mir mitgeteilt, dass die Vermittlungsvorschläge
1. Rein automatisch vom System, in das deine Ausbildung eingepflegt wurde, versendet werden
2. Lediglich Vorschläge seien. Man könne sie getrost ohne Rechtsfolgen ignorieren.
Ob du dich auf meine Geschichte verlassen möchtest, steht auf einem anderen Blatt. Im Zweifel eben eine schlechte Bewerbung raushauen. Deine Einleitung klingt nicht schlecht, vielleicht schreibst du noch etwas über deine tatsächlichen Interessen und deutest an, mit einer Tätigkeit bei dem AG diesem Ziel als Zwischenschritt näher kommen zu wollen.
21.11.2025, 13:18
(20.11.2025, 21:26)KissingSpines schrieb:(20.11.2025, 20:15)HillaSo schrieb: Hallo,
ich bin seit Oktober arbeitslos gemeldet und hatte auch direkt ein Beratungsgespräch mit meiner Sachbearbeiterin. Ich habe ihr mitgeteilt, dass ich auf der Suche bin, aber einen Plan habe und Bewerbungen schreibe. Schon nach 2 Wochen hatte ich den ersten Vermittlungsvorschlag im Online-Postfach für eine Stelle bei der Stadt, die ein abgeschlossenes Jurastudium nur alternativ voraussetzt, eigentlich genügt eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter etc. Der Job interessiert mich jedenfalls absolut nicht, ist auch im Vergleich zu meiner vorherigen Stelle massiv unterbezahlt und entspricht auch nicht meinen juristischen Schwerpunkten. Die Bewerbungsfrist läuft am Sonntag aus und jetzt frage ich mich, was ich mache. Eine Rechtsfolgenbelehrung ist nicht beigefügt, aber da das alles online ist, weiß ich auch nicht, ob das mittlerweile überhaupt noch praktiziert wird oder ob es einfach eine allgemeine Belehrung in den Merkblättern gibt und keine explizite mehr unter dem jeweiligen Vermittlungsvorschlag.
Leider ist es auch bei dem einen Vorschlag nicht geblieben, zwischenzeitlich kamen noch 2 andere. Der eine bei einem Mieterschutzbund, 1. Examen reicht aus (und ich kenne bisher nur Anwälte, die diese Tätigkeit nebenbei machen). Der andere bei einem Chemiekonzern. Alles nicht meine Schwerpunkte und nichts, wonach ich suche. Ich schreibe natürlich währenddessen fleißig eigene Bewerbungen und habe nicht vor, noch lange arbeitslos zu sein. Es geht mir also nicht darum, nicht arbeiten zu wollen, aber ich suche eben auch nach einem Job, der nachhaltig zu mir passt und den ich nicht von Beginn an nicht ausüben möchte und absehbar wieder nach was neuem suchen würde.
Kann mir hier jemand Erfahrungen teilen? Habt ihr solche Vermittlungsvorschläge einfach ignoriert? Reicht der Satz "auf den Vermittlungsvorschlag der Agentur für Arbeit hin bewerbe ich mich..." im Anschreiben dafür, dass man zwar seinen Pflichten der Bewerbung nachkommt, aber nicht eingeladen wird?
Meine Sachbearbeiterin hatte mir mitgeteilt, dass die Vermittlungsvorschläge
1. Rein automatisch vom System, in das deine Ausbildung eingepflegt wurde, versendet werden
2. Lediglich Vorschläge seien. Man könne sie getrost ohne Rechtsfolgen ignorieren.
Ob du dich auf meine Geschichte verlassen möchtest, steht auf einem anderen Blatt. Im Zweifel eben eine schlechte Bewerbung raushauen. Deine Einleitung klingt nicht schlecht, vielleicht schreibst du noch etwas über deine tatsächlichen Interessen und deutest an, mit einer Tätigkeit bei dem AG diesem Ziel als Zwischenschritt näher kommen zu wollen.
Genau so läuft das bei mir auch ab. Also entspann dich mal lieber
Du bist da sowieso der Musterkandidat. Das sitzt im Normalfall ganz anderes Klientel
Die wissen ja selber, dass du auch möglichst schnell in den Beruf starten möchtest.
21.11.2025, 14:14
Vermittlungsvorschläge mit Rechtsbehelfsbelehrung kommen auch noch per Post und sind im Onlineportal extra markiert. Auf die musst du dich bewerben. Auf Vermittlungsvorschläge ohne RB würde ich antworten, dass du dich dort nicht bewirbst. Ich hab nichts gemacht und dann kam der Vermittlungsvorschlag mit RBF
Anmerkungen was du in die Bewerbung schreiben darfst findest du in BeckOGK § 159 SGB II Rn 220.
Anmerkungen was du in die Bewerbung schreiben darfst findest du in BeckOGK § 159 SGB II Rn 220.
Gestern, 09:14
(21.11.2025, 14:14)DM21 schrieb: Vermittlungsvorschläge mit Rechtsbehelfsbelehrung kommen auch noch per Post und sind im Onlineportal extra markiert. Auf die musst du dich bewerben. Auf Vermittlungsvorschläge ohne RB würde ich antworten, dass du dich dort nicht bewirbst. Ich hab nichts gemacht und dann kam der Vermittlungsvorschlag mit RBF
Anmerkungen was du in die Bewerbung schreiben darfst findest du in BeckOGK § 159 SGB II Rn 220.
Vielen Dank! Das hilft mir alles sehr. In Summe gehe ich jetzt davon aus, dass ich mich auf alle Vermittlungsvorschläge, die ich bisher online bekommen habe (zwischenzeitlich sind es 4..), nicht bewerben MUSS, weil ohne RBB, aber besser reagieren sollte, um nicht künftig nur noch welche mit RBB zu erhalten.
Wenn ihr euch auf die Vermittlungsvorschläge (ohne RBB) nicht beworben habt, habt ihr in der Begründung dann zT einfach ehrlich gesagt, dass der Job nicht euren Interessen entspricht oder habt ihr euch eher konkrete Dinge aus der Ausschreibung gesucht und argumentiert, weshalb die nicht eurem Profil entsprechen?
Gestern, 10:45
Was spricht dagegen den Vermittlungsvorschlag erstmal anzunehmen und sich dann aus dem laufenden Arbeitsverhältnis weiter auf den Job zu bewerben, den du machen willst. Das wird auch bei potentiellen Arbeitgeber besser rüberkommen als die Aussage, dass du bisher zuhause sitzt und auf den Traumjob wartest, bevor du nen Finger krumm machst.
Gestern, 15:58
(Gestern, 10:45)Sesselpupser schrieb: Was spricht dagegen den Vermittlungsvorschlag erstmal anzunehmen und sich dann aus dem laufenden Arbeitsverhältnis weiter auf den Job zu bewerben, den du machen willst. Das wird auch bei potentiellen Arbeitgeber besser rüberkommen als die Aussage, dass du bisher zuhause sitzt und auf den Traumjob wartest, bevor du nen Finger krumm machst.Weil dann 1. weniger Zeit und Kapazitäten vorhanden sind, sich auf den "Traumjob" zu bewerben und 2. es nachteilig sein kann nicht flexibel anfangen zu können sowie 3. es genügend Stellen gibt, die deinen Lebenslauf nach unten ziehen und damit deine Chancen schmälern. Und gerade für diese Stellen erhält man häufig Vermittlungsvorschläge.
Gestern, 16:19
Wenn du dich vernünftig im eigenen Interesse bewirbst kannst du die Vorschläge komplett ignorieren. Würde da nicht irgendwie reagieren.
Im Gespräch mit deiner Sachbearbeiterin besprecht ihr das dann einmal und fertig.
Im Gespräch mit deiner Sachbearbeiterin besprecht ihr das dann einmal und fertig.
Gestern, 20:03
(Gestern, 10:45)Sesselpupser schrieb: Was spricht dagegen den Vermittlungsvorschlag erstmal anzunehmen und sich dann aus dem laufenden Arbeitsverhältnis weiter auf den Job zu bewerben, den du machen willst. Das wird auch bei potentiellen Arbeitgeber besser rüberkommen als die Aussage, dass du bisher zuhause sitzt und auf den Traumjob wartest, bevor du nen Finger krumm machst.
Genau, OP du fauler Sozialschmarotzer. Los steigere das Bruttosozialprodukt!/Ironie off
Offensichtlich warst du noch nie arbeitslos, ansonsten wüsstest du dass die Vorschläge von der Agentur völliger Rotz sind. Und nach Studium und Ref hat man sich auch ein bisschen Pause verdient. Auch wenn manche in diesem Forum das anders sehen.



