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  5. Nach Master-Abschluss: Jura aus Interesse studieren?
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Nach Master-Abschluss: Jura aus Interesse studieren?
rerumpublicarum
Junior Member
**
Beiträge: 13
Themen: 7
Registriert seit: Dec 2023
#1
16.09.2025, 11:52
Hallo in die Runde,

ich bin derzeit als Sachbearbeiter in einem Landesministerium tätig (gehobener Dienst, A 11-Dienstposten). 

Ich verfüge über einen Bachelor-Abschluss in Verwaltungswissenschaften, absolviere derzeit nebenberuflich einen Master-Studiengang in Public Management (Verwaltungswissenschaften) und doziere an einer Verwaltungshochschule (u. a. Allg. Verwaltungsrecht).

Bedingt durch die Beschäftigung mit der Rechtsanwendung und den rechtswissenschaftlichen Modulen im Studium (Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht, Vergaberecht, Europarecht, etc.) habe ich bereits seit einigen Jahren den Wunsch, Rechtswissenschaften/Jura zu studieren.

Allerdings habe ich auch gleichzeitig das Bedürfnis, spätestens nach Abschluss des Master-Studiengangs eine Führungsposition im öD einzunehmen und perspektivisch in den höheren Dienst (A 13+) aufzusteigen. 
Dies in Kombination mit einem nebenberuflichen Jurastudium zu leisten, empfinde ich als nahezu unüberbrückbare Aufgabe - zumindest, wenn man das Studium in Regelstudienzeit absolvieren möchte.

Was meint Ihr: Sollte ich aus "Lust und Laune" bzw. Interesse heraus nach dem Master-Abschluss einfach mal mit dem Jura-Studium beginnen? 

Wie lange könnte es dauern bis zum 1. Staatsexamen, wenn ich neben einem anspruchsvollen Vollzeitjob das Studium betreibe? 8 Jahre?
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ranger
Member
***
Beiträge: 68
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2022
#2
16.09.2025, 14:06
(16.09.2025, 11:52)rerumpublicarum schrieb:  Hallo in die Runde,

ich bin derzeit als Sachbearbeiter in einem Landesministerium tätig (gehobener Dienst, A 11-Dienstposten). 

Ich verfüge über einen Bachelor-Abschluss in Verwaltungswissenschaften, absolviere derzeit nebenberuflich einen Master-Studiengang in Public Management (Verwaltungswissenschaften) und doziere an einer Verwaltungshochschule (u. a. Allg. Verwaltungsrecht).

Bedingt durch die Beschäftigung mit der Rechtsanwendung und den rechtswissenschaftlichen Modulen im Studium (Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht, Vergaberecht, Europarecht, etc.) habe ich bereits seit einigen Jahren den Wunsch, Rechtswissenschaften/Jura zu studieren.

Allerdings habe ich auch gleichzeitig das Bedürfnis, spätestens nach Abschluss des Master-Studiengangs eine Führungsposition im öD einzunehmen und perspektivisch in den höheren Dienst (A 13+) aufzusteigen. 
Dies in Kombination mit einem nebenberuflichen Jurastudium zu leisten, empfinde ich als nahezu unüberbrückbare Aufgabe - zumindest, wenn man das Studium in Regelstudienzeit absolvieren möchte.

Was meint Ihr: Sollte ich aus "Lust und Laune" bzw. Interesse heraus nach dem Master-Abschluss einfach mal mit dem Jura-Studium beginnen? 

Wie lange könnte es dauern bis zum 1. Staatsexamen, wenn ich neben einem anspruchsvollen Vollzeitjob das Studium betreibe? 8 Jahre?

Interessanter Post von dir! 
Die Zeitfrage kann man nicht pauschal beantworten. Bist du ein Wunderkind, kannst du das erste Staatsexamen auch nach drei Jahren bestanden haben. Bist du familiär eingespannt, kann es länger dauern. Bei deinen erheblichen Vorkenntnissen würde ich vermuten, dass dir der Ritt zum ersten Staatsexamen eher leicht fallen würde. 

Die eigentliche Frage lautet doch: Was erhoffst du dir von diesem unfassbaren Mehraufwand für dein Leben? 
Wenn dir mit dem Masterabschluss der Weg in den hD offensteht, welchen Mehrwert würde ein 1. Staatsexamen bringen? Auch VolljuristInnen steigen idR nur mit A13 ein. 
Interessant wäre daher aus deiner Perspektive nur der full circle, also erstes und zweites Staatsexamen. Damit könntest du dir zumindest die Richter*innen oder RA-Tätigkeit offenhalten - was für dich aber überhaupt nicht relevant ist? 

Wenn dein Interesse an der reinen Rechtswissenschaft so groß ist, dann wird das erste Staatsexamen dieses Interesse nicht befriedigen. Hier wird nämlich vor allem das Klausurenschreiben und nicht dein wissenschaftliches Potenzial geprüft. Gerade die Examensvorbereitung ist eine sehr intensive Periode, in der die tiefergehende Befassung mit den eigentlich spannenden juristischen Themen fast keinen Platz findet.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.139
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
16.09.2025, 14:47
Für den weiteren Aufstieg in der Verwaltung brauchst Du es sehr wahrscheinlich nicht - Du bist ja schon drin und bekannt und machst den Master noch.

Zivilrecht und Strafrecht brauchst Du in der Verwaltung auch eher nicht.

Was Du bekämst, wäre der gesamte wissenschaftliche Background. Wenn es Dich interessiert, ist das natürlich super. Ich bin auch sicher, dass Dir durch das Vorwissen vor allem ÖR leichter fallen wird als den anderen. Ggf. wird auch etwas angerechnet.

Und natürlich die Möglichkeit, dich mit den Verwaltungsjuristen auf Augenhöhe zu unterhalten. Das kann schon eine Rolle spielen. Manchmal höre ich, wie die Rechtslage oder Erfolgsaussicht vor Gericht angeblich sei - wenn ich dann sage, dass ich mal Richter war und das etwas anders einschätze, ist das schon relevant.

Trotz allem: Sehr viel Aufwand zum Beruf zusätzlich... vielleicht als Hobby sehen und schauen, wie weit es dich führt?
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advocatus diaboli
Member
***
Beiträge: 156
Themen: 1
Registriert seit: May 2023
#4
18.09.2025, 10:46
Die Entscheidung sollte auch stark davon abhängen, wie sehr du dich in deiner Freizeit für das Jurastudium aufopfernd möchtest. Dir werden aufgrund deiner Vorerfahrung sicherlich einige Themen leichter fallen, allerdings ist das Jurastudium insgesamt auch ein zeitintensives Studium. 

Wenn du das Studium nicht in Vollzeit absolvierst, sind 8 Jahre schon realistisch. Selbst im Idealfall wirst du wahrscheinlich 5 Jahre brauchen (außer es wird etwas angerechnet). Die im ersten Post genannten 3 Jahre halte ich für extrem unwahrscheinlich. Da müsstest du wirklich eine ganz besondere Begabung haben.
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Egal_
Senior Member
****
Beiträge: 272
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2024
#5
18.09.2025, 11:04
Ich höre immer wieder mal, dass einige Verwaltungsbeamte aus Interesse Jura studieren. Liegt ja auch nicht ganz fern.

So pessimistisch wie meine Vorschreiber sehe ich dein Vorhaben daher nicht. Ich denke, du solltest dich an deiner Wunschuni einmal schlau machen, wie die Voraussetzungen sind. Ich gehe davon aus, dass du dir einiges anrechnen lassen kannst. Jedenfalls berichtete hier irgendwo im Forum vor ein paar Tagen eine andere Userin in ähnlicher Position, dass sie sehr viele Sachen anrechnen lassen konnte, wodurch sie ihr Studium stark verkürzen und beschleunigen konnte.
Je nachdem, ob das möglich ist, könntest du über ein Teilzeitstudium nachdenken - das gibt es offiziell an manchen Unis - oder dich regulär einschreiben. Das Gute am Jurastudium ist, dass es nicht so verschult ist, wie die Bachelor- und Masterstudiengänge. Du kannst dir deine Vorlesungen weitestgehend selbst legen wie du willst und hast keinen vorgebenen Stundenplan. Auch ohne Teilzeitstudium bist du daher flexibel.

Ob es dich beruflich weiterbringt, dazu kann ich nichts sagen. Früher war der Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst wohl nicht so einfach. Das erzählten mir zumindest damals mehrere Polizisten. Mag aber sein, dass sich die Durchlässigkeit im Laufe der Jahre geändert hat und brauchst das Studium dafür gar nicht. Auch das schließt aber ja nicht aus, Jura interessehalber zu studieren und dein Wissen zu erweitern.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.09.2025, 11:06 von Egal_.)
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