05.08.2025, 21:57
(05.08.2025, 21:41)MV-Ref23 schrieb:(05.08.2025, 20:03)HH25 schrieb:(05.08.2025, 19:00)Kennziffer007 schrieb: Ich meine im GPA-Bereich gab es auch keinen Hinweis auf den 656. Außer ich habe den übersehen...Habs im GPA auch nicht gesehen, war nur in der Klage mit bisschen umschwänglichen Formulierungen angedeutet.
Wie habt ihr das mit § 565 dann gelöst? War komplett verwirrt von dieser Kommentarstelle; hatte das iwie so verstanden, dass die Konstellation hier keine gewerbliche Vermietung war, aber bei so ArbeitG Wohnungen für den ArbeitN die Grundsätze entsprechend rangezogen werden und der ArbN gegenüber dem Vermieter die Rechte nach §§ 573f. entgegenhalten kann.
Und war die Klage gegen die GmbH oder den Mandanten als Privatperson gerichtet? Im Rubrum war er ja privat genannt. In der Klagebegründung wars aber ja eindeutig gegen die GmbH gerichtet.
Und was war dieser Hinweis in der "Klageerwiderung" bzgl. dem Verzicht auf den mittelbaren Fremdbesitz? Hab das aus lauter Planlosigkeit ganz edgy in § 275 verwurschtelt, wusste aber auch schon überhaupt nicht, ob man auf seinen mittelbaren Fremdbesitz einfach so verzichten kann und dann auch keine Zeit mehr nachzuschauen
Zu Deiner Frage zum mittelbaren Fremdbesitz: In unserer M-V Klausur war die Klage "nur" gegen den Mandanten persönlich gerichtet.
In der zitierten OLG Hamburg-Entscheidung war die GmbH verklagt (Bekl. zu 1) und der Mandant (Bekl. zu 2). Dort hat das OLG HH die Sache mit dem mittelbaren Fremdbesitz in § 985 einerseits und § 546 andererseits (mit § 275) verpackt bzgl. der Klage gegen die GmbH selbst (siehe Rn. 52 f. bei Juris). Weil die GmbH aber zumindest bei uns im M-V nicht verklagt und damit nicht zu prüfen war (so meine Einschätzung) müsste der Hinweis in der Klausurakte auf den Verzicht auf den mittelbaren Fremdbesitzer m.E. für die Bearbeitung "egal" gewesen sein...
@MV-Ref23
In NRW m.E. genauso, die Klage war gegen den Mandanten als natürliche Person gerichtet, nicht gegen die GmbH.
Trotzdem fand ich den SV jedenfalls leicht irreführend, weil mit dem Berufen auf § 275 und dem "Verzicht" auf den mittelbaren Fremdbesitz Argumente vorgebracht wurden, die halt allenfalls aus Sicht der GmbH Sinn ergeben hätten, nicht aber unbedingt unmittelbar vom Mandanten. Hatte auch Schwierigkeiten, das abzuhandeln und hab es einfach random nebenbei in 1-2 Sätzen abgefrühstückt 😁
Naja, was auch immer, es ist geschafft, 2/8 abgehakt 🤷🏽♀️
06.08.2025, 08:00
Habt ihr Ausführungen zu 257, 259 ZPO gemacht?
Ist es richtig, dass in unserem Fall 259 einschlägig ist?
Ist es richtig, dass in unserem Fall 259 einschlägig ist?
06.08.2025, 08:23
06.08.2025, 08:26
06.08.2025, 08:49
Irgendwelche Vermutungen für morgen? 😅
06.08.2025, 08:49
(06.08.2025, 08:23)Aug25(SL) schrieb:(06.08.2025, 08:00)MV2025 schrieb: Habt ihr Ausführungen zu 257, 259 ZPO gemacht?
Ist es richtig, dass in unserem Fall 259 einschlägig ist?
Kannst du das erklären? Meines Erachtens haben die Normen in unserem Fall keine Rolle gespielt.
Ich habe das im Rahmen der Zulässigkeit der Klage (kurz) angesprochen. Oder habe ich einen großen Denkfehler drin?
06.08.2025, 08:53
06.08.2025, 09:15
(06.08.2025, 08:49)MV2025 schrieb:(06.08.2025, 08:23)Aug25(SL) schrieb:(06.08.2025, 08:00)MV2025 schrieb: Habt ihr Ausführungen zu 257, 259 ZPO gemacht?
Ist es richtig, dass in unserem Fall 259 einschlägig ist?
Kannst du das erklären? Meines Erachtens haben die Normen in unserem Fall keine Rolle gespielt.
Ich habe das im Rahmen der Zulässigkeit der Klage (kurz) angesprochen. Oder habe ich einen großen Denkfehler drin?
mE nicht einschlägig da es sich vorliegend nicht um eine künftige Räumung/Leistung handelt
06.08.2025, 09:24
(06.08.2025, 09:15)Aug25(SL) schrieb:(06.08.2025, 08:49)MV2025 schrieb:(06.08.2025, 08:23)Aug25(SL) schrieb:(06.08.2025, 08:00)MV2025 schrieb: Habt ihr Ausführungen zu 257, 259 ZPO gemacht?
Ist es richtig, dass in unserem Fall 259 einschlägig ist?
Kannst du das erklären? Meines Erachtens haben die Normen in unserem Fall keine Rolle gespielt.
Ich habe das im Rahmen der Zulässigkeit der Klage (kurz) angesprochen. Oder habe ich einen großen Denkfehler drin?
mE nicht einschlägig da es sich vorliegend nicht um eine künftige Räumung/Leistung handelt
Sehe ich auch so. Dürfte nicht einschlägig gewesen sein.
06.08.2025, 09:49
Ok checke es jetzt auch. Also keine Ausführungen zur Klageart?
Bzgl. morgen hoffe ich auf etwas nicht allzu Abgedrehtes. Tipp: Drittwiderspruchsklage
Bzgl. morgen hoffe ich auf etwas nicht allzu Abgedrehtes. Tipp: Drittwiderspruchsklage