13.05.2019, 17:59
(13.05.2019, 17:49)Hessen Gast schrieb:(13.05.2019, 17:29)Hessen schrieb: Hat irgendjemand einen Weg gefunden, an der abgelaufenen Klagefrist vorbei zu kommen?
Wiedereinsetzung, § 60 VwGO?!
Schon klar, aber war das nicht eindeutig eigenes Organisations- bzw. Überwachungsverschulden der Bevollmächtigten, den unbeaufsichtigten Azubi mit dem Fax zu betrauen, der gerade mal ein paar Tage bei ihr arbeitet?
13.05.2019, 18:02
(13.05.2019, 17:59)Hessen schrieb:(13.05.2019, 17:49)Hessen Gast schrieb:(13.05.2019, 17:29)Hessen schrieb: Hat irgendjemand einen Weg gefunden, an der abgelaufenen Klagefrist vorbei zu kommen?
Wiedereinsetzung, § 60 VwGO?!
Schon klar, aber war das nicht eindeutig eigenes Organisations- bzw. Überwachungsverschulden der Bevollmächtigten, den unbeaufsichtigten Azubi mit dem Fax zu betrauen, der gerade mal ein paar Tage bei ihr arbeitet?
Finde ich nicht, wird aber wohl Argumentationssache (und Klausurtaktik) gewesen sein.
IdR wird jeder ein Faxgerät bedienen können und sonst hat er ja auch alles „vorbildlich“ erledigt.
Im Übrigen war aber der postalische Eingang nicht verschuldet.
13.05.2019, 18:02
weiss jemand noch, wann das Fax vom LG beim VG einging? Mache mich verrückt ...
Denke auch dass das Orgaverschulden war. Oder stand irgendwo, dass die RA nochmal kontrolliert / Anweisungen an zB die Rafachangestellte zur Kontrolle des Referendars gegeben hat?
Denke auch dass das Orgaverschulden war. Oder stand irgendwo, dass die RA nochmal kontrolliert / Anweisungen an zB die Rafachangestellte zur Kontrolle des Referendars gegeben hat?
13.05.2019, 18:08
(13.05.2019, 18:02)GastKöln schrieb: weiss jemand noch, wann das Fax vom LG beim VG einging? Mache mich verrückt ...
Denke auch dass das Orgaverschulden war. Oder stand irgendwo, dass die RA nochmal kontrolliert / Anweisungen an zB die Rafachangestellte zur Kontrolle des Referendars gegeben hat?
Nein, hat sie nicht. Nur gemutmaßt, dass er bestimmt zuverlässig ist. Also sehr schwierig da Verschulden abzulehnen, finde ich. Das Fax beim vom LG ist auch erst nach Fristablauf beim VG eingegangen. Grundsätzlich zwar fristwahrend gem. § 17 b GVG, aber in dem Fall ebenfalls nicht, weil der Schriftsatz ja ans VG gehen sollte.
13.05.2019, 18:22
(13.05.2019, 17:59)Hessen schrieb:(13.05.2019, 17:49)Hessen Gast schrieb:(13.05.2019, 17:29)Hessen schrieb: Hat irgendjemand einen Weg gefunden, an der abgelaufenen Klagefrist vorbei zu kommen?
Wiedereinsetzung, § 60 VwGO?!
Schon klar, aber war das nicht eindeutig eigenes Organisations- bzw. Überwachungsverschulden der Bevollmächtigten, den unbeaufsichtigten Azubi mit dem Fax zu betrauen, der gerade mal ein paar Tage bei ihr arbeitet?
Ja, war es. RAin hätte den Versand noch einmal überprüfen müssen.
Wird auch der Klägerin zugerechnet.
Aber dann gab es ja noch den Brief, der zur Post aufgegeben wurde, und diesbzgl Wiedereinsetzung gem. § 60 I VwGO (+) [Partei darf von gewöhnlicher Postlaufzeit ausgehen; gleiches Problem gibt’s auch bei ZPO].
So jedenfalls meine Lösung und damit konnte man alle Fristprobleme des Falls unterkriegen, was ja grundsätzlich ein ganz gutes Zeichen ist...
13.05.2019, 18:24
(13.05.2019, 18:02)GastKöln schrieb: weiss jemand noch, wann das Fax vom LG beim VG einging? Mache mich verrückt ...
Fax ging am 08.02. beim LG ein (gleicher Tag, an dem der Schriftsatz per Post aufgegeben wurde) und traf vom LG weitergeleitet am 12.02. beim VG ein (gleicher Tag, an dem der Schriftsatz per Post beim VG einging).
13.05.2019, 18:30
Gast
Ja, war es. RAin hätte den Versand noch einmal überprüfen müssen.
Wird auch der Klägerin zugerechnet.
Aber dann gab es ja noch den Brief, der zur Post aufgegeben wurde, und diesbzgl Wiedereinsetzung gem. § 60 I VwGO (+) [Partei darf von gewöhnlicher Postlaufzeit ausgehen; gleiches Problem gibt’s auch bei ZPO].
So jedenfalls meine Lösung und damit konnte man alle Fristprobleme des Falls unterkriegen, was ja grundsätzlich ein ganz gutes Zeichen ist...
Jap, das wird die Lösung gewesen sein.
Ich hab leider das mit dem Brief in der Lösungsskizze total vergessen und werde mich wohl den Rest des Abends zu Tode ärgern.. :s
(13.05.2019, 17:59)Hessen schrieb:(13.05.2019, 17:49)Hessen Gast schrieb:(13.05.2019, 17:29)Hessen schrieb: Hat irgendjemand einen Weg gefunden, an der abgelaufenen Klagefrist vorbei zu kommen?
Wiedereinsetzung, § 60 VwGO?!
Schon klar, aber war das nicht eindeutig eigenes Organisations- bzw. Überwachungsverschulden der Bevollmächtigten, den unbeaufsichtigten Azubi mit dem Fax zu betrauen, der gerade mal ein paar Tage bei ihr arbeitet?
Ja, war es. RAin hätte den Versand noch einmal überprüfen müssen.
Wird auch der Klägerin zugerechnet.
Aber dann gab es ja noch den Brief, der zur Post aufgegeben wurde, und diesbzgl Wiedereinsetzung gem. § 60 I VwGO (+) [Partei darf von gewöhnlicher Postlaufzeit ausgehen; gleiches Problem gibt’s auch bei ZPO].
So jedenfalls meine Lösung und damit konnte man alle Fristprobleme des Falls unterkriegen, was ja grundsätzlich ein ganz gutes Zeichen ist...
Jap, das wird die Lösung gewesen sein.
Ich hab leider das mit dem Brief in der Lösungsskizze total vergessen und werde mich wohl den Rest des Abends zu Tode ärgern.. :s
13.05.2019, 18:47
In dem Zusammenhang: Was sollte mit dem Auszug der Wiederrufsbelehrung falsch sein, den der Anwalt zitiert hat?
13.05.2019, 18:48
§ 17b GVG führte hier nicht zum Erfolg, da § 17b GVG auf die Rechtshängigkeit abstellt. Rechtshängig wird eine Klage bei den Zivilgerichten aber gem. §§ 259, 253 I durch Zustellung beim Beklagten (vorher anhängig). Anders, wenn man eine Klage beim örtlich oder instanziell unzuständigen Verwaltungsgericht stellt. Klagen werden in der Verwaltungsgerichtsbarkeit gem. § 90 VwGO durch Erhebung rechtshängig.
Hinsichtlich des Azubis dürfte Organisationsverschulden vorliegen. Der Weg zur Wiedereinsetzung ging über den zur Post gegebenen Klageschriftsatz zwei Werktage vor Fristablauf.
Hinsichtlich des Azubis dürfte Organisationsverschulden vorliegen. Der Weg zur Wiedereinsetzung ging über den zur Post gegebenen Klageschriftsatz zwei Werktage vor Fristablauf.
13.05.2019, 18:50