11.05.2019, 09:07
(11.05.2019, 08:20)GastNRW89 schrieb:(10.05.2019, 23:36)Gast schrieb:(10.05.2019, 18:42)GastNRWGastNRW schrieb: Ehrlich gesagt hab ich mir den Eingangsstempel nicht genau angeguckt. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass das Urteil gegen EB zugestellt wurde. Warum glauben immer so viele Kandidaten, dass die Unterschriften fehlen? Die Unterschriften sind nur auf dem Original. Zugestellt wird eine Ausfertigung. Da sind NIE, NIE, NIE Unterschriften drauf. Habt Ihr Euch in der Station denn nie mal ein Urteil zeigen lassen? Der Beglaubigungsvermerk, der drauf war, da bin ich sicher, bedeutet, das beglaubigt der UB, dass auf dem original die Unterschriften sind.
Klar, auf der Ausfertigung sind keine Originalunterschriften. Aber dann müsste sich - wie es auch beim Protokoll heute der Fall war - ein „gez.“ vor dem jeweiligen Namen befinden, was ja gerade das Vorliegen einer entsprechenden Unterschrift beim Original dokumentieren soll.
Dies war bei der Urteilsausfertigung heute aber nicht der Fall, weshalb nach meiner Auffassung von fehlenden Unterschriften auf dem Original auszugehen ist.
Leider nicht richtig. Die Unterschriften waren kein Problem!
Naja egal, die Klausur gestern war bei mir eh für die Tonne :D
11.05.2019, 10:03
(11.05.2019, 08:43)Hessen schrieb:(11.05.2019, 08:20)GastNRW89 schrieb:(10.05.2019, 23:36)Gast schrieb:(10.05.2019, 18:42)GastNRWGastNRW schrieb: Ehrlich gesagt hab ich mir den Eingangsstempel nicht genau angeguckt. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass das Urteil gegen EB zugestellt wurde. Warum glauben immer so viele Kandidaten, dass die Unterschriften fehlen? Die Unterschriften sind nur auf dem Original. Zugestellt wird eine Ausfertigung. Da sind NIE, NIE, NIE Unterschriften drauf. Habt Ihr Euch in der Station denn nie mal ein Urteil zeigen lassen? Der Beglaubigungsvermerk, der drauf war, da bin ich sicher, bedeutet, das beglaubigt der UB, dass auf dem original die Unterschriften sind.
Klar, auf der Ausfertigung sind keine Originalunterschriften. Aber dann müsste sich - wie es auch beim Protokoll heute der Fall war - ein „gez.“ vor dem jeweiligen Namen befinden, was ja gerade das Vorliegen einer entsprechenden Unterschrift beim Original dokumentieren soll.
Dies war bei der Urteilsausfertigung heute aber nicht der Fall, weshalb nach meiner Auffassung von fehlenden Unterschriften auf dem Original auszugehen ist.
Leider nicht richtig. Die Unterschriften waren kein Problem!
Das „GEZ.“ wird bei Abschriften von Anwälten gemacht, nicht bei der Ausfertigung von Urteilen.
So in etwa. Während bei einfachen Abschrift en der „gez.“-Vermerk bedeutet, dass dort im Original die Unterschrift steht, wird bei beglaubigten Abschriften der Beglaubigungsvermerk angebracht, um zu beglaubigen, dass auf dem Original die Unterschrift steht. Darauf darf man vertrauen, dafür gibt’s extra den UB. Macht der RA das kunstgerecht, unterschreibt er seine beglaubigte Abschrift nicht, bringt aber den unterschriebenen Beglaubigungsvermerk an und einen „gez.“-Vermerk auf allen einfachen Abschriften ohne jede Unterschrift.
13.05.2019, 14:29
Leute bitte tragt morgen wieder schön deoroller mit viel alu drin. Ich konnte heut wieder nicht mehr atmen.
13.05.2019, 14:44
13.05.2019, 16:11
mag jemand seine Lösung präsentieren?
13.05.2019, 16:29
Worum ging es denn in NRW? Auch Kostenbescheid wegen Asbest Beseitigung nach Brand? Viele Grüße!
13.05.2019, 17:07
Hat jemand ein Urteil gefunden, welches zu der Klausur heute passt?


13.05.2019, 17:29
Hat irgendjemand einen Weg gefunden, an der abgelaufenen Klagefrist vorbei zu kommen?
13.05.2019, 17:49
In NRW hatte die PBV einen Wiedereinsetzungsantrag gestellt. Falls es den in Hessen nicht gegeben haben sollte, Wiedereinsetzung vAw?
13.05.2019, 17:49