16.06.2025, 23:16
Ist es eig sinnvoll, wenn man seine Einzelnotenübersicht mit in die Bewerbungsunterlagen packt? Das Örecht zieht meinen Schnitt der schriftlichen Punkte runter. Die Punkte sind dennoch ganz gut. Aber will zeigen, dass mir das Strafrecht und Zivilrecht ziemlich liegt. Auch meine Endnote ist ganz gut, habe aber kein Vollbefriedigend
Gestern, 09:43
Hätte ich ohne es zu wissen schon gedacht! Weil wenn ich jemanden in einem zivilrechtlichen Bereich (Anwalt, Richter) einsetzen wollen würde, wäre mir ö-Recht ziemlich egal. Nützt ja wenig für das jeweilige Aufgaben Profil. Ich weiß auch dass sich das wohl angeschaut wird. Sogar in der GK schon mitbekommen.
Gestern, 10:28
Habe ich noch nie gemacht und noch nie gesehen. Ich würde es nur machen, wenn die Noten wirklich krass voneinander abweichen, so dass 1-2 Klausuren erheblich runterziehen.
Gerade wenn deine Note am Ende aber in Ordnung ist, würde ich da kein Fass aufmachen. Wer unbedingt ein Prädikat verlangt, macht davon keine Ausnahme. Und wer auch mit 8 Punkten happy ist, interessiert sich nicht wirklich für die Einzelnoten. Ich würde mich in der Bewerbung mehr auf deine positiven Aspekte und deine Fähigkeiten neben der reinen Note fokussieren - statt zu erklären, wieso 8 Punkte eigentlich 8,7 Punkte hätten sein sollen, aber du hattest eben in ÖffR zweimal 5 Punkte... das hört sich so nach Rechtfertigung an, wo es eigentlich keiner Rechtfertigung bedarf.
Gerade wenn deine Note am Ende aber in Ordnung ist, würde ich da kein Fass aufmachen. Wer unbedingt ein Prädikat verlangt, macht davon keine Ausnahme. Und wer auch mit 8 Punkten happy ist, interessiert sich nicht wirklich für die Einzelnoten. Ich würde mich in der Bewerbung mehr auf deine positiven Aspekte und deine Fähigkeiten neben der reinen Note fokussieren - statt zu erklären, wieso 8 Punkte eigentlich 8,7 Punkte hätten sein sollen, aber du hattest eben in ÖffR zweimal 5 Punkte... das hört sich so nach Rechtfertigung an, wo es eigentlich keiner Rechtfertigung bedarf.
Gestern, 10:59
Würde ich machen und habe ich auch immer gemacht. Erst recht, wenn die Einzelnoten für dein Rechtsgebiet streiten.
Gestern, 15:18
für den ersten Job nach dem Ref kann man das machen. Als Personaler kann ich dir sagen, dass du alles siehst: nur die Urkunde, Urkunde mit den Einzelnoten und Urkunde, Einzelnoten und alle Stationsnoten.
Ab dem ersten Jobwechsel würde ich dringend empfehlen nur die Urkunde beizulegen. Man sollte zeigen, dass man sich auf die wesentlichen Sachen konzentrieren kann
Ab dem ersten Jobwechsel würde ich dringend empfehlen nur die Urkunde beizulegen. Man sollte zeigen, dass man sich auf die wesentlichen Sachen konzentrieren kann