09.06.2025, 13:49
Das 35 GewO nicht auf das Reisegewerbe Anwendung findet stimmt tatsächlich (https://www.haufe.de/id/norm/35-gewo-all...75_p1.html). Ich wusste das selber jedoch nicht und habe dementsprechend auch 35 GewO als EGL genommen. Wichtig ist eher mMn, dass man konsequent geprüft hat.
09.06.2025, 13:58
(09.06.2025, 13:49)Altnkm schrieb: Das 35 GewO nicht auf das Reisegewerbe Anwendung findet stimmt tatsächlich (https://www.haufe.de/id/norm/35-gewo-all...75_p1.html). Ich wusste das selber jedoch nicht und habe dementsprechend auch 35 GewO als EGL genommen. Wichtig ist eher mMn, dass man konsequent geprüft hat.
Ah danke dir :)
09.06.2025, 14:08
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do...26?hl=true
Hier gibt es auch noch was zu 35 gewo und 49 vwvwfg
Hier gibt es auch noch was zu 35 gewo und 49 vwvwfg
09.06.2025, 15:56
Auf was spekuliert ihr denn für morgen? :) ich bin so richtig lost. Hab auch keine Ahnung wie man sich jetzt in drei Tagen nochmal komplett Zivil reinhauen sollte. Ist so blöd dass die das umgedreht haben...
09.06.2025, 16:11
(09.06.2025, 15:56)Refi1234 schrieb: Auf was spekuliert ihr denn für morgen? :) ich bin so richtig lost. Hab auch keine Ahnung wie man sich jetzt in drei Tagen nochmal komplett Zivil reinhauen sollte. Ist so blöd dass die das umgedreht haben...Auf nichts ehrlich gesagt. Es kann leider alles vom Verkehrsunfall bis zur Tierhalterhaftung kommen. Zivilrecht ist ein zu großes Gebiet.
09.06.2025, 16:42
(09.06.2025, 16:11)BaWü2003 schrieb:Same. Zumal Spekulationen nichts bringen.(09.06.2025, 15:56)Refi1234 schrieb: Auf was spekuliert ihr denn für morgen? :) ich bin so richtig lost. Hab auch keine Ahnung wie man sich jetzt in drei Tagen nochmal komplett Zivil reinhauen sollte. Ist so blöd dass die das umgedreht haben...Auf nichts ehrlich gesagt. Es kann leider alles vom Verkehrsunfall bis zur Tierhalterhaftung kommen. Zivilrecht ist ein zu großes Gebiet.
09.06.2025, 17:34
10.06.2025, 14:43
Heutige Klausur: Verkehrsunfall, Vorfahrt, Geschwindigkeit, es ist nicht klar gewesen, ob eine erhöhte Geschwindigkeit gegeben war oder nicht, unübersichtliche Straße, mehrere Beklagte, es wurde eine Widerklage bzw Drittwiderklage erhoben, gewillkürte Prozessstandschaft, Beweiswürdigung, Mitverschulden, "Irrtum" Der Fachwerkstatt dem Geschädigten zurechenbar oder nicht, SV-Gutachten als Schadensposition, 249 II 2 BGB.
Für mich persönlich total Reinfall. Bin mir sicher durchgefallen zu sein 😅
Für mich persönlich total Reinfall. Bin mir sicher durchgefallen zu sein 😅
10.06.2025, 14:58
War das persönlich eingeholte SV-Gutachten relevant? War das nicht unstetig, weil der Beklagte das bereits bezahlt hat und es auch nicht vom Klageantrag umfasst war?
10.06.2025, 15:00
(10.06.2025, 14:43)Altnkm schrieb: Heutige Klausur: Verkehrsunfall, Vorfahrt, Geschwindigkeit, es ist nicht klar gewesen, ob eine erhöhte Geschwindigkeit gegeben war oder nicht, unübersichtliche Straße, mehrere Beklagte, es wurde eine Widerklage bzw Drittwiderklage erhoben, gewillkürte Prozessstandschaft, Beweiswürdigung, Mitverschulden, "Irrtum" Der Fachwerkstatt dem Geschädigten zurechenbar oder nicht, SV-Gutachten als Schadensposition, 249 II 2 BGB.
Für mich persönlich total Reinfall. Bin mir sicher durchgefallen zu sein 😅
Ich hab auch ein ganz schlechtes Gefühl bei der Klausur. Erst dachte ich, dass es ganz machbar klingt, aber dann scheitert es bei mir auch an den kleinsten Dingen oftmals.
Zunächst: Der Kläger wollte seinen Schaden ja inkl. Mehrwertsteuer geltend machen, was aber nicht geht (§ 249 II 2) oder? Aber die Beklagten hatten die Schadenshöhe gar nicht bestritten oder? 🥲