05.05.2019, 20:35
(04.05.2019, 00:51)Gast schrieb: "Super easy", "geschenkter Durchgang"
Und dann wundert ihr euch wieder, wenn das JPA im darauffolgenden Termin richtige Horrorfälle bringt, die man noch weniger in der Zeit lösen kann. Die haben dort nämlich auch einen Internetanschluss und das Forum ZLI kennen die auch.
Danke an alle, dann dürfen sich die Nachfolger wieder auf richtige Brocken freuen!
Genau so werden Klausuren erstellt. Du hast es verstanden.
05.05.2019, 21:13
(05.05.2019, 20:33)Gast schrieb:(05.05.2019, 20:05)JPA Mitarbeiter schrieb: Wie die Vorredner bereits festgestellt haben, gibt es hier sehr wohl Mitarbeiter, die das Forum verfolgen.Mir egal, ich kann alles und werde euch Pflaumen in Grund und Boden schreiben!
Die Inhalte der nächsten Termine stehen zwar bereits fest, aber ich werde gerne das Feedback nach exotischeren Klausuren für die darauffolgenden Termine weiterreichen.
Gruß
Ein unbekannter LJPA Mitarbeiter
Gruß
Prüfling September 2019, Hessen
Endlich mal einer mit der richtigen Einstellung...
05.05.2019, 21:41
(05.05.2019, 21:13)Królewski szczep Piastowy schrieb:(05.05.2019, 20:33)Gast schrieb:(05.05.2019, 20:05)JPA Mitarbeiter schrieb: Wie die Vorredner bereits festgestellt haben, gibt es hier sehr wohl Mitarbeiter, die das Forum verfolgen.Mir egal, ich kann alles und werde euch Pflaumen in Grund und Boden schreiben!
Die Inhalte der nächsten Termine stehen zwar bereits fest, aber ich werde gerne das Feedback nach exotischeren Klausuren für die darauffolgenden Termine weiterreichen.
Gruß
Ein unbekannter LJPA Mitarbeiter
Gruß
Prüfling September 2019, Hessen
Endlich mal einer mit der richtigen Einstellung...
Da ist ja wieder der Kollege mit dem polnischen Namen, der hier letzte Woche mit sich selbst diskutiert hat
:finna:
05.05.2019, 21:44
Das ist sachlich falsch und wird durch Wiederholung auch nicht richtiger.
06.05.2019, 14:53
Bei mir lief's auch glatt
Hab ein sehr gutes Gefühl :blush:



06.05.2019, 15:00
Also mal im Ernst bitte. Fandet ihr die Klausur wirklich so easy? Ich würde eher sagen, es war ne komplette Katastrophe.
Die pflichtteilsberechnung konnte ich nicht nachvollziehen. Weder bin ich auf die von ihr geltend gemachten 2000 Euro noch auf die von der Klägerin behaupteten 1500 Euro bin ich gekommen.
Mag mal jemand (zumindest seinen letzten Teil der Klausur) preisgeben und erzählen, welche Ansprüche er bejaht hat und inwiefern die aufrechnung bei ihm durchgegangen ist und gegen welche Ansprüche.
Voll verzweifelt heute. Viel zu viel.
Die pflichtteilsberechnung konnte ich nicht nachvollziehen. Weder bin ich auf die von ihr geltend gemachten 2000 Euro noch auf die von der Klägerin behaupteten 1500 Euro bin ich gekommen.
Mag mal jemand (zumindest seinen letzten Teil der Klausur) preisgeben und erzählen, welche Ansprüche er bejaht hat und inwiefern die aufrechnung bei ihm durchgegangen ist und gegen welche Ansprüche.
Voll verzweifelt heute. Viel zu viel.
06.05.2019, 15:07
Endlich mal ne Chance, sich etwas abzusetzen, weil schwächere Kandidaten hier mit Sicherheit Zeit-Probleme hatten. :blush:
06.05.2019, 15:11
(06.05.2019, 15:07)Wilma_wills_wissen schrieb: Endlich mal ne Chance, sich etwas abzusetzen, weil schwächere Kandidaten hier mit Sicherheit Zeit-Probleme hatten. :blush:
Schön, wenn's bei dir gut gelaufen ist. Magst du dann Vielleicht mal deine groblösung mit mir (besagtem schwächeren Kandidaten) teilen?
06.05.2019, 15:30
Um mal konkret über die Klausur zu sprechen:
Ich fand die ziemlich schwer und bin mir sehr unsicher mit dem Anspruch wegen der Versicherungssumme. Ich habe 812 BGB geprüft.
Den erbrechtlichen Teil habe ich folgendermaßen gelöst:
Der Vater hatte noch 11.000 € auf dem Konto. 3.000 € waren davon für seine Beerdigung abzuziehen. Neben ihrer Mutter und ihrem Bruder hätte die Beklagte 2.000 € geerbt. Der Bruder war nämlich bei der Errechnung zu berücksichtigen, da er nur einen Pflichtteilsverzicht erklärt hat, keinen Erbverzicht. So hatte die Beklagte einen Anspruch auf 1.000 € gegen ihre Mutter, den nun ihr Bruder als Erbe der Mutter auszahlen muss.
Die Mutter hatte noch 4.000 € auf dem Konto. Davon 1.000 € für die Beerdigung runter. Ich habe noch weitere 1.000 € wegen dem eigenen Pflichtteilsanspruch nach dem Vater abgezogen, sodass nur noch 2.000 € übrig waren. Davon hätte sie eigentlich 1.000 € geerbt, also hat sie einen Anspruch in Höhe von 500 €.
Sie konnte nach meiner Lösung also mit Forderungen in Höhe von 1.500 € aufrechnen.
Ich fand die ziemlich schwer und bin mir sehr unsicher mit dem Anspruch wegen der Versicherungssumme. Ich habe 812 BGB geprüft.
Den erbrechtlichen Teil habe ich folgendermaßen gelöst:
Der Vater hatte noch 11.000 € auf dem Konto. 3.000 € waren davon für seine Beerdigung abzuziehen. Neben ihrer Mutter und ihrem Bruder hätte die Beklagte 2.000 € geerbt. Der Bruder war nämlich bei der Errechnung zu berücksichtigen, da er nur einen Pflichtteilsverzicht erklärt hat, keinen Erbverzicht. So hatte die Beklagte einen Anspruch auf 1.000 € gegen ihre Mutter, den nun ihr Bruder als Erbe der Mutter auszahlen muss.
Die Mutter hatte noch 4.000 € auf dem Konto. Davon 1.000 € für die Beerdigung runter. Ich habe noch weitere 1.000 € wegen dem eigenen Pflichtteilsanspruch nach dem Vater abgezogen, sodass nur noch 2.000 € übrig waren. Davon hätte sie eigentlich 1.000 € geerbt, also hat sie einen Anspruch in Höhe von 500 €.
Sie konnte nach meiner Lösung also mit Forderungen in Höhe von 1.500 € aufrechnen.
06.05.2019, 15:54
Also war es eine 767 Klausur zur Abwechslung?