• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren Mai 2019
« 1 ... 5 6 7 8 9 ... 27 »
 
Antworten

 
Klausuren Mai 2019
Happier
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2019
#61
04.05.2019, 17:53
Leute, lasst doch diese Spekulationen und die damit einhergehende Verunsicherung. Keine Seitenzahl sagt etwas über die Benotung aus..vielleicht mal abgesehen davon, wenn nur eine Seite abgegeben wird :D

O-Ton meines ehemaligen Ausbilders, der ebenfalls korrigiert: für mich gibt es keine erforderliche Seitenzahl, für mich können 15 Seiten auch inhaltlich besser sein als 30. 

Das ist auch stets ein wenig Geschmackssache des jeweiligen Prüfers. Er zb mag es halt prägnant.
Suchen
Zitieren
BOCHUMER
Unregistered
 
#62
04.05.2019, 19:31
Kann mir jemand erklären wofür es relevant war, dass der Vermieter im Urlaub war und den Brief erst später gelesen hat??
Dass die Eintragung später erst erfolgte war unschädlich oder?
Und was konnte man zur Zweckmäßigkeit grossartig schreiben?
Zitieren
Gast11
Unregistered
 
#63
04.05.2019, 20:32
zur Zweckmäßigkeit hat ich eigentlich ggü der Mieterin den Gerichtsstand nach 29a ZPO erwähnt und Alternativmöglichkeiten zur Unterlassungsklage aufgezeigt. Auch wenn der Mandant die Kündigung NOCh nicht wollte, Ggf wird irgendwann ein Herausgabeanspruch für die Mietsache erforderlich usw.

Ggü dem Mieter auf Pflicht zur Mängelbeseitigung hingewiesen und auf drohende Konsequenzen aufmerksam gemacht (Mietminderung, Selbstvornahme und Ersatz). Viel mehr ist mir nicht ein bzw aufgefallen
Zitieren
Gast19p
Unregistered
 
#64
05.05.2019, 12:53
Ich denke die wollten bzgl der Mieterin vor allem die Möglk nach 890 ZPO sehen, ein Ordnungsgeld für die Zuwiderhandlung anzudrohen.
Zitieren
Verbesserer
Unregistered
 
#65
05.05.2019, 18:16
Ich denke leider dass es bei mir alles andere als gut war...klar, wirkte die Klausur auf den ersten Blick einfach...
Aber ich habe die verwirkung nicht angesprochen  :-/
Dass er als er die abmahnung abschickte noch nicht Eigentümer war hab ich auch nicht thematisiert :-/
Und warum der Urlaub im Sachverhalt stand Huh das kann ich leider auch nicht beantworten.
Zitieren
Hessen Gast
Unregistered
 
#66
05.05.2019, 18:21
(05.05.2019, 18:16)Verbesserer schrieb:  Ich denke leider dass es bei mir alles andere als gut war...klar, wirkte die Klausur auf den ersten Blick einfach...
Aber ich habe die verwirkung nicht angesprochen  :-/
Dass er als er die abmahnung abschickte noch nicht Eigentümer war hab ich auch nicht thematisiert :-/
Und warum der Urlaub im Sachverhalt stand Huh das kann ich leider auch nicht beantworten.

In dem Bearbeitervermerk stand, dass davon auszugehen ist, dass die Abmahnung ordnungsgemäß war, soweit ich mich erinnere.
Zitieren
Chillma
Unregistered
 
#67
05.05.2019, 18:53
(05.05.2019, 18:16)Verbesserer schrieb:  Ich denke leider dass es bei mir alles andere als gut war...klar, wirkte die Klausur auf den ersten Blick einfach...
Aber ich habe die verwirkung nicht angesprochen  :-/
Dass er als er die abmahnung abschickte noch nicht Eigentümer war hab ich auch nicht thematisiert :-/
Und warum der Urlaub im Sachverhalt stand Huh das kann ich leider auch nicht beantworten.

Die Verwirkung war ja nur ein kleiner Teil des Ganzen (auch im Originalurteil). Das gibt einen kleinen Punktabzug, aber sicher kein "Runterpurzeln" um mehrere Punkte.

Im Übrigen stand im Bearbeitervermerk, dass die Abmahnung alle Wirksamkeitserfordernisse erfüllt hat. Von daher Glück im Unglück für dich, weil gar nicht ansprechen ist da sicher besser als die Wirksamkeit zu thematisieren. :)
Zitieren
Chillma
Unregistered
 
#68
05.05.2019, 18:56
PS: Das mit dem Urlaub war mMn eine reine Nebelkerze, um den SV ein wenig "anzureichern" und zu testen, ob die Prüflinge Wichtiges von Unwichtigem auseinanderhalten können.
Zitieren
JPA Mitarbeiter
Unregistered
 
#69
05.05.2019, 20:05
Wie die Vorredner bereits festgestellt haben, gibt es hier sehr wohl Mitarbeiter, die das Forum verfolgen.

Die Inhalte der nächsten Termine stehen zwar bereits fest, aber ich werde gerne das Feedback nach exotischeren Klausuren für die darauffolgenden Termine weiterreichen.

Gruß
Ein unbekannter LJPA Mitarbeiter
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#70
05.05.2019, 20:33
(05.05.2019, 20:05)JPA Mitarbeiter schrieb:  Wie die Vorredner bereits festgestellt haben, gibt es hier sehr wohl Mitarbeiter, die das Forum verfolgen.

Die Inhalte der nächsten Termine stehen zwar bereits fest, aber ich werde gerne das Feedback nach exotischeren Klausuren für die darauffolgenden Termine weiterreichen.

Gruß
Ein unbekannter LJPA Mitarbeiter
Mir egal, ich kann alles und werde euch Pflaumen in Grund und Boden schreiben!

Gruß
Prüfling September 2019, Hessen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 5 6 7 8 9 ... 27 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus