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  5. Klausuren April 2025
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Klausuren April 2025
LostinLaw25
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Registriert seit: Apr 2025
#211
14.04.2025, 17:04
(14.04.2025, 17:02)Lawful Horror schrieb:  
(14.04.2025, 16:53)MNN schrieb:  Ich meine, dass das Visum im Zeitpunkt des Bescheids schon nicht mehr gültig war. Deshalb war bei mir der Bescheid auch vollumfänglich rechtswidrig. Sowohl hins dem Asylantrag als auch der Abschiebeanordnung war meines Wissens eine Unzuständigkeit bzgl des Asylantrags Voraussetzung. Die Fristverlängerung zur Abschiebung habe ich mangels Flüchtigkeit aber auch noch verneint.

Ohhhhhh shit…..ich habe noch geschrieben Zeitpunkt der Entscheidung ist letzte mV und dann gesagt dass ursprünglich zulässig eingereicht mit Schengen Visum und daher nach diesem prioritätsprinzip tatsächlich Schweden zuständig ist.. ja gut dann war diese Klausur wohl auch nix 😂

Mist...genauso Crying
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Lawful Horror
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Registriert seit: Mar 2025
#212
14.04.2025, 17:05
(14.04.2025, 17:04)LostinLaw25 schrieb:  
(14.04.2025, 17:02)Lawful Horror schrieb:  
(14.04.2025, 16:53)MNN schrieb:  Ich meine, dass das Visum im Zeitpunkt des Bescheids schon nicht mehr gültig war. Deshalb war bei mir der Bescheid auch vollumfänglich rechtswidrig. Sowohl hins dem Asylantrag als auch der Abschiebeanordnung war meines Wissens eine Unzuständigkeit bzgl des Asylantrags Voraussetzung. Die Fristverlängerung zur Abschiebung habe ich mangels Flüchtigkeit aber auch noch verneint.

Ohhhhhh shit…..ich habe noch geschrieben Zeitpunkt der Entscheidung ist letzte mV und dann gesagt dass ursprünglich zulässig eingereicht mit Schengen Visum und daher nach diesem prioritätsprinzip tatsächlich Schweden zuständig ist.. ja gut dann war diese Klausur wohl auch nix 😂

Mist...genauso Crying

Wie ärgerlich, habe die ganze Klage abgewiesen und mir noch gedacht dass ich so wenig zu der begründetheit habe Hahahahhah
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MNN
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Registriert seit: Jun 2023
#213
14.04.2025, 17:06
(14.04.2025, 17:02)Lawful Horror schrieb:  
(14.04.2025, 16:53)MNN schrieb:  Ich meine, dass das Visum im Zeitpunkt des Bescheids schon nicht mehr gültig war. Deshalb war bei mir der Bescheid auch vollumfänglich rechtswidrig. Sowohl hins dem Asylantrag als auch der Abschiebeanordnung war meines Wissens eine Unzuständigkeit bzgl des Asylantrags Voraussetzung. Die Fristverlängerung zur Abschiebung habe ich mangels Flüchtigkeit aber auch noch verneint.

Ohhhhhh shit…..ich habe noch geschrieben Zeitpunkt der Entscheidung ist letzte mV und dann gesagt dass ursprünglich zulässig eingereicht mit Schengen Visum und daher nach diesem prioritätsprinzip tatsächlich Schweden zuständig ist.. ja gut dann war diese Klausur wohl auch nix 😂
Vielleicht ist das ja auch falsch .. :-D Mein Bauchgefühl hat mir gesagt, dass ich hier sinnvoll scheint, auf den Zeitpunkt des Erlasses des VA abzustellen, hatte beim besten Willen keine Zeit weiter zu recherchieren.
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Refi1
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Registriert seit: Apr 2025
#214
14.04.2025, 17:07
In der einen Vorschrift der Dublin VO stand doch, dass es für die Zuständigkeit auf den Zeitpunkt der Antragstellung des Visums ankommst. Aber vielleicht war die bei euch nicht abgedruckt
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Lawful Horror
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Beiträge: 31
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Registriert seit: Mar 2025
#215
14.04.2025, 17:08
(14.04.2025, 17:06)MNN schrieb:  
(14.04.2025, 17:02)Lawful Horror schrieb:  
(14.04.2025, 16:53)MNN schrieb:  Ich meine, dass das Visum im Zeitpunkt des Bescheids schon nicht mehr gültig war. Deshalb war bei mir der Bescheid auch vollumfänglich rechtswidrig. Sowohl hins dem Asylantrag als auch der Abschiebeanordnung war meines Wissens eine Unzuständigkeit bzgl des Asylantrags Voraussetzung. Die Fristverlängerung zur Abschiebung habe ich mangels Flüchtigkeit aber auch noch verneint.

Ohhhhhh shit…..ich habe noch geschrieben Zeitpunkt der Entscheidung ist letzte mV und dann gesagt dass ursprünglich zulässig eingereicht mit Schengen Visum und daher nach diesem prioritätsprinzip tatsächlich Schweden zuständig ist.. ja gut dann war diese Klausur wohl auch nix 😂
Vielleicht ist das ja auch falsch .. :-D Mein Bauchgefühl hat mir gesagt, dass ich hier sinnvoll scheint, auf den Zeitpunkt des Erlasses des VA abzustellen, hatte beim besten Willen keine Zeit weiter zu recherchieren.
Finde ich auch, alles andere ist doch auch witzlos irgendwie? Dann wartet man bissl ab und schon hat sich das dann erledigt, aber habe halt kein Wort dazu verloren sondern das einfach so hingenommen und das ist dann halt schon falsch. 😭
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LostinLaw25
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Beiträge: 61
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Registriert seit: Apr 2025
#216
14.04.2025, 17:11
(14.04.2025, 17:02)Lawful Horror schrieb:  
(14.04.2025, 16:53)MNN schrieb:  Ich meine, dass das Visum im Zeitpunkt des Bescheids schon nicht mehr gültig war. Deshalb war bei mir der Bescheid auch vollumfänglich rechtswidrig. Sowohl hins dem Asylantrag als auch der Abschiebeanordnung war meines Wissens eine Unzuständigkeit bzgl des Asylantrags Voraussetzung. Die Fristverlängerung zur Abschiebung habe ich mangels Flüchtigkeit aber auch noch verneint.

Ohhhhhh shit…..ich habe noch geschrieben Zeitpunkt der Entscheidung ist letzte mV und dann gesagt dass ursprünglich zulässig eingereicht mit Schengen Visum und daher nach diesem prioritätsprinzip tatsächlich Schweden zuständig ist.. ja gut dann war diese Klausur wohl auch nix 😂

Ne moment..aber war das echt zeitlich so? Hat sie echt erst später als 31.7. Den Antrag gestellt ? Computer
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MNN
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Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#217
14.04.2025, 17:13
(14.04.2025, 17:11)LostinLaw25 schrieb:  
(14.04.2025, 17:02)Lawful Horror schrieb:  
(14.04.2025, 16:53)MNN schrieb:  Ich meine, dass das Visum im Zeitpunkt des Bescheids schon nicht mehr gültig war. Deshalb war bei mir der Bescheid auch vollumfänglich rechtswidrig. Sowohl hins dem Asylantrag als auch der Abschiebeanordnung war meines Wissens eine Unzuständigkeit bzgl des Asylantrags Voraussetzung. Die Fristverlängerung zur Abschiebung habe ich mangels Flüchtigkeit aber auch noch verneint.

Ohhhhhh shit…..ich habe noch geschrieben Zeitpunkt der Entscheidung ist letzte mV und dann gesagt dass ursprünglich zulässig eingereicht mit Schengen Visum und daher nach diesem prioritätsprinzip tatsächlich Schweden zuständig ist.. ja gut dann war diese Klausur wohl auch nix 😂

Ne moment..aber war das echt zeitlich so? Hat sie echt erst später als 31.7. Den Antrag gestellt ? Computer

Ah ich glaube zu verstehen: stellt man auf die Antragstellung ab, lag ein gültiges Visum vor, stellt man auf den Zeitpunkt des Bescheids ab, liegt kein gültiges Visum mehr vor? Ich habe dann jedenfalls die abgedruckte Vorschrift übersehen, soweit es auch den Zeitpunkt der Antragstellung ankommt - habe auf den Zeitpunkt des Bescheids abgestellt.
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LostinLaw25
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Beiträge: 61
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2025
#218
14.04.2025, 17:13
(14.04.2025, 17:08)Lawful Horror schrieb:  
(14.04.2025, 17:06)MNN schrieb:  
(14.04.2025, 17:02)Lawful Horror schrieb:  
(14.04.2025, 16:53)MNN schrieb:  Ich meine, dass das Visum im Zeitpunkt des Bescheids schon nicht mehr gültig war. Deshalb war bei mir der Bescheid auch vollumfänglich rechtswidrig. Sowohl hins dem Asylantrag als auch der Abschiebeanordnung war meines Wissens eine Unzuständigkeit bzgl des Asylantrags Voraussetzung. Die Fristverlängerung zur Abschiebung habe ich mangels Flüchtigkeit aber auch noch verneint.

Ohhhhhh shit…..ich habe noch geschrieben Zeitpunkt der Entscheidung ist letzte mV und dann gesagt dass ursprünglich zulässig eingereicht mit Schengen Visum und daher nach diesem prioritätsprinzip tatsächlich Schweden zuständig ist.. ja gut dann war diese Klausur wohl auch nix 😂
Vielleicht ist das ja auch falsch .. :-D Mein Bauchgefühl hat mir gesagt, dass ich hier sinnvoll scheint, auf den Zeitpunkt des Erlasses des VA abzustellen, hatte beim besten Willen keine Zeit weiter zu recherchieren.
Finde ich auch, alles andere ist doch auch witzlos irgendwie? Dann wartet man bissl ab und schon hat sich das dann erledigt, aber habe halt kein Wort dazu verloren sondern das einfach so hingenommen und das ist dann halt schon falsch. 😭

Ne Zeitpunkt mündliche nach 77 AsylG oder?
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Ruhri
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Registriert seit: May 2022
#219
14.04.2025, 17:13
(14.04.2025, 17:11)LostinLaw25 schrieb:  
(14.04.2025, 17:02)Lawful Horror schrieb:  
(14.04.2025, 16:53)MNN schrieb:  Ich meine, dass das Visum im Zeitpunkt des Bescheids schon nicht mehr gültig war. Deshalb war bei mir der Bescheid auch vollumfänglich rechtswidrig. Sowohl hins dem Asylantrag als auch der Abschiebeanordnung war meines Wissens eine Unzuständigkeit bzgl des Asylantrags Voraussetzung. Die Fristverlängerung zur Abschiebung habe ich mangels Flüchtigkeit aber auch noch verneint.

Ohhhhhh shit…..ich habe noch geschrieben Zeitpunkt der Entscheidung ist letzte mV und dann gesagt dass ursprünglich zulässig eingereicht mit Schengen Visum und daher nach diesem prioritätsprinzip tatsächlich Schweden zuständig ist.. ja gut dann war diese Klausur wohl auch nix 😂

Ne moment..aber war das echt zeitlich so? Hat sie echt erst später als 31.7. Den Antrag gestellt ? Computer

In NRW war Einreise mWn am 17.7., Antragstellung am 19.7.
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LostinLaw25
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Beiträge: 61
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2025
#220
14.04.2025, 17:16
(14.04.2025, 17:13)Ruhri schrieb:  
(14.04.2025, 17:11)LostinLaw25 schrieb:  
(14.04.2025, 17:02)Lawful Horror schrieb:  
(14.04.2025, 16:53)MNN schrieb:  Ich meine, dass das Visum im Zeitpunkt des Bescheids schon nicht mehr gültig war. Deshalb war bei mir der Bescheid auch vollumfänglich rechtswidrig. Sowohl hins dem Asylantrag als auch der Abschiebeanordnung war meines Wissens eine Unzuständigkeit bzgl des Asylantrags Voraussetzung. Die Fristverlängerung zur Abschiebung habe ich mangels Flüchtigkeit aber auch noch verneint.

Ohhhhhh shit…..ich habe noch geschrieben Zeitpunkt der Entscheidung ist letzte mV und dann gesagt dass ursprünglich zulässig eingereicht mit Schengen Visum und daher nach diesem prioritätsprinzip tatsächlich Schweden zuständig ist.. ja gut dann war diese Klausur wohl auch nix 😂

Ne moment..aber war das echt zeitlich so? Hat sie echt erst später als 31.7. Den Antrag gestellt ? Computer

In NRW war Einreise mWn am 17.7., Antragstellung am 19.7.

Ah puh dann also doch Antragstellung mit wirksamen Visa?! Fragezeichen Bin noch verwirrter als vorher
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