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Nur Absagen
E-135
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Registriert seit: Jan 2024
#21
03.04.2025, 10:01
(03.04.2025, 09:44)nachdenklich schrieb:  zum Thema 1. Examen: es wird mit dem Bachelor gleichgestellt, d.h. jeder Wirtschaftsrechtler mit Master hat hier den Vorteil, idR auch jeder LLBler (abgesehen von WisMit-Positionen in der Kanzleiwelt), da das Wirtschaftsrechtstudium mit seinen Schwerpunkten (Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft) natürlich im Vergleich zum klassischen Jurastudium deutlich praxisrelevanter ist. Keinen AG interessiert die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von durch unerkannt Geisteskranke abgeschlossene Verträge, das Abhandenkommen beim Besitzdiener oder das Rederecht des Abgeordneten (jajaja, es geht hier um das Grundverständnis der Materie, strukturiertes Denken, Abstraktion, Schärfung des Judiz bzw Problembewusstsein, Lernen am Fall usw blabla schon klar)

Das ist falsch. Das erste Examen wird in aller Regel einem Master gleichgestellt.

Dass du bei Bewerbungen auf bestimmte Stellen trotzdem das Nachsehen hinter Bachelor/Master Absolventen hast, liegt nicht an einer stumpfen Bachelor/Master Einordnung, sondern an der Frage, was genau erwartet wird. 

Und es gibt nunmal vergleichsweise wenig Arbeitgeber, die spezifisch Juristen mit nur einem Staatsexamen suchen. Mit dem richtigen Lebenslauf kannst du bei vielen, die einen Master Abschluss voraussetzen, aber trotzdem easy im Bewerberpool sein.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.04.2025, 10:02 von E-135.)
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nachdenklich
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#22
03.04.2025, 10:12
Also vor ein paar Monaten habe ich noch Stellenausschreibungen einer Oberbehörde gesehen, die sich für E13-Einstufung an Volljuristen oder Masterabsolventen gewandt hatte; gleiches galt bzgl einer Position in einem mittelständischen Unternehmen und einer Bank.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.04.2025, 10:25 von nachdenklich.)
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Praktiker
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#23
03.04.2025, 16:52
Natürlich, alles richtig, dann muss man den Arbeitgebern halt nur besser erklären, wie enorm hilfreich jemand ist, der keine Praxiserfahrung hat und nach sechs Monaten wieder geht und dennoch bezahlt werden muss, obwohl es kostenlose Referendare gibt.
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nachdenklich
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#24
03.04.2025, 17:24
(03.04.2025, 16:52)Praktiker schrieb:  Natürlich, alles richtig, dann muss man den Arbeitgebern halt nur besser erklären, wie enorm hilfreich jemand ist, der keine Praxiserfahrung hat und nach sechs Monaten wieder geht und dennoch bezahlt werden muss, obwohl es kostenlose Referendare gibt.

Naja, je nachdem wie lange die Wartezeit beträgt bzw wann man eingestellt wird (im Antrag konnte man zu meiner Zeit noch einen Wunschmonat angeben) kann es auch locker auf 12-18 Monate für eine Einstellung hinauslaufen. Da lohnt sich die Einstellung eines WisMit, gerade wenn er ausschließlich einem Partner zuarbeiten wird und der Ref dann dort auch seine Anwaltsstation verbringen wird
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.04.2025, 17:28 von nachdenklich.)
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Praktiker
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#25
03.04.2025, 17:34
(03.04.2025, 17:24)nachdenklich schrieb:  
(03.04.2025, 16:52)Praktiker schrieb:  Natürlich, alles richtig, dann muss man den Arbeitgebern halt nur besser erklären, wie enorm hilfreich jemand ist, der keine Praxiserfahrung hat und nach sechs Monaten wieder geht und dennoch bezahlt werden muss, obwohl es kostenlose Referendare gibt.

Naja, je nachdem wie lange die Wartezeit beträgt bzw wann man eingestellt wird (im Antrag konnte man zu meiner Zeit noch einen Wunschmonat angeben) kann es auch locker auf 12-18 Monate für eine Einstellung hinauslaufen. Da lohnt sich die Einstellung eines WisMit, gerade wenn er ausschließlich einem Partner zuarbeiten wird und der Ref dann dort auch seine Anwaltsstation verbringen wird

Nur dass die potentiellen Arbeitgeber das offenbar nicht so sehen.

Und noch etwas Gehässiges:

"werde wahrscheinlich bis Refbeginn im Bürgergeld bleiben und bisschen materielles Rexht wiederholen. Sehe es nicht ein, fachfremd arbeiten zu gehen."

hätte in anderen Diskussionen schon ein übles Schimpfen auf die faulen XY ausgelöst, die es sich vom reichen Bürgergeld gut gehen lassen. Aber er ist ja "einer von uns", dann sind natürlich die bösen Arbeitgeber schuld, die ihn trotz der hohen Qualifikation nicht einstellen. Ich will keine Schließung provozieren, aber doch mal darauf hinweisen...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.04.2025, 17:55 von Praktiker.)
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Fritz
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#26
03.04.2025, 18:16
(03.04.2025, 09:44)nachdenklich schrieb:  zum Thema 1. Examen: es wird mit dem Bachelor gleichgestellt, d.h. jeder Wirtschaftsrechtler mit Master hat hier den Vorteil, idR auch jeder LLBler (abgesehen von WisMit-Positionen in der Kanzleiwelt), da das Wirtschaftsrechtstudium mit seinen Schwerpunkten (Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft) natürlich im Vergleich zum klassischen Jurastudium deutlich praxisrelevanter ist. Keinen AG interessiert die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von durch unerkannt Geisteskranke abgeschlossene Verträge, das Abhandenkommen beim Besitzdiener oder das Rederecht des Abgeordneten (jajaja, es geht hier um das Grundverständnis der Materie, strukturiertes Denken, Abstraktion, Schärfung des Judiz bzw Problembewusstsein, Lernen am Fall usw blabla schon klar)

Das stimmt nicht! Das 1. Examen bzw. Magister iuris steht einem Master gleich. Das zweite befähigt zur Arbeit vor dt. Gerichten, nicht mehr, nicht weniger.
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Fritz
BW
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#27
03.04.2025, 18:21
(03.04.2025, 10:12)nachdenklich schrieb:  Also vor ein paar Monaten habe ich noch Stellenausschreibungen einer Oberbehörde gesehen, die sich für E13-Einstufung an Volljuristen oder Masterabsolventen gewandt hatte; gleiches galt bzgl einer Position in einem mittelständischen Unternehmen und einer Bank.

Gerade Unternehmen und Sparkassen (das weiß ich aus eigener Erfahrung) suchen gerne Leute mit abgeschlossenem Jura-Studium. Das sollte man trotzollem nicht unter Wert verkaufen.
Da werden dann juristische Streitigkeiten ausgewertet und ggf. abgeschmettert oder Einigungen erzielt. Sollte doch geklagt werden, wird ohnehin meist extern maidatiert. Da braucht man keinen internen Anwalt.
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Joko
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Registriert seit: Dec 2021
#28
03.04.2025, 18:55
(03.04.2025, 17:34)Praktiker schrieb:  
(03.04.2025, 17:24)nachdenklich schrieb:  
(03.04.2025, 16:52)Praktiker schrieb:  Natürlich, alles richtig, dann muss man den Arbeitgebern halt nur besser erklären, wie enorm hilfreich jemand ist, der keine Praxiserfahrung hat und nach sechs Monaten wieder geht und dennoch bezahlt werden muss, obwohl es kostenlose Referendare gibt.

Naja, je nachdem wie lange die Wartezeit beträgt bzw wann man eingestellt wird (im Antrag konnte man zu meiner Zeit noch einen Wunschmonat angeben) kann es auch locker auf 12-18 Monate für eine Einstellung hinauslaufen. Da lohnt sich die Einstellung eines WisMit, gerade wenn er ausschließlich einem Partner zuarbeiten wird und der Ref dann dort auch seine Anwaltsstation verbringen wird

Nur dass die potentiellen Arbeitgeber das offenbar nicht so sehen.

Und noch etwas Gehässiges:

"werde wahrscheinlich bis Refbeginn im Bürgergeld bleiben und bisschen materielles Rexht wiederholen. Sehe es nicht ein, fachfremd arbeiten zu gehen."

hätte in anderen Diskussionen schon ein übles Schimpfen auf die faulen XY ausgelöst, die es sich vom reichen Bürgergeld gut gehen lassen. Aber er ist ja "einer von uns", dann sind natürlich die bösen Arbeitgeber schuld, die ihn trotz der hohen Qualifikation nicht einstellen. Ich will keine Schließung provozieren, aber doch mal darauf hinweisen...

+1

Ich habe vor dem Studium und den Semesterferien in einem Baumarkt gearbeitet. 

Ich finde es schade, wenn der TE sich offensichtlich „zu schade für die echte Arbeit“ ist.
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Homer S.
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Registriert seit: Apr 2023
#29
03.04.2025, 19:00
(03.04.2025, 18:55)Joko schrieb:  
(03.04.2025, 17:34)Praktiker schrieb:  
(03.04.2025, 17:24)nachdenklich schrieb:  
(03.04.2025, 16:52)Praktiker schrieb:  Natürlich, alles richtig, dann muss man den Arbeitgebern halt nur besser erklären, wie enorm hilfreich jemand ist, der keine Praxiserfahrung hat und nach sechs Monaten wieder geht und dennoch bezahlt werden muss, obwohl es kostenlose Referendare gibt.

Naja, je nachdem wie lange die Wartezeit beträgt bzw wann man eingestellt wird (im Antrag konnte man zu meiner Zeit noch einen Wunschmonat angeben) kann es auch locker auf 12-18 Monate für eine Einstellung hinauslaufen. Da lohnt sich die Einstellung eines WisMit, gerade wenn er ausschließlich einem Partner zuarbeiten wird und der Ref dann dort auch seine Anwaltsstation verbringen wird

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hätte in anderen Diskussionen schon ein übles Schimpfen auf die faulen XY ausgelöst, die es sich vom reichen Bürgergeld gut gehen lassen. Aber er ist ja "einer von uns", dann sind natürlich die bösen Arbeitgeber schuld, die ihn trotz der hohen Qualifikation nicht einstellen. Ich will keine Schließung provozieren, aber doch mal darauf hinweisen...

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Ich habe vor dem Studium und den Semesterferien in einem Baumarkt gearbeitet. 

Ich finde es schade, wenn der TE sich offensichtlich „zu schade für die echte Arbeit“ ist.

der durch solche "echte Arbeit" gewonnene Kontakt zu "normalen Menschen" hat dazu noch was für sich. Da machen Menschen erst um 20.00 Uhr Feierabend ohne 120k zu verdienen...
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Äfes
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Registriert seit: Jul 2022
#30
03.04.2025, 20:45
(03.04.2025, 18:55)Joko schrieb:  
(03.04.2025, 17:34)Praktiker schrieb:  
(03.04.2025, 17:24)nachdenklich schrieb:  
(03.04.2025, 16:52)Praktiker schrieb:  Natürlich, alles richtig, dann muss man den Arbeitgebern halt nur besser erklären, wie enorm hilfreich jemand ist, der keine Praxiserfahrung hat und nach sechs Monaten wieder geht und dennoch bezahlt werden muss, obwohl es kostenlose Referendare gibt.

Naja, je nachdem wie lange die Wartezeit beträgt bzw wann man eingestellt wird (im Antrag konnte man zu meiner Zeit noch einen Wunschmonat angeben) kann es auch locker auf 12-18 Monate für eine Einstellung hinauslaufen. Da lohnt sich die Einstellung eines WisMit, gerade wenn er ausschließlich einem Partner zuarbeiten wird und der Ref dann dort auch seine Anwaltsstation verbringen wird

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hätte in anderen Diskussionen schon ein übles Schimpfen auf die faulen XY ausgelöst, die es sich vom reichen Bürgergeld gut gehen lassen. Aber er ist ja "einer von uns", dann sind natürlich die bösen Arbeitgeber schuld, die ihn trotz der hohen Qualifikation nicht einstellen. Ich will keine Schließung provozieren, aber doch mal darauf hinweisen...

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Ich habe vor dem Studium und den Semesterferien in einem Baumarkt gearbeitet. 

Ich finde es schade, wenn der TE sich offensichtlich „zu schade für die echte Arbeit“ ist.

Auch meine Wahrnehmung. Problem ist nicht das Bürgergeld, sondern das "nicht fachfremd" arbeiten zu wollen.

Ich war im Lager damals. Gab dick Zuschläge in der Spätschicht und vor allem sonntags. Gar nicht verkehrt in der Zeit
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