21.03.2025, 17:44
(21.03.2025, 17:43)SeamusF schrieb:Weiß jemand ob das Beamtenstatusgesetz oder landesrechtliche Regelungen eine Rolle spielten?(21.03.2025, 17:30)Anni_NrW schrieb:(21.03.2025, 17:26)ref79 schrieb:(21.03.2025, 17:23)refisenj schrieb:(21.03.2025, 17:21)ref79 schrieb: Warum war die Klage unzulässig?Bei mir war die Klage auch zulässig. Und habe auch 123 BGB analog geprüft
Wegen des „Widerrufs“ hab ich nur Anfechtung 123 BGB und ansonsten kurz 138, 242 BGB geprüft und im Ergebnis abgelehnt.
Wegen der Analogie war ich mir nicht sicher, weil wir ja vor dem OLG waren.. fand die Kombi aus Zivil- Verwaltungs- und zT Strafrecht ohnehin ganz heftig..
Klingt schwer. Mag jemand erzählen, ob in NRW die gleiche Klausur lief?
Denke schon: Notar der einen Antrag auf Entlassung gestellt hat. Entlassungsverfügung ist ergangen, nun rügt er dass er „genötigt“ wurde und dass er sich nicht mehr gebunden fühlt an seine E
21.03.2025, 17:55
Wie breit konntet ihr noch Ausführungen wegen der Rechtmäßigkeit der Altersbegrenzung machen? Habe kaum noch Zeit dafür gehabt + die Prüfung quasi inzident bzw „im Übrigen“ im Rahmen des Punktes „erledigendes Ereignis“ so nebenher abgeklappert
Und noch eine Frage: habt ihr die RBB problematisiert? Da war nicht angegeben, welches Gericht.
Und noch eine Frage: habt ihr die RBB problematisiert? Da war nicht angegeben, welches Gericht.
21.03.2025, 19:17
(21.03.2025, 17:55)ref79 schrieb: Wie breit konntet ihr noch Ausführungen wegen der Rechtmäßigkeit der Altersbegrenzung machen? Habe kaum noch Zeit dafür gehabt + die Prüfung quasi inzident bzw „im Übrigen“ im Rahmen des Punktes „erledigendes Ereignis“ so nebenher abgeklappert
Und noch eine Frage: habt ihr die RBB problematisiert? Da war nicht angegeben, welches Gericht.
Ich habe das Gutachten unterteilt. Einmal Begutachtung der Erfolgsaussichten/Zweckmässigkeit etc. also alles in Bezug auf anhängiges Verfahren und dann noch die beiden „Zusatzfragen“
Zur RBB: hab 58 II angenommen und im Übrigen trotzdem noch die Frist nach 74 geprüft, da ja auf alle Fragen einzugehen ist
Was ich mich gefragt habe: das Gericht hat dem Kläger iRd Hinweises doch eine Frist von 2 Wochen gegeben zur Erklärung, die EE erfolgte aber knapp einen Monat später. Hat das Auswirkungen auf die Wirksamkeit der EE? Habe die Verspätung jedenfalls gerügt, aber keine Ahnung, ob das Sinn ergibt.
21.03.2025, 19:19
(21.03.2025, 17:44)SeamusF schrieb:(21.03.2025, 17:43)SeamusF schrieb:Weiß jemand ob das Beamtenstatusgesetz oder landesrechtliche Regelungen eine Rolle spielten?(21.03.2025, 17:30)Anni_NrW schrieb:(21.03.2025, 17:26)ref79 schrieb:(21.03.2025, 17:23)refisenj schrieb: Bei mir war die Klage auch zulässig. Und habe auch 123 BGB analog geprüft
Wegen der Analogie war ich mir nicht sicher, weil wir ja vor dem OLG waren.. fand die Kombi aus Zivil- Verwaltungs- und zT Strafrecht ohnehin ganz heftig..
Klingt schwer. Mag jemand erzählen, ob in NRW die gleiche Klausur lief?
Denke schon: Notar der einen Antrag auf Entlassung gestellt hat. Entlassungsverfügung ist ergangen, nun rügt er dass er „genötigt“ wurde und dass er sich nicht mehr gebunden fühlt an seine E
Ich habe das nicht geprüft, da Notare keine Beamten sind, sondern Beliehene
21.03.2025, 19:23
(21.03.2025, 19:19)NinchenBerlin schrieb:(21.03.2025, 17:44)SeamusF schrieb:(21.03.2025, 17:43)SeamusF schrieb:Weiß jemand ob das Beamtenstatusgesetz oder landesrechtliche Regelungen eine Rolle spielten?(21.03.2025, 17:30)Anni_NrW schrieb:(21.03.2025, 17:26)ref79 schrieb: Wegen der Analogie war ich mir nicht sicher, weil wir ja vor dem OLG waren.. fand die Kombi aus Zivil- Verwaltungs- und zT Strafrecht ohnehin ganz heftig..
Klingt schwer. Mag jemand erzählen, ob in NRW die gleiche Klausur lief?
Denke schon: Notar der einen Antrag auf Entlassung gestellt hat. Entlassungsverfügung ist ergangen, nun rügt er dass er „genötigt“ wurde und dass er sich nicht mehr gebunden fühlt an seine E
Ich habe das nicht geprüft, da Notare keine Beamten sind, sondern Beliehene
Steht das irgendwo
21.03.2025, 19:45
(21.03.2025, 19:23)SeamusF schrieb:(21.03.2025, 19:19)NinchenBerlin schrieb:(21.03.2025, 17:44)SeamusF schrieb:(21.03.2025, 17:43)SeamusF schrieb:Weiß jemand ob das Beamtenstatusgesetz oder landesrechtliche Regelungen eine Rolle spielten?(21.03.2025, 17:30)Anni_NrW schrieb: Klingt schwer. Mag jemand erzählen, ob in NRW die gleiche Klausur lief?
Denke schon: Notar der einen Antrag auf Entlassung gestellt hat. Entlassungsverfügung ist ergangen, nun rügt er dass er „genötigt“ wurde und dass er sich nicht mehr gebunden fühlt an seine E
Ich habe das nicht geprüft, da Notare keine Beamten sind, sondern Beliehene
Steht das irgendwo
§ 1 BNotO (war abgedruckt) ist der BeleihungsTB
07.05.2025, 13:43
Hei, könntet ihr die beiden ÖffR Klausuren die bei euch liefen vom Sachverhalt kurz zusammenfassen? Das würde mir wirklich sehr helfen! Vielen Dank :)
07.05.2025, 17:29
(07.05.2025, 13:43)RefHE schrieb: Hei, könntet ihr die beiden ÖffR Klausuren die bei euch liefen vom Sachverhalt kurz zusammenfassen? Das würde mir wirklich sehr helfen! Vielen Dank :)
In der ÖR1-Klausur ging es um einen Mieter in Frankfurt, dessen Rauchmelder während seiner Urlaubsabwesenheit ab dem 4. Juni 2024 Störgeräusche verursachte. Dies führte zu erheblicher nächtlicher Ruhestörung bei 20 Nachbarn, darunter eine Intensivstationsärztin, Kleinkinder und ein Säugling. Da weder der Mieter noch die Vermieterin erreichbar waren und kein gerichtlicher Eildienst zur Verfügung stand, ließ die Polizei die Wohnung am späten Abend des 5. Juni durch einen Schlüsseldienst öffnen und schaltete den Melder ab. Die Kosten von 133,50 € wurden dem Mieter durch Bescheid auferlegt. Dieser klagte mit der Begründung, zuständig sei die Vermieterin, außerdem sei die Klage rechtzeitig erhoben worden bzw. hilfsweise Wiedereinsetzung zu gewähren.
In der ÖR2-Klausur ging es um einen langjährig bestellten Notar, der bei einem Immobiliengeschäft 250.000 € in bar zwischen Käufer und Verkäufer weitergegeben hatte – entgegen dem Barzahlungsverbot. Nach einer Notarrevision wurde ein Anfangsverdacht wegen Geldwäsche festgestellt. Der Notar beantragte daraufhin seine Entlassung aus dem Amt zum 29.02.2024. Das Ermittlungsverfahren wurde später jedoch nach § 153a StPO eingestellt. Daraufhin focht er diese Erklärung an und klagte gegen die Entlassungsverfügung beim OLG Frankfurt mit der Begründung, er habe sich durch den Hinweis auf mögliche Strafbarkeit unter Druck gesetzt gefühlt. Während des Verfahrens erreichte er das gesetzliche Höchstalter von 70 Jahren und der ehemalige Notar erklärte Erledigung. Die Behörde bat in der Anwaltsklausur um rechtliche Einschätzung zum Umgang mit der Erledigungserklärung sowie grundsätzlich zur Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze gemäß § 49a BNotO.
14.05.2025, 08:53
Wie habt ihr die Revisionsklausur gelöst gehabt? Nach meiner Lösung war der Freispruch für den Polizisten, der den Kerl mit dem Feuerzeug, welches wie eine Waffe ausgesehen hat, im Endeffekt materiellrechtlich nicht zu beanstanden (ETBI; keine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit). Die Korrektoren waren wohl nicht zufrieden mit meiner Lösung und haben mir vier Punkte dafür gegeben 
Habe auch das Urteil überflogen, auf dem der Fall beruht, fand aber, dass das nicht ganz unserem Fall entspricht. Wahrscheinlich hat sonst noch niemand seine Noten, aber es würde mich mal interessieren, ob mir jemand sagen kann, ob und warum ich auf dem Holzweg war mit meiner Lösung

Habe auch das Urteil überflogen, auf dem der Fall beruht, fand aber, dass das nicht ganz unserem Fall entspricht. Wahrscheinlich hat sonst noch niemand seine Noten, aber es würde mich mal interessieren, ob mir jemand sagen kann, ob und warum ich auf dem Holzweg war mit meiner Lösung
14.05.2025, 11:37
(14.05.2025, 08:53)Herr.Leon schrieb: Wie habt ihr die Revisionsklausur gelöst gehabt? Nach meiner Lösung war der Freispruch für den Polizisten, der den Kerl mit dem Feuerzeug, welches wie eine Waffe ausgesehen hat, im Endeffekt materiellrechtlich nicht zu beanstanden (ETBI; keine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit). Die Korrektoren waren wohl nicht zufrieden mit meiner Lösung und haben mir vier Punkte dafür gegeben
Habe auch das Urteil überflogen, auf dem der Fall beruht, fand aber, dass das nicht ganz unserem Fall entspricht. Wahrscheinlich hat sonst noch niemand seine Noten, aber es würde mich mal interessieren, ob mir jemand sagen kann, ob und warum ich auf dem Holzweg war mit meiner Lösung
In welchem Bundesland bekommt man schon so schnell die Noten?