05.02.2025, 18:36
Ich denke hin und wieder an die Entschädigung die ein zu Unrecht Inhaftierte gemäß § 7 III StrEG für Schäden die nicht Vermögensschäden sind, in Deutschland erhält.
Dies sind 75 Euro pro Tag. Und das finde ich derart wenig, dass es meinem Empfinden nach nicht rechtmäßig sein kann.
Konkret habe ich gerade den Badewannen-Mörder im Kopf. Dieser war zu Unrecht fast vierzehn Jahre im Gefängnis und hat ab seinem 49. bis zu seinem 62. Lebensjahr hinter Gittern verbracht. Wurde faktisch komplett aus dem Leben gerissen. Wurde eingesperrt zu einer Zeit in der es noch kein Instagram gab, gerade einmal 14 % (!!) der Deutschen überhaupt ein Smartphone nutzten. Verliert seinen Job, sein Umfeld hält ihn für einen Mörder, sieht sein ungeborenes Kind nicht aufwachsen und verliert schlichtweg fast dreizehn Jahre Lebenszeit. Wird nun endlich freigesprochen, kommt in eine für ihn teilweise fremde und vermutlich (und wohl zurecht) überfordernde Welt zurück.
Und für all das sollen 368.700 Euro vom Freistaat angemessen sein? Das finde ich echt erstaunlich.
Wie sollte der Wert einer Lebenszeit berechnet werden und wie kommt man bei einer solchen Berechnung auf 75 Euro pro Tag?
Konkret habe ich heute wieder darüber nachgedacht, da meine Zahnärztin mir erzählt hat, dass der Anspruch des Herrn Genditzkis gekürzt werden soll, unter andere um den Wert des Essens welches er im Rahmen seiner Haftstrafe verzehrt haben soll. Welcher Beamte kommt auf die Idee da eine Gegenrechnung anzustellen? Ich habe dazu leider nichts finden können, meine Zahnärztin habe es wohl im Radio gehört.
Ich würde mich über eure Gedanken zu dem Thema freuen, ob ich da vielleicht zu sensibel bin oder ob ihr das gleichermaßen Menschen unwürdig (/verachtend) empfindet den Wert der eigenen Freiheit auf 75 Euro pro Tag zu bemessen.
Dies sind 75 Euro pro Tag. Und das finde ich derart wenig, dass es meinem Empfinden nach nicht rechtmäßig sein kann.
Konkret habe ich gerade den Badewannen-Mörder im Kopf. Dieser war zu Unrecht fast vierzehn Jahre im Gefängnis und hat ab seinem 49. bis zu seinem 62. Lebensjahr hinter Gittern verbracht. Wurde faktisch komplett aus dem Leben gerissen. Wurde eingesperrt zu einer Zeit in der es noch kein Instagram gab, gerade einmal 14 % (!!) der Deutschen überhaupt ein Smartphone nutzten. Verliert seinen Job, sein Umfeld hält ihn für einen Mörder, sieht sein ungeborenes Kind nicht aufwachsen und verliert schlichtweg fast dreizehn Jahre Lebenszeit. Wird nun endlich freigesprochen, kommt in eine für ihn teilweise fremde und vermutlich (und wohl zurecht) überfordernde Welt zurück.
Und für all das sollen 368.700 Euro vom Freistaat angemessen sein? Das finde ich echt erstaunlich.
Wie sollte der Wert einer Lebenszeit berechnet werden und wie kommt man bei einer solchen Berechnung auf 75 Euro pro Tag?
Konkret habe ich heute wieder darüber nachgedacht, da meine Zahnärztin mir erzählt hat, dass der Anspruch des Herrn Genditzkis gekürzt werden soll, unter andere um den Wert des Essens welches er im Rahmen seiner Haftstrafe verzehrt haben soll. Welcher Beamte kommt auf die Idee da eine Gegenrechnung anzustellen? Ich habe dazu leider nichts finden können, meine Zahnärztin habe es wohl im Radio gehört.
Ich würde mich über eure Gedanken zu dem Thema freuen, ob ich da vielleicht zu sensibel bin oder ob ihr das gleichermaßen Menschen unwürdig (/verachtend) empfindet den Wert der eigenen Freiheit auf 75 Euro pro Tag zu bemessen.
05.02.2025, 18:51
Vor 2020 war es sogar nur 25 EUR pro Tag.
Aber schau mal hier:
https://www.lto.de/recht/juristen/b/haft...kostenfrei
Es war eine Erhöhung auf 100 EUR geplant und das von dir genannte Problem der Anrechnung sollte gelöst werden
"Mit der nun von Bundesjustizminister Buschmann angestoßenen Reform soll außerdem klargestellt werden, dass der Schadensersatzanspruch von Betroffenen, die einen Anspruch auf Ersatz von Vermögensschäden haben, nicht schrumpft, weil ersparte Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung angerechnet werden."
Mal schauen, vielleicht wird das in der nächsten Legislaturperiode nochmal aufgegriffen.
EDIT: Immaterieller Schadensersatz ist ohnehin letztlich ein "Tropfen auf den heißen Stein", das können dir auch Schmerzensgeldgläubiger berichten. Es ist "nett", aber es gibt dir nicht das wieder, was du verloren hast. Auch wenn es freilich einer Genugtuung dienen soll.
Aber schau mal hier:
https://www.lto.de/recht/juristen/b/haft...kostenfrei
Es war eine Erhöhung auf 100 EUR geplant und das von dir genannte Problem der Anrechnung sollte gelöst werden
"Mit der nun von Bundesjustizminister Buschmann angestoßenen Reform soll außerdem klargestellt werden, dass der Schadensersatzanspruch von Betroffenen, die einen Anspruch auf Ersatz von Vermögensschäden haben, nicht schrumpft, weil ersparte Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung angerechnet werden."
Mal schauen, vielleicht wird das in der nächsten Legislaturperiode nochmal aufgegriffen.
EDIT: Immaterieller Schadensersatz ist ohnehin letztlich ein "Tropfen auf den heißen Stein", das können dir auch Schmerzensgeldgläubiger berichten. Es ist "nett", aber es gibt dir nicht das wieder, was du verloren hast. Auch wenn es freilich einer Genugtuung dienen soll.
05.02.2025, 19:03
(05.02.2025, 18:51)RefNdsOL schrieb: Vor 2020 war es sogar nur 25 EUR pro Tag.
Aber schau mal hier:
https://www.lto.de/recht/juristen/b/haft...kostenfrei
Es war eine Erhöhung auf 100 EUR geplant und das von dir genannte Problem der Anrechnung sollte gelöst werden
"Mit der nun von Bundesjustizminister Buschmann angestoßenen Reform soll außerdem klargestellt werden, dass der Schadensersatzanspruch von Betroffenen, die einen Anspruch auf Ersatz von Vermögensschäden haben, nicht schrumpft, weil ersparte Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung angerechnet werden."
Mal schauen, vielleicht wird das in der nächsten Legislaturperiode nochmal aufgegriffen.
EDIT: Immaterieller Schadensersatz ist ohnehin letztlich ein "Tropfen auf den heißen Stein", das können dir auch Schmerzensgeldgläubiger berichten. Es ist "nett", aber es gibt dir nicht das wieder, was du verloren hast. Auch wenn es freilich einer Genugtuung dienen soll.
Die geplante Änderung hätte für den Badewannen-Mörder sogar so einer Entschädigung knapp oberhalb der Millionen geführt. Immer noch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber einer der weniger beleidigend ist mEn.
05.02.2025, 19:15
(05.02.2025, 18:36)JuraHassLiebe schrieb: Ich denke hin und wieder an die Entschädigung die ein zu Unrecht Inhaftierte gemäß § 7 III StrEG für Schäden die nicht Vermögensschäden sind, in Deutschland erhält.
Dies sind 75 Euro pro Tag. Und das finde ich derart wenig, dass es meinem Empfinden nach nicht rechtmäßig sein kann.
Konkret habe ich gerade den Badewannen-Mörder im Kopf. Dieser war zu Unrecht fast vierzehn Jahre im Gefängnis und hat ab seinem 49. bis zu seinem 62. Lebensjahr hinter Gittern verbracht. Wurde faktisch komplett aus dem Leben gerissen. Wurde eingesperrt zu einer Zeit in der es noch kein Instagram gab, gerade einmal 14 % (!!) der Deutschen überhaupt ein Smartphone nutzten. Verliert seinen Job, sein Umfeld hält ihn für einen Mörder, sieht sein ungeborenes Kind nicht aufwachsen und verliert schlichtweg fast dreizehn Jahre Lebenszeit. Wird nun endlich freigesprochen, kommt in eine für ihn teilweise fremde und vermutlich (und wohl zurecht) überfordernde Welt zurück.
Und für all das sollen 368.700 Euro vom Freistaat angemessen sein? Das finde ich echt erstaunlich.
Wie sollte der Wert einer Lebenszeit berechnet werden und wie kommt man bei einer solchen Berechnung auf 75 Euro pro Tag?
Konkret habe ich heute wieder darüber nachgedacht, da meine Zahnärztin mir erzählt hat, dass der Anspruch des Herrn Genditzkis gekürzt werden soll, unter andere um den Wert des Essens welches er im Rahmen seiner Haftstrafe verzehrt haben soll. Welcher Beamte kommt auf die Idee da eine Gegenrechnung anzustellen? Ich habe dazu leider nichts finden können, meine Zahnärztin habe es wohl im Radio gehört.
Ich würde mich über eure Gedanken zu dem Thema freuen, ob ich da vielleicht zu sensibel bin oder ob ihr das gleichermaßen Menschen unwürdig (/verachtend) empfindet den Wert der eigenen Freiheit auf 75 Euro pro Tag zu bemessen.
Ich finde 75 € auch viel zu wenig und insbesondere die Anrechnung von "Verpflegung" richtig dreist. Schließlich hat der Betroffene ja keine andere Wahl (außer zu verhungern), also er wird unrechtmäßig eingesperrt gezwungen irgendeinen Fraß zu futtern und soll dafür noch bezahlen... das sagt mE alles über die mangelnde Fehlerkultur in der Justiz, anstatt die Größe zu besitzen einen Fehler einzugestehen und den Menschen entsprechend zu entschädigen sucht man nach Wegen dem doch noch einen reimzudrücken...
05.02.2025, 19:18
(05.02.2025, 19:15)Homer S. schrieb:(05.02.2025, 18:36)JuraHassLiebe schrieb: Ich denke hin und wieder an die Entschädigung die ein zu Unrecht Inhaftierte gemäß § 7 III StrEG für Schäden die nicht Vermögensschäden sind, in Deutschland erhält.
Dies sind 75 Euro pro Tag. Und das finde ich derart wenig, dass es meinem Empfinden nach nicht rechtmäßig sein kann.
Konkret habe ich gerade den Badewannen-Mörder im Kopf. Dieser war zu Unrecht fast vierzehn Jahre im Gefängnis und hat ab seinem 49. bis zu seinem 62. Lebensjahr hinter Gittern verbracht. Wurde faktisch komplett aus dem Leben gerissen. Wurde eingesperrt zu einer Zeit in der es noch kein Instagram gab, gerade einmal 14 % (!!) der Deutschen überhaupt ein Smartphone nutzten. Verliert seinen Job, sein Umfeld hält ihn für einen Mörder, sieht sein ungeborenes Kind nicht aufwachsen und verliert schlichtweg fast dreizehn Jahre Lebenszeit. Wird nun endlich freigesprochen, kommt in eine für ihn teilweise fremde und vermutlich (und wohl zurecht) überfordernde Welt zurück.
Und für all das sollen 368.700 Euro vom Freistaat angemessen sein? Das finde ich echt erstaunlich.
Wie sollte der Wert einer Lebenszeit berechnet werden und wie kommt man bei einer solchen Berechnung auf 75 Euro pro Tag?
Konkret habe ich heute wieder darüber nachgedacht, da meine Zahnärztin mir erzählt hat, dass der Anspruch des Herrn Genditzkis gekürzt werden soll, unter andere um den Wert des Essens welches er im Rahmen seiner Haftstrafe verzehrt haben soll. Welcher Beamte kommt auf die Idee da eine Gegenrechnung anzustellen? Ich habe dazu leider nichts finden können, meine Zahnärztin habe es wohl im Radio gehört.
Ich würde mich über eure Gedanken zu dem Thema freuen, ob ich da vielleicht zu sensibel bin oder ob ihr das gleichermaßen Menschen unwürdig (/verachtend) empfindet den Wert der eigenen Freiheit auf 75 Euro pro Tag zu bemessen.
Ich finde 75 € auch viel zu wenig und insbesondere die Anrechnung von "Verpflegung" richtig dreist. Schließlich hat der Betroffene ja keine andere Wahl (außer zu verhungern), also er wird unrechtmäßig eingesperrt gezwungen irgendeinen Fraß zu futtern und soll dafür noch bezahlen... das sagt mE alles über die mangelnde Fehlerkultur in der Justiz, anstatt die Größe zu besitzen einen Fehler einzugestehen und den Menschen entsprechend zu entschädigen sucht man nach Wegen dem doch noch einen reimzudrücken...
Das ist letztlich immer noch eine Entscheidung des Gesetzgebers, der das StrEG anzupassen hat und ggf. der (Justiz-)Verwaltung, die Anrechnung von Unterkunft/Verpflegung durchführt. Die Justiz selbst kann die richtige Anwendung des Rechts nur überprüfen, die Verwaltung es nur anwenden. Der Gesetzgeber ist der, der zur Anpassung gehalten ist.
06.02.2025, 09:58
(05.02.2025, 19:18)RefNdsOL schrieb:(05.02.2025, 19:15)Homer S. schrieb:(05.02.2025, 18:36)JuraHassLiebe schrieb: Ich denke hin und wieder an die Entschädigung die ein zu Unrecht Inhaftierte gemäß § 7 III StrEG für Schäden die nicht Vermögensschäden sind, in Deutschland erhält.
Dies sind 75 Euro pro Tag. Und das finde ich derart wenig, dass es meinem Empfinden nach nicht rechtmäßig sein kann.
Konkret habe ich gerade den Badewannen-Mörder im Kopf. Dieser war zu Unrecht fast vierzehn Jahre im Gefängnis und hat ab seinem 49. bis zu seinem 62. Lebensjahr hinter Gittern verbracht. Wurde faktisch komplett aus dem Leben gerissen. Wurde eingesperrt zu einer Zeit in der es noch kein Instagram gab, gerade einmal 14 % (!!) der Deutschen überhaupt ein Smartphone nutzten. Verliert seinen Job, sein Umfeld hält ihn für einen Mörder, sieht sein ungeborenes Kind nicht aufwachsen und verliert schlichtweg fast dreizehn Jahre Lebenszeit. Wird nun endlich freigesprochen, kommt in eine für ihn teilweise fremde und vermutlich (und wohl zurecht) überfordernde Welt zurück.
Und für all das sollen 368.700 Euro vom Freistaat angemessen sein? Das finde ich echt erstaunlich.
Wie sollte der Wert einer Lebenszeit berechnet werden und wie kommt man bei einer solchen Berechnung auf 75 Euro pro Tag?
Konkret habe ich heute wieder darüber nachgedacht, da meine Zahnärztin mir erzählt hat, dass der Anspruch des Herrn Genditzkis gekürzt werden soll, unter andere um den Wert des Essens welches er im Rahmen seiner Haftstrafe verzehrt haben soll. Welcher Beamte kommt auf die Idee da eine Gegenrechnung anzustellen? Ich habe dazu leider nichts finden können, meine Zahnärztin habe es wohl im Radio gehört.
Ich würde mich über eure Gedanken zu dem Thema freuen, ob ich da vielleicht zu sensibel bin oder ob ihr das gleichermaßen Menschen unwürdig (/verachtend) empfindet den Wert der eigenen Freiheit auf 75 Euro pro Tag zu bemessen.
Ich finde 75 € auch viel zu wenig und insbesondere die Anrechnung von "Verpflegung" richtig dreist. Schließlich hat der Betroffene ja keine andere Wahl (außer zu verhungern), also er wird unrechtmäßig eingesperrt gezwungen irgendeinen Fraß zu futtern und soll dafür noch bezahlen... das sagt mE alles über die mangelnde Fehlerkultur in der Justiz, anstatt die Größe zu besitzen einen Fehler einzugestehen und den Menschen entsprechend zu entschädigen sucht man nach Wegen dem doch noch einen reimzudrücken...
Das ist letztlich immer noch eine Entscheidung des Gesetzgebers, der das StrEG anzupassen hat und ggf. der (Justiz-)Verwaltung, die Anrechnung von Unterkunft/Verpflegung durchführt. Die Justiz selbst kann die richtige Anwendung des Rechts nur überprüfen, die Verwaltung es nur anwenden. Der Gesetzgeber ist der, der zur Anpassung gehalten ist.
Grundsätzlich ja, aber auf die Idee aufrechnen zu wollen, kann ja nur der konkrete Anspruchsgegner kommen und das ist vermutlich schon die Justiz.
06.02.2025, 12:21
(06.02.2025, 09:58)JuraHassLiebe schrieb:(05.02.2025, 19:18)RefNdsOL schrieb:(05.02.2025, 19:15)Homer S. schrieb:(05.02.2025, 18:36)JuraHassLiebe schrieb: Ich denke hin und wieder an die Entschädigung die ein zu Unrecht Inhaftierte gemäß § 7 III StrEG für Schäden die nicht Vermögensschäden sind, in Deutschland erhält.
Dies sind 75 Euro pro Tag. Und das finde ich derart wenig, dass es meinem Empfinden nach nicht rechtmäßig sein kann.
Konkret habe ich gerade den Badewannen-Mörder im Kopf. Dieser war zu Unrecht fast vierzehn Jahre im Gefängnis und hat ab seinem 49. bis zu seinem 62. Lebensjahr hinter Gittern verbracht. Wurde faktisch komplett aus dem Leben gerissen. Wurde eingesperrt zu einer Zeit in der es noch kein Instagram gab, gerade einmal 14 % (!!) der Deutschen überhaupt ein Smartphone nutzten. Verliert seinen Job, sein Umfeld hält ihn für einen Mörder, sieht sein ungeborenes Kind nicht aufwachsen und verliert schlichtweg fast dreizehn Jahre Lebenszeit. Wird nun endlich freigesprochen, kommt in eine für ihn teilweise fremde und vermutlich (und wohl zurecht) überfordernde Welt zurück.
Und für all das sollen 368.700 Euro vom Freistaat angemessen sein? Das finde ich echt erstaunlich.
Wie sollte der Wert einer Lebenszeit berechnet werden und wie kommt man bei einer solchen Berechnung auf 75 Euro pro Tag?
Konkret habe ich heute wieder darüber nachgedacht, da meine Zahnärztin mir erzählt hat, dass der Anspruch des Herrn Genditzkis gekürzt werden soll, unter andere um den Wert des Essens welches er im Rahmen seiner Haftstrafe verzehrt haben soll. Welcher Beamte kommt auf die Idee da eine Gegenrechnung anzustellen? Ich habe dazu leider nichts finden können, meine Zahnärztin habe es wohl im Radio gehört.
Ich würde mich über eure Gedanken zu dem Thema freuen, ob ich da vielleicht zu sensibel bin oder ob ihr das gleichermaßen Menschen unwürdig (/verachtend) empfindet den Wert der eigenen Freiheit auf 75 Euro pro Tag zu bemessen.
Ich finde 75 € auch viel zu wenig und insbesondere die Anrechnung von "Verpflegung" richtig dreist. Schließlich hat der Betroffene ja keine andere Wahl (außer zu verhungern), also er wird unrechtmäßig eingesperrt gezwungen irgendeinen Fraß zu futtern und soll dafür noch bezahlen... das sagt mE alles über die mangelnde Fehlerkultur in der Justiz, anstatt die Größe zu besitzen einen Fehler einzugestehen und den Menschen entsprechend zu entschädigen sucht man nach Wegen dem doch noch einen reimzudrücken...
Das ist letztlich immer noch eine Entscheidung des Gesetzgebers, der das StrEG anzupassen hat und ggf. der (Justiz-)Verwaltung, die Anrechnung von Unterkunft/Verpflegung durchführt. Die Justiz selbst kann die richtige Anwendung des Rechts nur überprüfen, die Verwaltung es nur anwenden. Der Gesetzgeber ist der, der zur Anpassung gehalten ist.
Grundsätzlich ja, aber auf die Idee aufrechnen zu wollen, kann ja nur der konkrete Anspruchsgegner kommen und das ist vermutlich schon die Justiz.
So ist es. Zumal man im Fall Genditzski ja auch mal über eine Entschädigung nach § 839 BGB nachdenken könnte, dann wäre die Deckelung auf 75 € wegen StrEG gar nicht erst einschlägig. Aber Amtspflichtverletzungen werden ja nichtmal diskutiert, geschweige denn angenommen.
Zudem gilt die Beschränkung auf 75 € ja auch nur für den Ersatz des immateriellen Schadens, hier könnte man sodann bei der Bemessung des materiellen Schaden großzügiger sein, aber auch hier ist für mich keine Tendenz in diese Richtung erkennbar. Bei einer derart langen unberechtigten Haft könnte man auch mal offener über einen materiellen Schaden im Sinne der psychischen Folgen ("dauernde Trauer über verpasste Lebenszeit") nachdenken, der ebenfalls nicht unter die 75 € fallen würde.
Will sagen, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
06.02.2025, 13:02
(06.02.2025, 12:21)Homer S. schrieb:(06.02.2025, 09:58)JuraHassLiebe schrieb:(05.02.2025, 19:18)RefNdsOL schrieb:(05.02.2025, 19:15)Homer S. schrieb:(05.02.2025, 18:36)JuraHassLiebe schrieb: Ich denke hin und wieder an die Entschädigung die ein zu Unrecht Inhaftierte gemäß § 7 III StrEG für Schäden die nicht Vermögensschäden sind, in Deutschland erhält.
Dies sind 75 Euro pro Tag. Und das finde ich derart wenig, dass es meinem Empfinden nach nicht rechtmäßig sein kann.
Konkret habe ich gerade den Badewannen-Mörder im Kopf. Dieser war zu Unrecht fast vierzehn Jahre im Gefängnis und hat ab seinem 49. bis zu seinem 62. Lebensjahr hinter Gittern verbracht. Wurde faktisch komplett aus dem Leben gerissen. Wurde eingesperrt zu einer Zeit in der es noch kein Instagram gab, gerade einmal 14 % (!!) der Deutschen überhaupt ein Smartphone nutzten. Verliert seinen Job, sein Umfeld hält ihn für einen Mörder, sieht sein ungeborenes Kind nicht aufwachsen und verliert schlichtweg fast dreizehn Jahre Lebenszeit. Wird nun endlich freigesprochen, kommt in eine für ihn teilweise fremde und vermutlich (und wohl zurecht) überfordernde Welt zurück.
Und für all das sollen 368.700 Euro vom Freistaat angemessen sein? Das finde ich echt erstaunlich.
Wie sollte der Wert einer Lebenszeit berechnet werden und wie kommt man bei einer solchen Berechnung auf 75 Euro pro Tag?
Konkret habe ich heute wieder darüber nachgedacht, da meine Zahnärztin mir erzählt hat, dass der Anspruch des Herrn Genditzkis gekürzt werden soll, unter andere um den Wert des Essens welches er im Rahmen seiner Haftstrafe verzehrt haben soll. Welcher Beamte kommt auf die Idee da eine Gegenrechnung anzustellen? Ich habe dazu leider nichts finden können, meine Zahnärztin habe es wohl im Radio gehört.
Ich würde mich über eure Gedanken zu dem Thema freuen, ob ich da vielleicht zu sensibel bin oder ob ihr das gleichermaßen Menschen unwürdig (/verachtend) empfindet den Wert der eigenen Freiheit auf 75 Euro pro Tag zu bemessen.
Ich finde 75 € auch viel zu wenig und insbesondere die Anrechnung von "Verpflegung" richtig dreist. Schließlich hat der Betroffene ja keine andere Wahl (außer zu verhungern), also er wird unrechtmäßig eingesperrt gezwungen irgendeinen Fraß zu futtern und soll dafür noch bezahlen... das sagt mE alles über die mangelnde Fehlerkultur in der Justiz, anstatt die Größe zu besitzen einen Fehler einzugestehen und den Menschen entsprechend zu entschädigen sucht man nach Wegen dem doch noch einen reimzudrücken...
Das ist letztlich immer noch eine Entscheidung des Gesetzgebers, der das StrEG anzupassen hat und ggf. der (Justiz-)Verwaltung, die Anrechnung von Unterkunft/Verpflegung durchführt. Die Justiz selbst kann die richtige Anwendung des Rechts nur überprüfen, die Verwaltung es nur anwenden. Der Gesetzgeber ist der, der zur Anpassung gehalten ist.
Grundsätzlich ja, aber auf die Idee aufrechnen zu wollen, kann ja nur der konkrete Anspruchsgegner kommen und das ist vermutlich schon die Justiz.
So ist es. Zumal man im Fall Genditzski ja auch mal über eine Entschädigung nach § 839 BGB nachdenken könnte, dann wäre die Deckelung auf 75 € wegen StrEG gar nicht erst einschlägig. Aber Amtspflichtverletzungen werden ja nichtmal diskutiert, geschweige denn angenommen.
Zudem gilt die Beschränkung auf 75 € ja auch nur für den Ersatz des immateriellen Schadens, hier könnte man sodann bei der Bemessung des materiellen Schaden großzügiger sein, aber auch hier ist für mich keine Tendenz in diese Richtung erkennbar. Bei einer derart langen unberechtigten Haft könnte man auch mal offener über einen materiellen Schaden im Sinne der psychischen Folgen ("dauernde Trauer über verpasste Lebenszeit") nachdenken, der ebenfalls nicht unter die 75 € fallen würde.
Will sagen, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
Ja sehe ich genauso. Die psychischen Folgen sollen aber ja zumindest künftig berücksichtigt werden, indem ab sechs Monaten die Erstattung auf 200 Euro pro Tag angehoben wird. Finde ich aber insoweit schwierig, als dass man wohl kaum ernsthaft vertreten könnte der Unterschied von vier Monaten zu sieben Monaten ist derart groß, dass es eine Verdoppelung des Ersatzes rechtfertigt, aber alles ab sechs Monate wird einheitlich behandelt, egal ob es ein oder fast vierzehn Jahre sind.
Und materielle Schäden in Deutschland nachzuweisen wird wohl schwer werden. Was sicherlich gehen sollte sind die fehlenden Einzahlungen in die Rentenkasse, wenn man nachweisen kann zuvor konstant Summe X eingezahlt zu haben und nicht ersichtlich ist, wieso dass ohne die Haftstrafe je ausgesetzt worden wäre, sollte zumindest das möglich sein. Aber bei dem meisten darüber hinaus wird es wohl schwer eine Kausalität nachzuweisen.
06.02.2025, 15:10
Zeigt ihr euch jetzt ernsthaft überrascht darüber, dass der Staat seine eigene Schadensersatzpflicht eher niedrig ansetzt?

06.02.2025, 15:44
(06.02.2025, 15:10)Patenter Gast schrieb: Zeigt ihr euch jetzt ernsthaft überrascht darüber, dass der Staat seine eigene Schadensersatzpflicht eher niedrig ansetzt?
Du hast Recht, dass es sehr naheliegend ist.
Aber ich finde in Bezug auf zu Unrecht Inhaftierte ist es schlichtweg aus Menschlichkeitsüberlegungen Fehl am Platz (Fehlerkultur). Insbesondere wenn man berücksichtigt, wie selten dies in Deutschland passiert und eine höhere Entschädigung in Relation zum Staatshaushalt stellt, ist es einfach kaum nachvollziehbar.