03.02.2025, 17:27
Bitte löschen.
03.02.2025, 17:32
Bitte löschen.
03.02.2025, 21:35
Der Streitwert hierfür dürfte sich so um die 1.000 EUR bewegen. Für eine Instanz sind das 300 EUR Anwaltsgebühren. Da würde ich doch lieber einen befreundeten RA fragen anstatt all diese Klippen zu nehmen, zumal du auch persönlich involviert (Schmutzkrieg im Mieterhöhungsrechtsstreit?) zu sein scheinst.
03.02.2025, 22:52
Wenn die Klage keinerlei Aussicht auf Erfolg hat: ist sie vielleicht unschlüssig? Dann kann es auch kein VU geben und man braucht auch keine Verteidigungsbereitschaft anzeigen.
03.02.2025, 22:54
Wenn du Geld von deinem Mitbewohner dafür kassieren willst, musst du deinen Chef informieren (Wettbewerbsverbot).
Und auch wenn du kein Geld nehmen willst, würde ich trotzdem deinen Chef informieren, denn du kommst nicht umhin, dass dir die Schriftsätze an dein beA zugestellt werden.
Die Karte muss rein rechtlich sowieso in deinem unmittelbaren Besitz sein und das Sekretariat darf maximal Zugriffsrechte auf dein beA haben. Für den Fall, dass du einen Rechtsstreit in eigenem Namen führen willst, muss dir die Kanzlei gestatten, dem Sekretariat die Zugriffsrechte vorübergehend zu entziehen. Wir haben damals, als das beA eingeführt wurde, eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag erstellt, in dem u.a. dies geregelt war. Das beA gehört dir und nicht der Kanzlei. Deswegen ist wäre jede Vereinbarung, die das verhindert, unwirksam.
Ob die Berufshaftpflichtversicherung der Kanzlei deine Tätigkeit außerhalb der Kanzlei absichert, musst du die Kanzlei fragen. Neben dieser Variante der Versicherung über die Kanzlei gibt es nämlich auch die Variante mit zwei Versicherungen. Einmal für die Tätigkeit als Arbeitnehmer und dann deine eigene. Ich habe schon immer meine eigene Versicherung, die ja auch an meiner Zulassung hängt. Damit ist auch meine (eher theoretische) Selbstständigkeit abgesichert.
Deine Privatadresse als Anschrift anzugeben, ist theoretisch ein Verstoß gegen das Berufsrecht, wenn du sie nicht offiziell als deine Zweigstelle angegeben hast. Praktisch habe ich noch nie mitbekommen, dass sich jemand dafür interessiert hat. Aber wie gesagt, das Gericht wird die die Schriftsätze sowieso nicht postalisch zustellen, sondern über dein beA.
Für die Steuersachen rufe beim Finanzamt an. Ich sehe hier noch steuerrechtlich und berufsrechtlich einen Unterschied, ob du dich selbst oder deinen Mitbewohner vertrittst (Rechnungsstellung, kein Unterschreiten der RVG-Gebühren), bin mir aber gerade nicht sicher, wie man das löst.
Und zu guter Letzt kann ich dem Vorposter zustimmen. Wenn du schon weißt, dass es zur Schlammschlacht eskalieren wird, schalte besser einen neutralen Dritten, sprich einen anderen Anwalt ein. Möglicherweise kennst du ja jemanden aus deinem Umfeld, der dir diesen Gefallen tut. Sich selbst als emotional Beteiligten in diese Schlammschlacht zu involvieren ist keine gute Idee. Vertrete dich daher nur dann selbst, wenn du dir 100% sicher bist, dass du dich nicht von deinen Emotionen leiten lässt.
Und auch wenn du kein Geld nehmen willst, würde ich trotzdem deinen Chef informieren, denn du kommst nicht umhin, dass dir die Schriftsätze an dein beA zugestellt werden.
Die Karte muss rein rechtlich sowieso in deinem unmittelbaren Besitz sein und das Sekretariat darf maximal Zugriffsrechte auf dein beA haben. Für den Fall, dass du einen Rechtsstreit in eigenem Namen führen willst, muss dir die Kanzlei gestatten, dem Sekretariat die Zugriffsrechte vorübergehend zu entziehen. Wir haben damals, als das beA eingeführt wurde, eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag erstellt, in dem u.a. dies geregelt war. Das beA gehört dir und nicht der Kanzlei. Deswegen ist wäre jede Vereinbarung, die das verhindert, unwirksam.
Ob die Berufshaftpflichtversicherung der Kanzlei deine Tätigkeit außerhalb der Kanzlei absichert, musst du die Kanzlei fragen. Neben dieser Variante der Versicherung über die Kanzlei gibt es nämlich auch die Variante mit zwei Versicherungen. Einmal für die Tätigkeit als Arbeitnehmer und dann deine eigene. Ich habe schon immer meine eigene Versicherung, die ja auch an meiner Zulassung hängt. Damit ist auch meine (eher theoretische) Selbstständigkeit abgesichert.
Deine Privatadresse als Anschrift anzugeben, ist theoretisch ein Verstoß gegen das Berufsrecht, wenn du sie nicht offiziell als deine Zweigstelle angegeben hast. Praktisch habe ich noch nie mitbekommen, dass sich jemand dafür interessiert hat. Aber wie gesagt, das Gericht wird die die Schriftsätze sowieso nicht postalisch zustellen, sondern über dein beA.
Für die Steuersachen rufe beim Finanzamt an. Ich sehe hier noch steuerrechtlich und berufsrechtlich einen Unterschied, ob du dich selbst oder deinen Mitbewohner vertrittst (Rechnungsstellung, kein Unterschreiten der RVG-Gebühren), bin mir aber gerade nicht sicher, wie man das löst.
Und zu guter Letzt kann ich dem Vorposter zustimmen. Wenn du schon weißt, dass es zur Schlammschlacht eskalieren wird, schalte besser einen neutralen Dritten, sprich einen anderen Anwalt ein. Möglicherweise kennst du ja jemanden aus deinem Umfeld, der dir diesen Gefallen tut. Sich selbst als emotional Beteiligten in diese Schlammschlacht zu involvieren ist keine gute Idee. Vertrete dich daher nur dann selbst, wenn du dir 100% sicher bist, dass du dich nicht von deinen Emotionen leiten lässt.
03.02.2025, 22:55
04.02.2025, 15:39
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04.02.2025, 18:26
(04.02.2025, 15:39)Novize schrieb: Wäre es möglich, dass mein Mitbewohner sich durch einen anderen Anwalt vertreten lässt und ich mich selbst vertrete? So müsste der Kläger beim Unterliegen dann 2 Anwälte bezahlen? 😁
Oder geht das bei notwendiger Streitgenossenschaft nicht?
Sag du es uns, Herr Rechtsanwalt?

04.02.2025, 22:24
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05.02.2025, 16:47
Keiner? 😢