12.06.2015, 15:47
§ 338 Nr. 5 StPO i.V.m. § 247 StPO (+) wegen Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen
12.06.2015, 15:50
338 Nr. 5 hab ich auch gerügt.
Zusatzfrage lief z.B. in Sachsen. Die Anwältin wollte noch wissen, ob die Mitangeklagte im neuen Verfahren als Zeugin vernommen werden kann, da sie auf Rechtsmittel verzichtet hat.
Zusatzfrage lief z.B. in Sachsen. Die Anwältin wollte noch wissen, ob die Mitangeklagte im neuen Verfahren als Zeugin vernommen werden kann, da sie auf Rechtsmittel verzichtet hat.
12.06.2015, 15:51
Bei uns in NRW waren nur 2 Berufsrichter während der HV, daher diesbezüglich kein Fehler, dagegen haben drei Berufsrichter wie auch vorgeschrieben den Eröffnungsbeschluss erlassen.
Zusatzfrage in NRW gab es nicht, hab grad schon einen Schock bekommen! :-D
Darstellungsmangel hab ich auch nicht gesehen, da mMn. der doppelte Gehilfenvorsatz nicht ausdrücklich genannt werden muss, wenn der Angeklagte anwesend war und alles beobachtet hat, daher ergibt sich der Vorsatz diesbezüglich aus dem äußeren vom Gwericht beschriebenen Geschehen!
Hatte aber keine AHnung wegen dem ANtrag, hab sos wie NRW_Phil gemacht, aber könnte auch eine eigenen Entscheidung des Gerichts sein?? Hab bisher noch nie einen Verfahrensfehler nicht gehabt! ;)
Zusatzfrage in NRW gab es nicht, hab grad schon einen Schock bekommen! :-D
Darstellungsmangel hab ich auch nicht gesehen, da mMn. der doppelte Gehilfenvorsatz nicht ausdrücklich genannt werden muss, wenn der Angeklagte anwesend war und alles beobachtet hat, daher ergibt sich der Vorsatz diesbezüglich aus dem äußeren vom Gwericht beschriebenen Geschehen!
Hatte aber keine AHnung wegen dem ANtrag, hab sos wie NRW_Phil gemacht, aber könnte auch eine eigenen Entscheidung des Gerichts sein?? Hab bisher noch nie einen Verfahrensfehler nicht gehabt! ;)
12.06.2015, 16:00
Leeeuuuute nur noch zweeeeiiiiiii :-D :-D
12.06.2015, 16:01
(12.06.2015, 15:29)NRW_Ph schrieb: Zusatzfrage? In welchem Bundesland?
In Berlin wollte der Mandant noch wissen, ob die Mitverurteilte als Zeugin gehört werden kann.
Hab zwar erkannt, dass ein verbundenes Verfahren durch Verurteilung kraft Gesetzes getrennt wird, wodurch Mitbeschuldigte zu Zeugen werden können, vgl. Kommentar zu 237 StPO .
Hab aber leider 357 StPO nicht gesehen:(
Danach ist der andere Beschuldigte so zu stellen, als ob er auch Revision eingelegt hätte. Dann müsste ja wieder ein verbundenes Verfahren vorliegen, so dass Zeugenstellung wegfällt.
12.06.2015, 16:08
@ NRW_Phil:
Habs genauso wie du ;) Nur ein einziger kleiner Unterschied, hab die Verlesung des Arztberichtes nicht. Musste man das denn zwingend ansprechen oder war das nicht eher fernliegend, sodass die die fehlende Prüfung bei mir nicht so schlimm ist?
Habs genauso wie du ;) Nur ein einziger kleiner Unterschied, hab die Verlesung des Arztberichtes nicht. Musste man das denn zwingend ansprechen oder war das nicht eher fernliegend, sodass die die fehlende Prüfung bei mir nicht so schlimm ist?
12.06.2015, 16:25
Ich habe leider zur Sachrüge nicht mehr als etwa 1-2 Seiten schreiben können. Weiß jemand ob man sich da auch mal etwas kürzer fassen kann?
Ich habe geschrieben dass kein Raub vorlag, da halt nur eine Situation ausgenutzt wurde.
Welche Feststellungen zur Würdigung passten, konnte ich zeitlich nicht mehr schreiben. Die Klausur war zwar bei weitem nicht so aufgedunsen wie die anderen. Aber gerade diese Feinheiten haben noch viel Zeit gekostet.
Im Übrigen würde ich gerne mal wissen was das mit dem Verkehrsunfall sollte. Wollten die uns damit vera..... oder den Kandidaten, die einen Fristablauf gesehen haben eine goldene Brücke bauen?
Ich habe geschrieben dass kein Raub vorlag, da halt nur eine Situation ausgenutzt wurde.
Welche Feststellungen zur Würdigung passten, konnte ich zeitlich nicht mehr schreiben. Die Klausur war zwar bei weitem nicht so aufgedunsen wie die anderen. Aber gerade diese Feinheiten haben noch viel Zeit gekostet.
Im Übrigen würde ich gerne mal wissen was das mit dem Verkehrsunfall sollte. Wollten die uns damit vera..... oder den Kandidaten, die einen Fristablauf gesehen haben eine goldene Brücke bauen?
12.06.2015, 16:27
Da es kein Raub war, war es wohl ja wenigstens bei der Mitangeklagten Diebstahl oder Unterschlagung. Hätte man dann nicht auch sagen müssen, dass der Mandant Beihilfe zum Diebstahl geleistet hat?
12.06.2015, 16:29
Da wollte das LJPA ganz klar eine goldene Brücke geben, würde das wirklich jetzt nicht negativ auslegen. Man kann ja meinetwegen viel über die meckern, aber das war nur nett gemeint....
12.06.2015, 16:44
Ja das war sehr nett:) viele sind auch über Wiedereinsetzung gegangen das war bestimmt nicht schlimm.
Ja dann Beihilfe zum Diebstahl...ich glaub die sachlich rechtliche Prüfung ist der Schwerpunkt:/ aber war schon auch viel:/
Ja dann Beihilfe zum Diebstahl...ich glaub die sachlich rechtliche Prüfung ist der Schwerpunkt:/ aber war schon auch viel:/