13.04.2019, 01:11
(12.04.2019, 16:39)Gast schrieb: Wie ist das eigentlich bei Stellen, die formal 2x6,5 wollen. Ist das Befriedigend im 1. dann in Stein gemeißelt, oder kann man da ein zB 6,11 auch mit einem entsprechend besseren 2. Examen ausgleichen?
2 x 6,5 heißt, dass die 2 x 6,5 Punkte als harte Grenze möchten. 6,11 Punkte liegen unterhalb von 6,5 Punkten. Verstanden soweit?
18.04.2019, 13:41
(12.04.2019, 10:37)Gastnrw3 schrieb: Beim Finanzamt (A13) braucht man 7 Punkte im 2. Examen.
Das kann ich so nicht bestätigen. Eine Bekannte von mir hatte zweimal 5,x in den Examina und wurde zum Vorstellungsgespräch bei der Finanzverwaltung BaWü eingeladen. Am Ende hat sie auch eine Stelle bekommen.
18.04.2019, 16:38
(18.04.2019, 13:41)campingstuhl schrieb:(12.04.2019, 10:37)Gastnrw3 schrieb: Beim Finanzamt (A13) braucht man 7 Punkte im 2. Examen.
Das kann ich so nicht bestätigen. Eine Bekannte von mir hatte zweimal 5,x in den Examina und wurde zum Vorstellungsgespräch bei der Finanzverwaltung BaWü eingeladen. Am Ende hat sie auch eine Stelle bekommen.
Sicher, dass sie eine A13-Stelle (höherer Dienst) bekommen hat und nicht lediglich Sachbearbeiterin im gehobenen Dienst geworden ist? Laut der extrem stylischen Rekrutierungswebseite ( http://www.zu-hoeherem-dienst-berufen.de/ ) braucht man zwei mindestens befriedigende Examina für den höheren Dienst.
18.04.2019, 20:51
(18.04.2019, 16:38)Erdbär_NRW schrieb:(18.04.2019, 13:41)campingstuhl schrieb:(12.04.2019, 10:37)Gastnrw3 schrieb: Beim Finanzamt (A13) braucht man 7 Punkte im 2. Examen.
Das kann ich so nicht bestätigen. Eine Bekannte von mir hatte zweimal 5,x in den Examina und wurde zum Vorstellungsgespräch bei der Finanzverwaltung BaWü eingeladen. Am Ende hat sie auch eine Stelle bekommen.
Sicher, dass sie eine A13-Stelle (höherer Dienst) bekommen hat und nicht lediglich Sachbearbeiterin im gehobenen Dienst geworden ist?
Ja, ganz sicher.
21.04.2019, 07:59
(18.04.2019, 13:41)campingstuhl schrieb:(12.04.2019, 10:37)Gastnrw3 schrieb: Beim Finanzamt (A13) braucht man 7 Punkte im 2. Examen.
Das kann ich so nicht bestätigen. Eine Bekannte von mir hatte zweimal 5,x in den Examina und wurde zum Vorstellungsgespräch bei der Finanzverwaltung BaWü eingeladen. Am Ende hat sie auch eine Stelle bekommen.
Ich sprach natürlich nur von NRW.
24.04.2019, 16:14
(21.04.2019, 07:59)Gastnrw3 schrieb:(18.04.2019, 13:41)campingstuhl schrieb:(12.04.2019, 10:37)Gastnrw3 schrieb: Beim Finanzamt (A13) braucht man 7 Punkte im 2. Examen.
Das kann ich so nicht bestätigen. Eine Bekannte von mir hatte zweimal 5,x in den Examina und wurde zum Vorstellungsgespräch bei der Finanzverwaltung BaWü eingeladen. Am Ende hat sie auch eine Stelle bekommen.
Ich sprach natürlich nur von NRW.
Okey, mein Fehler. :)
09.05.2019, 14:03
Also ich denke in Zukunft wird es sehr wahrscheinlich sein, dass man mit einem ausreichend im zweiten Examen noch in den öD kann. Denn manche Behörden setzen jetzt schon auf die "13 Punkte aus zwei Examen"-Regel, sei es Bamf oder BKA. Ich vermute, dass andere Behörden nachziehen. Wenn also zumindest eines der beiden Examina gut lief, kann es klappen. Finde das auch fairer, denn wenn das erste Examen am Ende "für die Katz" ist, wozu dann das Ganze? Die Justiz mal ausgenommen, bei der wird wohl immer ein Befriedigend im zweiten Examen vorausgesetzt werden.
12.05.2019, 18:22
Also von Einstellungen im öffentlichen Dienst mit einem ausreichenden zweiten Staatsexamen habe ich wirklich nichts gehört in Hessen. Richtig ist allerdings, dass das Erfordernis zweier befriedigende Examen aufgeweicht wird, aber zumindest das zweite Examen muss schon befriedigend sein und beide Examen zusammen dürfen nicht allzu schlecht sein.
Offen gesagt, kann ich das auch verstehen. Für die Verwaltung (Sachbearbeitung) ist das Zweite Examen wesentlich aussagekräftiger als das Erste. Ich habe im zweiten Examen deutlich schlechter abgeschnitten als im Ersten, aber immer noch weit vom Ausreichend weg. Bei uns hatte auch in der Arbeitsgemeinschaft wirklich keiner ein Ausreichend im Zweiten, der auch nur ein bisschen was gemacht hat.
Offen gesagt, kann ich das auch verstehen. Für die Verwaltung (Sachbearbeitung) ist das Zweite Examen wesentlich aussagekräftiger als das Erste. Ich habe im zweiten Examen deutlich schlechter abgeschnitten als im Ersten, aber immer noch weit vom Ausreichend weg. Bei uns hatte auch in der Arbeitsgemeinschaft wirklich keiner ein Ausreichend im Zweiten, der auch nur ein bisschen was gemacht hat.
12.05.2019, 19:12
Siehe meinen Kommentar oben. BKA zB schreibt nur nach Gesantpunktzahl aus. Befr. im 2. ist kein zwingendes formales Erfordernis. Gibt noch andere Behörden die es so handhaben.
12.05.2019, 19:23
(12.05.2019, 19:12)AuchGast schrieb: Siehe meinen Kommentar oben. BKA zB schreibt nur nach Gesantpunktzahl aus. Befr. im 2. ist kein zwingendes formales Erfordernis. Gibt noch andere Behörden die es so handhaben.
Mag ja sein. Zwingendes formales Erfordernis heißt aber nur, dass deine Bewerbung nicht direkt im Papierkorb landet und du bei einer Schwerbehinderung zumindest eingeladen werden musst. Es heißt aber noch lange nicht, dass du die Stelle auch bekommst. Und da wird man den Kandidaten mit der Kombi 5+8 dem Kandidaten mit 8+5 vorziehen. Und es wird namentlich beim BKA genügend Kandidaten geben, die midestens ein Prädikat und im anderen Examen zumindest sieben Punkte nachweisen können. Und die Bestenauslese gilt nur einmal auch hier.