21.12.2024, 09:19
Hallo zusammen
Ich starte bald bei einer StA in NRW und werde mich mit dem Wirtschaftsstrafrecht auseinandersetzen. Hat jemand da gute Literaturempfehlungen? Habt ihr auch Buchempfehlung zur a) Verfuegungstechnik und b) Gutachtentechnik?
Lieben Dank und viele Gruesse
Peter
Ich starte bald bei einer StA in NRW und werde mich mit dem Wirtschaftsstrafrecht auseinandersetzen. Hat jemand da gute Literaturempfehlungen? Habt ihr auch Buchempfehlung zur a) Verfuegungstechnik und b) Gutachtentechnik?
Lieben Dank und viele Gruesse
Peter
Literaturempfehlungen und alle für Rechtsreferendare erhältlichen Bücher findest Du im Referendarbuchladen. Sehr viele Bücher kann man dort auch gebraucht aus 2. Hand kaufen und so bis zu 70 % im Vergleich zum Neupreis sparen:
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Sehr hilfreich ist auch die Seite zu den geplanten Neuerscheinungen. So bleibt man auf dem Laufenden, welche Skripte, Kommentare und Gesetze demnächst in Neuauflage erscheinen:
https://www.referendarbuchladen.de/erscheinungstermine.php
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21.12.2024, 09:55
Die Leiden des jungen Werthers kann ich empfehlen ;-)
22.12.2024, 13:31
(21.12.2024, 09:19)AlphaPeter schrieb: Hallo zusammen
Ich starte bald bei einer StA in NRW und werde mich mit dem Wirtschaftsstrafrecht auseinandersetzen. Hat jemand da gute Literaturempfehlungen? Habt ihr auch Buchempfehlung zur a) Verfuegungstechnik und b) Gutachtentechnik?
Lieben Dank und viele Gruesse
Peter
Deine Verfügungen erzeugt dir dein uralter Computer, nachdem du in einem dysfunktionalen Computerprogramm Häkchen setzt, da brauchst du keine "Verfügungstechnik" lernen.
Davon abgesehen hast du in deinem Umlauf ja sämtliche Arten an Verfügungen; da kannst du dir dann im Zweifel auch mal abschauen, wie mans macht
22.12.2024, 18:05
(21.12.2024, 09:55)ReffiNRW75 schrieb: Die Leiden des jungen Werthers kann ich empfehlen ;-)
Auch wenn ich die Empfehlung mehr als teile, hier noch das Buch womit viele in NRW arbeiten:
Heghmanns / Hermann - das Arbeitsgebiet des StA
Würde ich aber vorher nicht versuchen auswendig zu lernen, sondern daraus in der Praxis Verfügungen abschreiben und diese dann der Gegenzeichnung vorlegen. Also abstrakt ist das schwer zu "lernen"
Und bei Wirtschaftsstrafrecht wären wir dann - ebenfalls literarisch bei - das ist ein (zu) weites Feld...
24.12.2024, 15:40
(22.12.2024, 18:05)Homer S. schrieb:Hi Homer,(21.12.2024, 09:55)ReffiNRW75 schrieb: Die Leiden des jungen Werthers kann ich empfehlen ;-)
Auch wenn ich die Empfehlung mehr als teile, hier noch das Buch womit viele in NRW arbeiten:
Heghmanns / Hermann - das Arbeitsgebiet des StA
Würde ich aber vorher nicht versuchen auswendig zu lernen, sondern daraus in der Praxis Verfügungen abschreiben und diese dann der Gegenzeichnung vorlegen. Also abstrakt ist das schwer zu "lernen"
Und bei Wirtschaftsstrafrecht wären wir dann - ebenfalls literarisch bei - das ist ein (zu) weites Feld...
Danke für deinen Beitrag.
Gibt's für das Wirtschaftsstrafrecht nicht empfehlenswerte Handbücher zum Einstieg?
Lieben Gruß und frohe Weihnachten
25.12.2024, 15:23
(24.12.2024, 15:40)AlphaPeter schrieb:(22.12.2024, 18:05)Homer S. schrieb:Hi Homer,(21.12.2024, 09:55)ReffiNRW75 schrieb: Die Leiden des jungen Werthers kann ich empfehlen ;-)
Auch wenn ich die Empfehlung mehr als teile, hier noch das Buch womit viele in NRW arbeiten:
Heghmanns / Hermann - das Arbeitsgebiet des StA
Würde ich aber vorher nicht versuchen auswendig zu lernen, sondern daraus in der Praxis Verfügungen abschreiben und diese dann der Gegenzeichnung vorlegen. Also abstrakt ist das schwer zu "lernen"
Und bei Wirtschaftsstrafrecht wären wir dann - ebenfalls literarisch bei - das ist ein (zu) weites Feld...
Danke für deinen Beitrag.
Gibt's für das Wirtschaftsstrafrecht nicht empfehlenswerte Handbücher zum Einstieg?
Lieben Gruß und frohe Weihnachten
Ebenfalls frohe Weihnachten!
Also ich kenne keins. Natürlich gibt es Bücher die den Titel Wirtschaftsstrafracht tragen, aber mE keins das den Namen wirklich verdient hat. Das Problem ist meines Erachtens die große Bandbreite des Wirtschaftsstrafrechts, es ist inhaltlich halt deutlich mehr als Strafrecht BT.
Zum Wirtschaftsstrafrecht würde ich mindestens alles aus dem Katalog des 74c GVG zählen.
Wenn ich du wäre und mich vorbereiten wollte (was nicht nötig ist) würde ich mir einfach mal die prozessrechtliche Seite anschauen, welche Ermittlungsmaßnahmen wann gehen, welche Zuständigkeiten es gibt. Das materielle Recht würde ich mir dann erschließen, wenn ich wüsste was genau es wird und dann anhand von Kommentaren/Zeitschriften/Praxiserfahrung.