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Klausuren Dezember 2024
Mino_NRW
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Registriert seit: Nov 2024
#381
12.12.2024, 21:31
(12.12.2024, 20:54)DezemberNRW schrieb:  Ich hätte gesagt Anwalt ist deutlich wahrscheinlicher weil es eben eh häufiger ist und Behörde im Oktober schon lief. Wusste aber nicht, dass es im Dezember häufiger sein soll

Seit 2018 (bis 2023) kam nur einmal Anwaltsklausur, sonst immer Behördenklausur.
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refinberlin
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#382
12.12.2024, 21:40
In Berlin lief auf jeden Fall Donnerstag letzte Woche ne Anwaltsklausur!
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mimimi18
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Registriert seit: Dec 2024
#383
12.12.2024, 21:48
(12.12.2024, 18:17)DezemberNRW schrieb:  Hat noch jemand die Klage abgewiesen? (NRW) Oder habt ihr der Klägerin alle recht gegeben?

Ich habe die Klage abgewiesen
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hauptsachejurist
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Registriert seit: Sep 2024
#384
12.12.2024, 21:55
(12.12.2024, 21:31)Mino_NRW schrieb:  
(12.12.2024, 20:54)DezemberNRW schrieb:  Ich hätte gesagt Anwalt ist deutlich wahrscheinlicher weil es eben eh häufiger ist und Behörde im Oktober schon lief. Wusste aber nicht, dass es im Dezember häufiger sein soll

Seit 2018 (bis 2023) kam nur einmal Anwaltsklausur, sonst immer Behördenklausur.
Meinst du im Dezember?
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Mino_NRW
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Registriert seit: Nov 2024
#385
12.12.2024, 22:34
(12.12.2024, 21:55)hauptsachejurist schrieb:  
(12.12.2024, 21:31)Mino_NRW schrieb:  
(12.12.2024, 20:54)DezemberNRW schrieb:  Ich hätte gesagt Anwalt ist deutlich wahrscheinlicher weil es eben eh häufiger ist und Behörde im Oktober schon lief. Wusste aber nicht, dass es im Dezember häufiger sein soll

Seit 2018 (bis 2023) kam nur einmal Anwaltsklausur, sonst immer Behördenklausur.
Meinst du im Dezember?

Genau, in NRW zumindest.
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Jurist 123.
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Registriert seit: Dec 2024
#386
13.12.2024, 00:00
Womöglich etwas spät 

BW:
RA-Klausur mit Zweckmäßigkeit

Teil 1: Mandantin ist Yogalehrerin und gibt ihre Stunden im Stadtpark. Die Stadt verbietet die kommerzielle Nutzung des Parks. Die Satzung war abgedruckt. Laut der Satzung sind nur schonende Nutzungen der Rasenflächen erlaubt. Schäden auf dem Rasen waren aber keine erkennbar. 

Teil 2: Die Partnerin der Mandantin stellt einen E Scooter immer auf den Gehweg vor ihrer Mietwohnung ab. Roller gehört Mdt. Polizei geht gegen Mandantin vor, Roller ist Gefahr für Menschen. Wenn sich Mensch mit Rollstuhl und der andere mit Kinderwagen begegnen, muss einer dadurch auf Straße ausweichen.
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JA95
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Beiträge: 6
Themen: 2
Registriert seit: Nov 2024
#387
13.12.2024, 08:24
(13.12.2024, 00:00)Jurist 123. schrieb:  Womöglich etwas spät 

BW:
RA-Klausur mit Zweckmäßigkeit

Teil 1: Mandantin ist Yogalehrerin und gibt ihre Stunden im Stadtpark. Die Stadt verbietet die kommerzielle Nutzung des Parks. Die Satzung war abgedruckt. Laut der Satzung sind nur schonende Nutzungen der Rasenflächen erlaubt. Schäden auf dem Rasen waren aber keine erkennbar. 

Teil 2: Die Partnerin der Mandantin stellt einen E Scooter immer auf den Gehweg vor ihrer Mietwohnung ab. Roller gehört Mdt. Polizei geht gegen Mandantin vor, Roller ist Gefahr für Menschen. Wenn sich Mensch mit Rollstuhl und der andere mit Kinderwagen begegnen, muss einer dadurch auf Straße ausweichen.
Wie habt ihr es gelöst? :(
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Gast001BW
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Beiträge: 24
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2024
#388
13.12.2024, 12:15
.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.12.2024, 18:06 von Gast001BW.)
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Jurist 123.
Junior Member
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Beiträge: 19
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2024
#389
13.12.2024, 13:08
(13.12.2024, 12:15)Gast001BW schrieb:  
(13.12.2024, 08:24)JA95 schrieb:  
(13.12.2024, 00:00)Jurist 123. schrieb:  Womöglich etwas spät 

BW:
RA-Klausur mit Zweckmäßigkeit

Teil 1: Mandantin ist Yogalehrerin und gibt ihre Stunden im Stadtpark. Die Stadt verbietet die kommerzielle Nutzung des Parks. Die Satzung war abgedruckt. Laut der Satzung sind nur schonende Nutzungen der Rasenflächen erlaubt. Schäden auf dem Rasen waren aber keine erkennbar. 

Teil 2: Die Partnerin der Mandantin stellt einen E Scooter immer auf den Gehweg vor ihrer Mietwohnung ab. Roller gehört Mdt. Polizei geht gegen Mandantin vor, Roller ist Gefahr für Menschen. Wenn sich Mensch mit Rollstuhl und der andere mit Kinderwagen begegnen, muss einer dadurch auf Straße ausweichen.
Wie habt ihr es gelöst? :(


Meine Lösung muss nichts heißen, aber ich habe das ungefähr so gelöst (wenn auch vermutlich überwiegend falsch):

Teil 1:

- Das Schreiben als Realakt eingestuft, da Gefährderschreiben nach § 29 Abs. 1 PolG
- jetzt wird es strange: Dann eben Ermächtigungsgrundlage, formelle und materielle RM des Gefährderanschreibens geprüft und im Rahmen der materiellen RM total "verschachtelt" die Rechtmäßigkeit der Satzung geprüft (und auch abgegrenzt zur Polizeiverordnung und Polizeiverordnung abgelehnt und gesagt, Satzung ist n icht zu beanstanden usw.). Die Satzung war für mich auch nicht "unbestimmt".
- Zwischenergebnis: Gefährderanschreiben ist materiell rechtswidrig, da kein Verstoß gegen die Satzung vorliegt, da der Rasen nicht beschädigt wurde, sodass mangels Gefahr/Störung für die öffentliche Sicherheit auch kein Gefährderanschreiben nach § 29 Abs. 1 PolG erlassen werden durfte (natürlich habe ich auch dutzende andere Argumente gehabt, aber das war es jetzt mal so im Groben).

Praktischer/Prozessualer Teil zu Fall 1: 

- Klage beim VG Stuttgart. 
- Statthaft ist die (vorbeugende) Feststellungsklage. Feststellungsinteresse bejaht, da der Mandantin mit Bußgeldverfahren gedroht wurde und sie im Frühjahr dennoch Kurse anbieten möchte. Hier habe ich einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 VwGO kurz diskutiert und abgelehnt, da es Winter ist und somit auch kein Anordnungsgrund vorliegt (also keine Eilbedürftigkeit).
- dann noch geschrieben, warum andere Klagearten nicht in Betracht kommen (es liegt kein VA vor) und dass die Feststellungsklage nicht subsidiär ist.

Teil 2:

- Ermächtigungsgrundlage, formelle und materiele RM des Bescheides (=Verwaltungsakt) geprüft.
- Als Ermächtigungsgrundlage § 16 Abs. 8 Satz 1 StrG genommen (ist wahrscheinlich falsch, aber egal)
- Formelle Rechtmäßigkeit (hier wurde es irgendwann noch stranger): Sachliche Zuständigkeit des Polizeipräsidiums nicht gegeben eingentlich, da nicht Strßenaufsichtsbehörde. Habe mir die sachliche Zuständigkeit dann aber irgendwie mit Eilkompetenz aus Rückgriff auf § 105 Abs. 2 PolG zusammengebastelt. Anhörung fehlt, aber egal, da der Verstoß heilbar ist.
- Materielle Rechtmäßigkeit: Widmung der Gemeindestraße = Gehweg. Abstellen E-Scooter kein Gemeingebrauch (vermutlich falsch). Tatbestand von § 16 Abs. 8 Satz 1 StrG somit erfüllt. Rechtsfolge aber ermessensfehlerhaft, da kein Halte- und Parkverbot besteht, sich aus § 12 StVO auch kein Verbot ergibt, der Roller niemanden stört, da er unmittelbar an der Hauswand steht und der Gehweg breit genug ist, die Polizei pauschal etwas behauptet bzw. Hypothesen aufstellt (Verstoß gegen Amtsermittlungsgrundsatz) und dass es nicht so "eilig" sein kann, wenn die sich mit ihrem Schreiben 2 Wochen Zeit lassen, obwohl sie mehrere wiederholte "Verstöße" wahrnehmen. Bei der Mandantin habe ich noch geschrieben, sie ist Zustandsstörerin, auch wenn ihre Partnerin den Roller fährt.

Prozessual: Widerspruch einlegen und zugleich beim VG Stuttgart Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung  nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen.

Bin auf eure Lösung auch gespannt, bevor ihr meine jetzt auseinandernimmt.
Ich habe im ersten Teil abgegrenzt zwischen 29 PolG und VA. Bei mir war es dann ein VA. Das Telefonat vor dem Schreiben der Stadt war für mich eine Anhörung. 
Satzung war bei mir zu unbestimmt. 
Mandantin verletzt in Art. 12, Art. 3 GG. 
Prozessual AK (+), 47 vwgo (-) da Satzung von 2015

Im zweien Teil habe ich abgegrenzt zwischen Handlungs und Zusatzstörer, letztlich Zustandsstörerin angenommen gem 7 PolG. 
Zuständigkeit war ich mir sehr unsicher, habe auch Eilzuständigkeit nach 105 II. 
Parken war bei mir ruhender Verkehr also Gemeingebrauch. Sie ist bei mir keine Störerin gewesen, weil Gehweg lt. RA trotz parkendem Roller zu eng
Prozessual 80 V
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.12.2024, 13:10 von Jurist 123..)
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Snuggles
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Beiträge: 20
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2023
#390
13.12.2024, 13:47
(12.12.2024, 21:31)Mino_NRW schrieb:  
(12.12.2024, 20:54)DezemberNRW schrieb:  Ich hätte gesagt Anwalt ist deutlich wahrscheinlicher weil es eben eh häufiger ist und Behörde im Oktober schon lief. Wusste aber nicht, dass es im Dezember häufiger sein soll

Seit 2018 (bis 2023) kam nur einmal Anwaltsklausur, sonst immer Behördenklausur.

Woher weißt du das? Gibt es Statistiken für einzelne Monate? Kannst du etwas mehr darüber sagen? Ich bin im Frühjahr dran und es wäre interessant zu wissen, in welchen Monaten vermehrt Behördenklausuren gestellt werden und in welchen eher Anwaltsklausuren laufen..  Smile
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