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  5. Bewerbung für den Justizdienst Hessen
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Bewerbung für den Justizdienst Hessen
Cenaira
RefiHessen
****
Beiträge: 259
Themen: 18
Registriert seit: May 2022
#1
22.09.2024, 12:46
Hallo in die Runde,

ich habe mich für den Justizdienst in Hessen beworben und hoffe, in dieser Runde berücksichtigt zu werden. Vor ca. 3 Wochen habe ich eine E-Mail erhalten, dass die Stellungnahme des OLG-Präsidenten unter Einbeziehung des Generalstaatsanwaltes zu meiner Bewerbung angefordert wurde. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Weiß jemand, was es mit dieser Stellungnahme auf sich hat und inwiefern die Anforderung Auswirkungen auf den Bewerbungsverlauf hat?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.09.2024, 13:08 von Cenaira.)
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
RiLG Hessen
Junior Member
**
Beiträge: 40
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#2
22.09.2024, 14:32
(22.09.2024, 12:46)Cenaira schrieb:  Hallo in die Runde,

ich habe mich für den Justizdienst in Hessen beworben und hoffe, in dieser Runde berücksichtigt zu werden. Vor ca. 3 Wochen habe ich eine E-Mail erhalten, dass die Stellungnahme des OLG-Präsidenten unter Einbeziehung des Generalstaatsanwaltes zu meiner Bewerbung angefordert wurde. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Weiß jemand, was es mit dieser Stellungnahme auf sich hat und inwiefern die Anforderung Auswirkungen auf den Bewerbungsverlauf hat?

Das bedeutet, dass man in deine Personalakte aus dem Ref Einsicht nimmt. Das ist ein notwendiges aber noch kein hinreichendes Zeichen für eine folgende Einladung zum Bewerbungsgespräch.
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Cenaira
RefiHessen
****
Beiträge: 259
Themen: 18
Registriert seit: May 2022
#3
22.09.2024, 14:33
(22.09.2024, 14:32)RiLG Hessen schrieb:  
(22.09.2024, 12:46)Cenaira schrieb:  Hallo in die Runde,

ich habe mich für den Justizdienst in Hessen beworben und hoffe, in dieser Runde berücksichtigt zu werden. Vor ca. 3 Wochen habe ich eine E-Mail erhalten, dass die Stellungnahme des OLG-Präsidenten unter Einbeziehung des Generalstaatsanwaltes zu meiner Bewerbung angefordert wurde. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Weiß jemand, was es mit dieser Stellungnahme auf sich hat und inwiefern die Anforderung Auswirkungen auf den Bewerbungsverlauf hat?

Das bedeutet, dass man in deine Personalakte aus dem Ref Einsicht nimmt. Das ist ein notwendiges aber noch kein hinreichendes Zeichen für eine folgende Einladung zum Bewerbungsgespräch.

Ah okay, vielen Dank. Dann heißt es weiter warten und hoffen.
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CaDie
Junior Member
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Beiträge: 30
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2022
#4
23.09.2024, 14:39
(22.09.2024, 14:33)Cenaira schrieb:  
(22.09.2024, 14:32)RiLG Hessen schrieb:  
(22.09.2024, 12:46)Cenaira schrieb:  Hallo in die Runde,

ich habe mich für den Justizdienst in Hessen beworben und hoffe, in dieser Runde berücksichtigt zu werden. Vor ca. 3 Wochen habe ich eine E-Mail erhalten, dass die Stellungnahme des OLG-Präsidenten unter Einbeziehung des Generalstaatsanwaltes zu meiner Bewerbung angefordert wurde. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Weiß jemand, was es mit dieser Stellungnahme auf sich hat und inwiefern die Anforderung Auswirkungen auf den Bewerbungsverlauf hat?

Das bedeutet, dass man in deine Personalakte aus dem Ref Einsicht nimmt. Das ist ein notwendiges aber noch kein hinreichendes Zeichen für eine folgende Einladung zum Bewerbungsgespräch.

Ah okay, vielen Dank. Dann heißt es weiter warten und hoffen.

Das klingt ja schon mal ganz gut. Wie lange nach der Einreichung deiner Bewerbung kam diese Mail? Ich habe mich vor kurzem beworben und bisher leider noch gar nichts gehört.
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Cenaira
RefiHessen
****
Beiträge: 259
Themen: 18
Registriert seit: May 2022
#5
27.09.2024, 08:32
(23.09.2024, 14:39)CaDie schrieb:  
(22.09.2024, 14:33)Cenaira schrieb:  
(22.09.2024, 14:32)RiLG Hessen schrieb:  
(22.09.2024, 12:46)Cenaira schrieb:  Hallo in die Runde,

ich habe mich für den Justizdienst in Hessen beworben und hoffe, in dieser Runde berücksichtigt zu werden. Vor ca. 3 Wochen habe ich eine E-Mail erhalten, dass die Stellungnahme des OLG-Präsidenten unter Einbeziehung des Generalstaatsanwaltes zu meiner Bewerbung angefordert wurde. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Weiß jemand, was es mit dieser Stellungnahme auf sich hat und inwiefern die Anforderung Auswirkungen auf den Bewerbungsverlauf hat?

Das bedeutet, dass man in deine Personalakte aus dem Ref Einsicht nimmt. Das ist ein notwendiges aber noch kein hinreichendes Zeichen für eine folgende Einladung zum Bewerbungsgespräch.

Ah okay, vielen Dank. Dann heißt es weiter warten und hoffen.

Das klingt ja schon mal ganz gut. Wie lange nach der Einreichung deiner Bewerbung kam diese Mail? Ich habe mich vor kurzem beworben und bisher leider noch gar nichts gehört.

Ich habe mich Anfang August beworben, allerdings mein Gesamtzeugnis erst am 23.08. nachgereicht. Am 03.09. kam dann die Mail.
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CaDie
Junior Member
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Beiträge: 30
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2022
#6
01.10.2024, 17:41
Danke für die Info 😊. Ich habe mich konkret für die StA beworben und leider noch keine Rückmeldung. Wollte nächste Woche mal nett anrufen und nach dem Stand der Bewerbung fragen. Eine Freundin, die sich als Richterin beworben hat, hat nun nicht mal 2 Wochen nach ihrer Bewerbung schon eine Einladung zu einem Gespräch bekommen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.10.2024, 17:47 von CaDie.)
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