22.09.2024, 12:46
Hallo in die Runde,
ich habe mich für den Justizdienst in Hessen beworben und hoffe, in dieser Runde berücksichtigt zu werden. Vor ca. 3 Wochen habe ich eine E-Mail erhalten, dass die Stellungnahme des OLG-Präsidenten unter Einbeziehung des Generalstaatsanwaltes zu meiner Bewerbung angefordert wurde. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Weiß jemand, was es mit dieser Stellungnahme auf sich hat und inwiefern die Anforderung Auswirkungen auf den Bewerbungsverlauf hat?
ich habe mich für den Justizdienst in Hessen beworben und hoffe, in dieser Runde berücksichtigt zu werden. Vor ca. 3 Wochen habe ich eine E-Mail erhalten, dass die Stellungnahme des OLG-Präsidenten unter Einbeziehung des Generalstaatsanwaltes zu meiner Bewerbung angefordert wurde. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Weiß jemand, was es mit dieser Stellungnahme auf sich hat und inwiefern die Anforderung Auswirkungen auf den Bewerbungsverlauf hat?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
22.09.2024, 14:32
(22.09.2024, 12:46)Cenaira schrieb: Hallo in die Runde,
ich habe mich für den Justizdienst in Hessen beworben und hoffe, in dieser Runde berücksichtigt zu werden. Vor ca. 3 Wochen habe ich eine E-Mail erhalten, dass die Stellungnahme des OLG-Präsidenten unter Einbeziehung des Generalstaatsanwaltes zu meiner Bewerbung angefordert wurde. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Weiß jemand, was es mit dieser Stellungnahme auf sich hat und inwiefern die Anforderung Auswirkungen auf den Bewerbungsverlauf hat?
Das bedeutet, dass man in deine Personalakte aus dem Ref Einsicht nimmt. Das ist ein notwendiges aber noch kein hinreichendes Zeichen für eine folgende Einladung zum Bewerbungsgespräch.
22.09.2024, 14:33
(22.09.2024, 14:32)RiLG Hessen schrieb:(22.09.2024, 12:46)Cenaira schrieb: Hallo in die Runde,
ich habe mich für den Justizdienst in Hessen beworben und hoffe, in dieser Runde berücksichtigt zu werden. Vor ca. 3 Wochen habe ich eine E-Mail erhalten, dass die Stellungnahme des OLG-Präsidenten unter Einbeziehung des Generalstaatsanwaltes zu meiner Bewerbung angefordert wurde. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Weiß jemand, was es mit dieser Stellungnahme auf sich hat und inwiefern die Anforderung Auswirkungen auf den Bewerbungsverlauf hat?
Das bedeutet, dass man in deine Personalakte aus dem Ref Einsicht nimmt. Das ist ein notwendiges aber noch kein hinreichendes Zeichen für eine folgende Einladung zum Bewerbungsgespräch.
Ah okay, vielen Dank. Dann heißt es weiter warten und hoffen.
23.09.2024, 14:39
(22.09.2024, 14:33)Cenaira schrieb:(22.09.2024, 14:32)RiLG Hessen schrieb:(22.09.2024, 12:46)Cenaira schrieb: Hallo in die Runde,
ich habe mich für den Justizdienst in Hessen beworben und hoffe, in dieser Runde berücksichtigt zu werden. Vor ca. 3 Wochen habe ich eine E-Mail erhalten, dass die Stellungnahme des OLG-Präsidenten unter Einbeziehung des Generalstaatsanwaltes zu meiner Bewerbung angefordert wurde. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Weiß jemand, was es mit dieser Stellungnahme auf sich hat und inwiefern die Anforderung Auswirkungen auf den Bewerbungsverlauf hat?
Das bedeutet, dass man in deine Personalakte aus dem Ref Einsicht nimmt. Das ist ein notwendiges aber noch kein hinreichendes Zeichen für eine folgende Einladung zum Bewerbungsgespräch.
Ah okay, vielen Dank. Dann heißt es weiter warten und hoffen.
Das klingt ja schon mal ganz gut. Wie lange nach der Einreichung deiner Bewerbung kam diese Mail? Ich habe mich vor kurzem beworben und bisher leider noch gar nichts gehört.
27.09.2024, 08:32
(23.09.2024, 14:39)CaDie schrieb:(22.09.2024, 14:33)Cenaira schrieb:(22.09.2024, 14:32)RiLG Hessen schrieb:(22.09.2024, 12:46)Cenaira schrieb: Hallo in die Runde,
ich habe mich für den Justizdienst in Hessen beworben und hoffe, in dieser Runde berücksichtigt zu werden. Vor ca. 3 Wochen habe ich eine E-Mail erhalten, dass die Stellungnahme des OLG-Präsidenten unter Einbeziehung des Generalstaatsanwaltes zu meiner Bewerbung angefordert wurde. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Weiß jemand, was es mit dieser Stellungnahme auf sich hat und inwiefern die Anforderung Auswirkungen auf den Bewerbungsverlauf hat?
Das bedeutet, dass man in deine Personalakte aus dem Ref Einsicht nimmt. Das ist ein notwendiges aber noch kein hinreichendes Zeichen für eine folgende Einladung zum Bewerbungsgespräch.
Ah okay, vielen Dank. Dann heißt es weiter warten und hoffen.
Das klingt ja schon mal ganz gut. Wie lange nach der Einreichung deiner Bewerbung kam diese Mail? Ich habe mich vor kurzem beworben und bisher leider noch gar nichts gehört.
Ich habe mich Anfang August beworben, allerdings mein Gesamtzeugnis erst am 23.08. nachgereicht. Am 03.09. kam dann die Mail.
01.10.2024, 17:41
Danke für die Info 😊. Ich habe mich konkret für die StA beworben und leider noch keine Rückmeldung. Wollte nächste Woche mal nett anrufen und nach dem Stand der Bewerbung fragen. Eine Freundin, die sich als Richterin beworben hat, hat nun nicht mal 2 Wochen nach ihrer Bewerbung schon eine Einladung zu einem Gespräch bekommen.