21.09.2024, 13:48
Ich bin derzeit in einer StB Gesellschaft und bin eigentlich ganz zufrieden. Ich habe mich bei der Justiz in Bayern beworben und wurde auch zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Ich habe nach bayerischen Verhältnissen ein VB im zweiten Examen. Nachdem was ich so mitbekommen habe, bewerben sich überwiegend Frauen und es werden auch überwiegend Frauen eingestellt. Ein Freund von mir ist Richter am AG und der beschwert sich jetzt, dass er dauernd die Arbeit von irgendwelchen Kolleginnen übernehmen müssen, weil die schwanger geworden sind. Der Dienstherr schafft indes, im Hinblick auf die Abwesenheit von Frauen im gebärfähigen Alter behufs des Kinderkriegens, keine zusätzlichen Richterstellen. Lohnt sich die Tätigkeit in der Justiz noch als Mann? Wie sind so eure Erfahrungen?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
21.09.2024, 15:21
Was ist denn ein vb nach bayrischen Verhältnissen? Du meinst das bayrische Prädikat, also 6,5?
Der öD schreibt nach AGG aus. Gibt es zu viele Frauen, werden bewusst Männer gesucht und umgekehrt. Solange also nicht bewusst Männer gesucht werden, wird das Geschlechterverhältnis einigermaßen ausgeglichen sein.
Und ansonsten, tja, was ich ich froh, dass immer mehr Männer Elternzeit nehmen.
Der öD schreibt nach AGG aus. Gibt es zu viele Frauen, werden bewusst Männer gesucht und umgekehrt. Solange also nicht bewusst Männer gesucht werden, wird das Geschlechterverhältnis einigermaßen ausgeglichen sein.
Und ansonsten, tja, was ich ich froh, dass immer mehr Männer Elternzeit nehmen.
21.09.2024, 16:03
(21.09.2024, 15:21)Egal schrieb: Was ist denn ein vb nach bayrischen Verhältnissen? Du meinst das bayrische Prädikat, also 6,5?
Der öD schreibt nach AGG aus. Gibt es zu viele Frauen, werden bewusst Männer gesucht und umgekehrt. Solange also nicht bewusst Männer gesucht werden, wird das Geschlechterverhältnis einigermaßen ausgeglichen sein.
Und ansonsten, tja, was ich ich froh, dass immer mehr Männer Elternzeit nehmen.
Der Freistaat Bayern rechnet bei Bewerbungen für Justiz, höheren Verwaltungsdienst, Notaranwärterdienst etc. das Ergebnis des 2. Examens (schriftlich-mündlich) in bayrische Verhältnisse (70-30) um und die dadurch entstehende Note ist dann maßgeblich für das Bewerbungsverfahren. Seit der Reform von vor ein paar Jahren (9 statt 11 Klausuren) hat das nicht mehr ganz so große Auswirkungen, da gut die Hälfte des Bundesgebietes ohnehin 70-30 nutzt, zuvor war Bayern (als es noch 11 Klausuren gab) mit 75-25 (schriftl-mdl) aber ein Sonderfall.
21.09.2024, 16:28
Die Frage ist bei der Justiz ohnehin, was "lohnen" bedeutet. Klar sein muss einem, dass beim Staat generell keine Meritokratie herrscht. Leistung spielt natürlich eine Rolle, aber ist A) schwerer zu messen als in der Wirtschaft (Zahlen lügen nicht) und B) nur einer von mehreren Faktoren, welche die Karriere bestimmen.
Teilzeit ist im öffentlichen Dienst kein Karrierekiller. Natürlich kann man die Gerechtigkeitsfrage stellen, wenn sich ein Teilzeitler und ein Ganztagler um eine Stelle bewerben und der Teilzeitler bei selber Beurteilung die Stelle bekommt.
Zur Wahrheit gehört aber auch: All der DEI-Blödsinn ist auch beim Staat, wenn es ernst wird, nur Lippenbekenntnis. Bei uns gibt es keine Teilzeitreferatsleiter und Abteilungsleiter schon zehnmal nicht.
Die Frage sollte nicht sein, ob du dir eine Karriere bei der Justiz vorstellen kannst, obwohl die eine oder andere, die in den ersten zwanzig Jahren Karriere 0,5 schiebt, dir das Leben als 0815 Ganztags-Richter schwerer macht.
Sondern die echte Frage ist, ob du damit leben kannst, dass man für eine Karriere im Staat eher schauen muss, dass man an den richtigen Stellen sitzt und mit dem Personalreferat gut kann. Die Teilzeitkolleginnen sind A) zumeist sehr hilfsbereit und menschlich top und B) zuallermeist keine Konkurrenz für einen motivierten gleichgeeigneten Vollzeitler. Meine Kollegin z.B. hat jetzt mit Familie, Arbeit und Freizeit mehr zu tun als der Tag Stunden hat. Eine Stelle als Referatsleiterin kann sie gerade so gut gebrauchen wie die Sahara weiteren Sand.
Ich denke da braucht es auch ein gewisses Selbstbewusstsein, dass man nach 20 Jahren Vollzeit mehr auf dem Kasten hat als Stellenkonkurrenz, die von 20 Jahren 5 Jahre Elternzeit gemacht hat und den Rest nur 0,5 da war.
Teilzeit ist im öffentlichen Dienst kein Karrierekiller. Natürlich kann man die Gerechtigkeitsfrage stellen, wenn sich ein Teilzeitler und ein Ganztagler um eine Stelle bewerben und der Teilzeitler bei selber Beurteilung die Stelle bekommt.
Zur Wahrheit gehört aber auch: All der DEI-Blödsinn ist auch beim Staat, wenn es ernst wird, nur Lippenbekenntnis. Bei uns gibt es keine Teilzeitreferatsleiter und Abteilungsleiter schon zehnmal nicht.
Die Frage sollte nicht sein, ob du dir eine Karriere bei der Justiz vorstellen kannst, obwohl die eine oder andere, die in den ersten zwanzig Jahren Karriere 0,5 schiebt, dir das Leben als 0815 Ganztags-Richter schwerer macht.
Sondern die echte Frage ist, ob du damit leben kannst, dass man für eine Karriere im Staat eher schauen muss, dass man an den richtigen Stellen sitzt und mit dem Personalreferat gut kann. Die Teilzeitkolleginnen sind A) zumeist sehr hilfsbereit und menschlich top und B) zuallermeist keine Konkurrenz für einen motivierten gleichgeeigneten Vollzeitler. Meine Kollegin z.B. hat jetzt mit Familie, Arbeit und Freizeit mehr zu tun als der Tag Stunden hat. Eine Stelle als Referatsleiterin kann sie gerade so gut gebrauchen wie die Sahara weiteren Sand.
Ich denke da braucht es auch ein gewisses Selbstbewusstsein, dass man nach 20 Jahren Vollzeit mehr auf dem Kasten hat als Stellenkonkurrenz, die von 20 Jahren 5 Jahre Elternzeit gemacht hat und den Rest nur 0,5 da war.
21.09.2024, 17:52
(21.09.2024, 15:21)Egal schrieb: Was ist denn ein vb nach bayrischen Verhältnissen? Du meinst das bayrische Prädikat, also 6,5?Nein, ich habe in meinem Bundesland ein Befriedigend 8,6; ich habe 10,75 schriftlich
Der öD schreibt nach AGG aus. Gibt es zu viele Frauen, werden bewusst Männer gesucht und umgekehrt. Solange also nicht bewusst Männer gesucht werden, wird das Geschlechterverhältnis einigermaßen ausgeglichen sein.
Und ansonsten, tja, was ich ich froh, dass immer mehr Männer Elternzeit nehmen.
21.09.2024, 18:59

21.09.2024, 21:35
(21.09.2024, 16:03)RefNdsOL schrieb:(21.09.2024, 15:21)Egal schrieb: Was ist denn ein vb nach bayrischen Verhältnissen? Du meinst das bayrische Prädikat, also 6,5?
Der öD schreibt nach AGG aus. Gibt es zu viele Frauen, werden bewusst Männer gesucht und umgekehrt. Solange also nicht bewusst Männer gesucht werden, wird das Geschlechterverhältnis einigermaßen ausgeglichen sein.
Und ansonsten, tja, was ich ich froh, dass immer mehr Männer Elternzeit nehmen.
Der Freistaat Bayern rechnet bei Bewerbungen für Justiz, höheren Verwaltungsdienst, Notaranwärterdienst etc. das Ergebnis des 2. Examens (schriftlich-mündlich) in bayrische Verhältnisse (70-30) um und die dadurch entstehende Note ist dann maßgeblich für das Bewerbungsverfahren. Seit der Reform von vor ein paar Jahren (9 statt 11 Klausuren) hat das nicht mehr ganz so große Auswirkungen, da gut die Hälfte des Bundesgebietes ohnehin 70-30 nutzt, zuvor war Bayern (als es noch 11 Klausuren gab) mit 75-25 (schriftl-mdl) aber ein Sonderfall.
Danke für die Aufklärung.
21.09.2024, 21:45
Auf einer größeren, meist lokal genutzten Internetplattform hat sich für solche Sachen das geflügelte Wort "Was zum F*ck bin ich lesend?" durchgesetzt.
21.09.2024, 22:21
Die Art der Fragestellung disqualifiziert dich eigentlich dafür Richter zu sein, weil sie zeigt, dass du weder Art. 3 Abs. 2 GG verstanden hast, noch im Übrigen ein Gespür für gesellschaftliche Verantwortung hast.
Wann lohnt sich denn ein Beruf für einen Mann? Wieso macht es denn einen Unterschied, dass du "als Mann" in die Justiz möchtest und nicht "als Frau"? Müsstest du "als Frau" keine Vertretung von Personen in Elternzeit übernehmen? Oder ist das "als Frau" deshalb in Ordnung, weil man selbst auch ohnehin für die Kinder Zuhause bleibt und deshalb quasi "gerechterweise" auch die Nachteile davon zu tragen hat?
Klar kann man kritisieren, dass der Staat nicht für eine ausreichende Stellenbesetzung sorgt und daher bedingt durch die Personalsituation Überlastungen der vertretenden Personen auftreten. Daraus aber eine Geschlechterfrage zu machen, obwohl wir als Gesellschaft auf Nachwuchs angewiesen sind und im Rahmen einer gleichberechtigten Beziehung beide Partner gleichmaßen für die Erziehung der Kinder verantwortlich sind, ist bestenfalls ignorant.
Wann lohnt sich denn ein Beruf für einen Mann? Wieso macht es denn einen Unterschied, dass du "als Mann" in die Justiz möchtest und nicht "als Frau"? Müsstest du "als Frau" keine Vertretung von Personen in Elternzeit übernehmen? Oder ist das "als Frau" deshalb in Ordnung, weil man selbst auch ohnehin für die Kinder Zuhause bleibt und deshalb quasi "gerechterweise" auch die Nachteile davon zu tragen hat?
Klar kann man kritisieren, dass der Staat nicht für eine ausreichende Stellenbesetzung sorgt und daher bedingt durch die Personalsituation Überlastungen der vertretenden Personen auftreten. Daraus aber eine Geschlechterfrage zu machen, obwohl wir als Gesellschaft auf Nachwuchs angewiesen sind und im Rahmen einer gleichberechtigten Beziehung beide Partner gleichmaßen für die Erziehung der Kinder verantwortlich sind, ist bestenfalls ignorant.
21.09.2024, 22:47
(21.09.2024, 22:21)NMK schrieb: Die Art der Fragestellung disqualifiziert dich eigentlich dafür Richter zu sein, weil sie zeigt, dass du weder Art. 3 Abs. 2 GG verstanden hast, noch im Übrigen ein Gespür für gesellschaftliche Verantwortung hast.
Wann lohnt sich denn ein Beruf für einen Mann? Wieso macht es denn einen Unterschied, dass du "als Mann" in die Justiz möchtest und nicht "als Frau"? Müsstest du "als Frau" keine Vertretung von Personen in Elternzeit übernehmen? Oder ist das "als Frau" deshalb in Ordnung, weil man selbst auch ohnehin für die Kinder Zuhause bleibt und deshalb quasi "gerechterweise" auch die Nachteile davon zu tragen hat?
Klar kann man kritisieren, dass der Staat nicht für eine ausreichende Stellenbesetzung sorgt und daher bedingt durch die Personalsituation Überlastungen der vertretenden Personen auftreten. Daraus aber eine Geschlechterfrage zu machen, obwohl wir als Gesellschaft auf Nachwuchs angewiesen sind und im Rahmen einer gleichberechtigten Beziehung beide Partner gleichmaßen für die Erziehung der Kinder verantwortlich sind, ist bestenfalls ignorant.
Grds. Zustimmung. TE fällt aber offensichtlich nicht mal auf, dass das kein "Justizproblem" ist - so man hier ein tatsächliches Problem sieht -, sondern an jedem Arbeitsplatz genau so passieren kann, solange es weibliche Erwerbstätige gibt; dann wird er jedoch feststellen, dass es auch männliche Erwerbstätige gibt, die wegen Elternzeit nicht anwesend sind.
Im Übrigen riecht das nach Troll. Bei den angegeben Examensnoten von 8,6 gesamt; 10,75 schriftlich, folgt, dass es 5,37 mdl. sind. Dass ein Kandidat durchschnittlich (über alle Klausuren) eine mittlere vollbefriedigende Leistung abliefert und dann in der mündlichen durchschnittlich eine mittlere ausreichende Leistung ist in Anbetracht jeder Statistik, des Bewertungsmaßstabs der mündlichen und der Prüfungsweise schlicht eine so äußerst äußerst außergewöhnliche Darstellung. Gepaart mit den merkwürdigen Ausführungen zur kindesbedingten Abwesenheit von Kollegen, ohne dabei zu berücksichtigen, dass mit Ausnahme des Mutterschutzes, alle weiteren damit (=Kind) zusammenhängenden Abwesenheiten (Elternzeit, Kinderkrankentage etc.) grundsätzlich genau so männliche Erwerbstätige betreffen kann.