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Klausuren April 2019
Gast
Unregistered
 
#211
06.04.2019, 11:17
(06.04.2019, 11:15)Gast schrieb:  Im Rahmen von 631, 280 I kann man einen frei laufenden Esel an sich ja schon als Gefahrenquelle einstufen. Dann braucht man keine Zurechnung über 278, weil den Kläger dann selbst unmittelbar eine Verkehrssicherungspflicht als Halter gegenüber seinem Vertragspartner trifft. Dann kann man auch schon hier die meisten Probleme verarbeiten. Am Ende natürlich 254, also kürzen.

*Beklagten sollte es heißen
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Lia
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2019
#212
06.04.2019, 11:50
Was meint ihr? Urteil oder Revision am Dienstag?
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Gast
Unregistered
 
#213
06.04.2019, 12:06
Frage an diejenigen Bearbeiter, die zu dem Ergebnis gekommen sind, dem Kläger einen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten: mit welchem Betrag hättet ihr versucht, dem Kläger seinen Feststellungsantrag "abzukaufen"? Angesichts der Schwere der Verletzungen und der bereits aufgetretenen Komplikationen habe ich mich sehr schwer getan, zu antizipieren, was da wohl noch so alles anfallen könnte. Überdies hielt ich die Vorstellung des Klägers zur Höhe des Schmerzensgeldes für sehr, sehr niedrig angesetzt.
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Gast
Unregistered
 
#214
06.04.2019, 12:28
(06.04.2019, 11:50)Lia schrieb:  Was meint ihr? Urteil oder Revision am Dienstag?


Ich gehe klassisch von Revision aus, weiß aber nicht, ob mir das gefällt. Anhaltspunkte habe ich für die Annahme keine, ist natürlich nur ein Bauchgefühl.
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Armag3ddon
Unregistered
 
#215
06.04.2019, 16:03
(06.04.2019, 10:58)Gast schrieb:  
(06.04.2019, 10:53)Gast schrieb:  Finde es in Fällen, in denen eine Gefährdungshaftung durchgeht, immer arg gekünstelt noch großartig andere AGL zu prüfen. Bzw. kann mit den eventuellen Punktabzügen für nicht geprüfte AGL leben und argumentiere dafür beim entscheidenden Gefährdungshaftungstatbestand besser und tiefer.

Abgrenzung zwischen S. 1 und 2 habe ich in einem oder zwei Sätzen abgehandelt. Er war zwar Landwirt, aber Esel nur zur Bespaßung seiner Kinder.


Es sollte aber - extra unterstrichen- umfassend begutachtet werden. In einer Urteilsklausur wäre ich aber ganz deiner Meinung. Immerhin konnte man so noch Dinge wie die Frage, ob Dienst- oder Werkvertrag verwursteln. Was sollte man sonst fünf Stunden lang mit 833 machen...habe in der Zulässigkeit vieles zu der Bestimmtheit der Anträge, noch jemand?

Ich hatte genau da die Zeitprobleme und hätte gerne mehr Zeit in 833 investiert. Da waren für mich die ganzen Argumente der Versicherung drin zu verarbeiten, d.h.:
Haftungsausschluss wegen stillschweigender, vertraglicher Vereinbarung darüber
Haftungsausschluss wegen besonderer Risikoübernahme
Ausschluss der Geltendmachung des Anspruchs wegen widersprüchlichen Verhaltens, § 242
Bewertung ob die vier einzelnen Schadensposten jeweils grundsätzlich und in der Höhe nach geltend gemacht werden können
Prüfung des Mitverschuldens aufgrund der Argumente der Versicherung, jeweils getrennt, d.h. Flex statt Feile benutzt, den Esel nicht ausreichend fixiert/angebunden, die Arbeiten begonnen, obwohl der dritte Esel noch nicht eingefangen war und zumindest bei den ersten beiden dann noch eine Beweisprognose bzgl. Sachverständigengutachten
Verschuldensquote auswerfen
Auswirkungen des Mitverschuldens auf Schmerzengeld generell darstellen und bewerten (hier hat mich Zeit dann verlassen :().

Den Vertragskram wollte ich vorher nur möglichst schnell vom Tisch haben, damit ich auch das verarbeiten kann, wozu ich im Sachverhalt Informationen bekommen habe.
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Gast323
Unregistered
 
#216
06.04.2019, 16:17
(06.04.2019, 16:03)Armag3ddon schrieb:  
(06.04.2019, 10:58)Gast schrieb:  
(06.04.2019, 10:53)Gast schrieb:  Finde es in Fällen, in denen eine Gefährdungshaftung durchgeht, immer arg gekünstelt noch großartig andere AGL zu prüfen. Bzw. kann mit den eventuellen Punktabzügen für nicht geprüfte AGL leben und argumentiere dafür beim entscheidenden Gefährdungshaftungstatbestand besser und tiefer.

Abgrenzung zwischen S. 1 und 2 habe ich in einem oder zwei Sätzen abgehandelt. Er war zwar Landwirt, aber Esel nur zur Bespaßung seiner Kinder.


Es sollte aber - extra unterstrichen- umfassend begutachtet werden. In einer Urteilsklausur wäre ich aber ganz deiner Meinung. Immerhin konnte man so noch Dinge wie die Frage, ob Dienst- oder Werkvertrag verwursteln. Was sollte man sonst fünf Stunden lang mit 833 machen...habe in der Zulässigkeit vieles zu der Bestimmtheit der Anträge, noch jemand?

Ich hatte genau da die Zeitprobleme und hätte gerne mehr Zeit in 833 investiert. Da waren für mich die ganzen Argumente der Versicherung drin zu verarbeiten, d.h.:
Haftungsausschluss wegen stillschweigender, vertraglicher Vereinbarung darüber
Haftungsausschluss wegen besonderer Risikoübernahme
Ausschluss der Geltendmachung des Anspruchs wegen widersprüchlichen Verhaltens, § 242
Bewertung ob die vier einzelnen Schadensposten jeweils grundsätzlich und in der Höhe nach geltend gemacht werden können
Prüfung des Mitverschuldens aufgrund der Argumente der Versicherung, jeweils getrennt, d.h. Flex statt Feile benutzt, den Esel nicht ausreichend fixiert/angebunden, die Arbeiten begonnen, obwohl der dritte Esel noch nicht eingefangen war und zumindest bei den ersten beiden dann noch eine Beweisprognose bzgl. Sachverständigengutachten
Verschuldensquote auswerfen
Auswirkungen des Mitverschuldens auf Schmerzengeld generell darstellen und bewerten (hier hat mich Zeit dann verlassen :().

Den Vertragskram wollte ich vorher nur möglichst schnell vom Tisch haben, damit ich auch das verarbeiten kann, wozu ich im Sachverhalt Informationen bekommen habe.

Nichtanbinden des Esels und Flex statt Pfeile sind unstreitig, daher insoweit doch keine Beweisstation nötig? 

Inwiefern das eine Risikoerhöhung iRd Mitverschuldens bewirkt, dürfte doch eine reine Rechtsfrage sein, die nicht von einem Sachverständigen, sondern vom Richter selbst zu beantworten sind? Dafür, dass eine Flex risikoerhöhend hinsichtlich tiertypischer Reaktionen und damit zusammenhängender Verletzungsgefahren wirkt, muss man m.E. wohl keinen Sachverständigen anstrengen.
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Armag3ddon
Unregistered
 
#217
06.04.2019, 16:29
War für mich zumindest ein Mischfall. Die Versicherung hat ja vorgetragen, dass der Kläger klassische Werkzeuge wie Raspel und Feile hätte verwenden sollen und fachgerecht gearbeitet hätte. Dazu der Hinweis auf das Gutachten der Berufsgenossenschaft. Das kann mir mMn nur ein Sachverständiger sagen, was die fachgerechte Arbeit eines Hufschmieds ist und was für Nachteile die Arbeit haben könnte.
Gleiches, was das Verhalten des Tieres angeht, wenn es nun angebunden oder vom Halter gehalten wird (auch dazu hat mir der Sachbearbeiter der Versicherung ja noch geschrieben).

Da habe ich jeweils einen Absatz zu geschrieben, ob ein SV hier hilfreich wäre. Beim Richter wäre mir das irgendwie zu forsch, wenn sich da jemand (mit Jurastudium) hinstellt und mir erklärt, die korrekte Hufschmiedarbeit bewerten zu können!

Habe aber auch jeweils dazugeschrieben, dass es wohl auf diese Punkte nicht ankommt, da es nicht nur unergiebig wäre, sondern der konkrete Unfall darin nicht seine Ursache findet (sondern dass der dritte Esel nicht angebunden war).
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Armag3ddon
Unregistered
 
#218
06.04.2019, 16:45
Also, wenn ich so gar nichts dazu hätte schreiben sollen, weil alles gerichtliche Rechtsfrage und nicht relevant ist, dann frage ich mich zumindest, warum mir eine ganze Seite Sachverhalt präsentiert wird, in der der Sachbearbeiter mir das Ergebnis seiner Internetrecherche erklärt. ;)
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Gast323
Unregistered
 
#219
06.04.2019, 16:47
(06.04.2019, 16:29)Armag3ddon schrieb:  War für mich zumindest ein Mischfall. Die Versicherung hat ja vorgetragen, dass der Kläger klassische Werkzeuge wie Raspel und Feile hätte verwenden sollen und fachgerecht gearbeitet hätte. Dazu der Hinweis auf das Gutachten der Berufsgenossenschaft. Das kann mir mMn nur ein Sachverständiger sagen, was die fachgerechte Arbeit eines Hufschmieds ist und was für Nachteile die Arbeit haben könnte.
Gleiches, was das Verhalten des Tieres angeht, wenn es nun angebunden oder vom Halter gehalten wird (auch dazu hat mir der Sachbearbeiter der Versicherung ja noch geschrieben).

Da habe ich jeweils einen Absatz zu geschrieben, ob ein SV hier hilfreich wäre. Beim Richter wäre mir das irgendwie zu forsch, wenn sich da jemand (mit Jurastudium) hinstellt und mir erklärt, die korrekte Hufschmiedarbeit bewerten zu können!

Habe aber auch jeweils dazugeschrieben, dass es wohl auf diese Punkte nicht ankommt, da es nicht nur unergiebig wäre, sondern der konkrete Unfall darin nicht seine Ursache findet (sondern dass der dritte Esel nicht angebunden war).


Hmm, ok klingt auch gangbar. Ich habe aufgrund der dem Kläger zusprechenden Recherchenauf dem letzten Blatt bzgl Flex das gar nicht mehr streitig gestellt, dass es nicht sachgerecht ist, so dass eine Beweisprognose entfällt. Dasselbe bzgl des Verhaltens des vom Halter gehaltenen statt angebundenen Tieres - eben mit Deiner Begründung, dass die Beweisprognose sowieso zu „unseren“ Lasten ausgehen würde. Was unstreitig gestellt wird, bedarf keines Beweises, auch wenn der Sachbearbeiter der Versicherung erst andere Hoffnungen hatte. 

Aber klingt auch gut. Danke!
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Armag3ddon
Unregistered
 
#220
06.04.2019, 16:52
Tja, deine Lösung klingt auch in Ordnung. Am Ende ist es wieder nur rätseln, was denn gewollt war!  :D
Wenn ich etwas dazu schreibe, dann kannst du die Zeit nutzen und an anderer Stelle vertiefter werden, was sicherlich auch gut ist.
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