08.09.2024, 23:08
(06.09.2024, 17:31)nachdenklich schrieb:(06.09.2024, 17:13)Patenter Gast schrieb: Das eine hat ja nichts mit dem anderen zu tun. WG-Zimmer sind auch sehr begehrt. Trotzdem wollen Berufstätige dann zügig aus einem WG Zimmer aus- und in eine eigene Wohnung einziehen.
Das ist völlig richtig. Iwan hatte ich im Juridicum mal eine Studentenzeitschrift beiläufig überflogen, in der u.a. hervorgehoben wurde, dass ein Großteil der Jurastudenten in den ÖD möchte (bzw. in dessen Peripherie unterkommen möchte).
Erstaunlich ist hier der doch frappierende Gegensatz der Topabsolventen von Jura und BWL. Topabsolventen der BWL machen ein Praktikum nach dem anderen, lernen wie verrückt auf die 1,0 bzw 1,3 um sich so - nach diversen AC-Durchgängen - die Chance für Tier 1 oder Tier 2 UB oder IB zu erhalten oder jedenfalls ins IGM Unternehmen zu kommen.
Der Volljurist mit 2x Prädikat (und idR ebenfalls sehr viel Fleiß) hofft relativ häufig auf ruhige Kugel im ÖD.![]()
Das ist mir schon länger aufgefallen. Dies ist eventuell dem Umstand geschuldet, dass ein Großteil der Bevölkerung (und damit auch der BWL-Studenten) über die massiven Privilegien im ÖD (insb natürlich bei Verbeamtung) nichts oder nur kaum etwas wissen. Als (angehende) Juristen ist man da wohl etwas aufgeklärter :F.
Das Verstehe ich nicht ganz. Welche Privilegien meinst du? Und warum sollte ein Volljurist mit zwei VB nicht lieber das doppelte in der freien Wirtschaft verdienen wollen? Wie sehen das die anderen?
09.09.2024, 06:40
(08.09.2024, 23:08)Freddie schrieb:Alleine in dem Ministerium, in dem ich arbeite sind wir mehrere dutzend Jungjuristen, von denen wohl beinahe ein jeder Doppel-VB haben dürfte. Der Grund liegt nahe. Ich verdiene eben nicht nur die Hälfte, sondern "nur" 1500 EUR netto weniger im Monat, arbeite aber auch 500 Stunden weniger im Jahr als früher. Wuch ist schlichtweg der alte "Fünf Jahre Sklaventum gegen ein Haus in der Heimat"-Deal unattraktiver geworden, da das nicht mehr so hinhaut, falls es das je getan hat.(06.09.2024, 17:31)nachdenklich schrieb:(06.09.2024, 17:13)Patenter Gast schrieb: Das eine hat ja nichts mit dem anderen zu tun. WG-Zimmer sind auch sehr begehrt. Trotzdem wollen Berufstätige dann zügig aus einem WG Zimmer aus- und in eine eigene Wohnung einziehen.
Das ist völlig richtig. Iwan hatte ich im Juridicum mal eine Studentenzeitschrift beiläufig überflogen, in der u.a. hervorgehoben wurde, dass ein Großteil der Jurastudenten in den ÖD möchte (bzw. in dessen Peripherie unterkommen möchte).
Erstaunlich ist hier der doch frappierende Gegensatz der Topabsolventen von Jura und BWL. Topabsolventen der BWL machen ein Praktikum nach dem anderen, lernen wie verrückt auf die 1,0 bzw 1,3 um sich so - nach diversen AC-Durchgängen - die Chance für Tier 1 oder Tier 2 UB oder IB zu erhalten oder jedenfalls ins IGM Unternehmen zu kommen.
Der Volljurist mit 2x Prädikat (und idR ebenfalls sehr viel Fleiß) hofft relativ häufig auf ruhige Kugel im ÖD.![]()
Das ist mir schon länger aufgefallen. Dies ist eventuell dem Umstand geschuldet, dass ein Großteil der Bevölkerung (und damit auch der BWL-Studenten) über die massiven Privilegien im ÖD (insb natürlich bei Verbeamtung) nichts oder nur kaum etwas wissen. Als (angehende) Juristen ist man da wohl etwas aufgeklärter :F.
Das Verstehe ich nicht ganz. Welche Privilegien meinst du? Und warum sollte ein Volljurist mit zwei VB nicht lieber das doppelte in der freien Wirtschaft verdienen wollen? Wie sehen das die anderen?
09.09.2024, 10:32
(08.09.2024, 23:08)Freddie schrieb:(06.09.2024, 17:31)nachdenklich schrieb:(06.09.2024, 17:13)Patenter Gast schrieb: Das eine hat ja nichts mit dem anderen zu tun. WG-Zimmer sind auch sehr begehrt. Trotzdem wollen Berufstätige dann zügig aus einem WG Zimmer aus- und in eine eigene Wohnung einziehen.
Das ist völlig richtig. Iwan hatte ich im Juridicum mal eine Studentenzeitschrift beiläufig überflogen, in der u.a. hervorgehoben wurde, dass ein Großteil der Jurastudenten in den ÖD möchte (bzw. in dessen Peripherie unterkommen möchte).
Erstaunlich ist hier der doch frappierende Gegensatz der Topabsolventen von Jura und BWL. Topabsolventen der BWL machen ein Praktikum nach dem anderen, lernen wie verrückt auf die 1,0 bzw 1,3 um sich so - nach diversen AC-Durchgängen - die Chance für Tier 1 oder Tier 2 UB oder IB zu erhalten oder jedenfalls ins IGM Unternehmen zu kommen.
Der Volljurist mit 2x Prädikat (und idR ebenfalls sehr viel Fleiß) hofft relativ häufig auf ruhige Kugel im ÖD.![]()
Das ist mir schon länger aufgefallen. Dies ist eventuell dem Umstand geschuldet, dass ein Großteil der Bevölkerung (und damit auch der BWL-Studenten) über die massiven Privilegien im ÖD (insb natürlich bei Verbeamtung) nichts oder nur kaum etwas wissen. Als (angehende) Juristen ist man da wohl etwas aufgeklärter :F.
Das Verstehe ich nicht ganz. Welche Privilegien meinst du? Und warum sollte ein Volljurist mit zwei VB nicht lieber das doppelte in der freien Wirtschaft verdienen wollen? Wie sehen das die anderen?
Du musst beim öD zwei Situationen unterscheiden, die viele Studis/Refs nicht beachten: Bist du in einer der Anwaltshochburgen oder irgendwo anders. Natürlich bieten sich in München oder Frankfurt viele attraktive Stellen in der Privatwirtschaft.
80% des Lebens spielt sich aber woanders ab. In Kiel, Oldenburg oder Kassel hast du keine Unternehmen oder Kanzleien, die mal eben 120k oder mehr zahlen. Und wenn du später selbstständiger Anwalt bist, kannst du gut verdienen, aber hast eben auch sehr viel Arbeit (und Risiko). Die sichere Beamtenstelle erscheint daneben deutlich attraktiver.
Abgesehen davon, das ganz große Geld in den GKs geht nun einmal auch mit einer sehr hohen Arbeitslast einher. Es gibt genug Menschen, die sagen, dass sie es wertvoller finden, wenn sie Freitags um 16 Uhr mit Freunden im Garten grillen können statt bis 22 Uhr im Büro zu sitzen. Auch wenn es dafür weniger Geld gibt.
09.09.2024, 15:57
Verstehe. Ein guter Bekannter von mir, Ministerialrat, wollte wechseln und hat sich dieses Jahr bei einer Kanzlei beworben. Man sagte ihm noch beim Vorstellungsgespräch ziemlich überrascht, dass es normalerweise andersherum üblich sei – also der Wechsel von der freien Wirtschaft in den Staatsdienst
09.09.2024, 17:33
MR = A16. Die bekommt man idR nicht unter 40 Jahren. Da ist der Ausstieg schon relativ „teuer“, wenn man an den Verlust der bis dahin erworbenen Pensionsansprüche denkt. Ab einem gewissen Alter wird der öD irgendwann zum „Goldenen Käfig“. Je nach Dienstherr gab es aber evtl. noch Altersgeld, das macht den Ausstieg finanziell etwas weniger schmerzhaft.
09.09.2024, 18:49
Das lässt aber u.a. außer Acht, dass der überwiegende Teil der Kanzleien und in weiten Teilen z.B. die Justiz und auch die allgemeine Verwaltung und Finanzverwaltung gar nicht spezifisch offene Stellen meldet, aber bei Zusendung passender Bewerber Einstellungen in Summe in nicht unerheblichem Umfang erfolgen.
09.09.2024, 19:14
Bei der Agentur für Arbeit waren noch nie viele Juristenstellen gemeldet oder ausgeschrieben.
09.09.2024, 20:57
10.09.2024, 08:51
Würde auch behaupten, dass der Anteil der Stellen, die über die Agentur für Arbeit vermittelt werden verschwindend gering sind.
10.09.2024, 12:58
Die primäre volkswirtschaftliche Aufgabe der Agentur für Arbeit ist es, die frisch gebackenen Absolventen des Assessorexamens zu drangsalieren, die dank sozialversicherungspflichtigem Vorbereitungsdienst einen minimalen ALG1-Anspruch haben, jedoch maximal unmotiviert sind, sich während des ewiglangen Einstellungsverfahrens im Staatsdienst, Verbesserungsversuchen oder Chillout-Phasen pro forma auf irgendwelche bei der Arbeitsagentur ausgeschriebenen Stellen zu bewerben.


