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  5. Anrechnung Berufserfahrung Justiz
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Anrechnung Berufserfahrung Justiz
Dell2022
Junior Member
**
Beiträge: 13
Themen: 3
Registriert seit: Aug 2022
#1
28.07.2024, 18:38
Hallo zusammen, 

hat jemand Erfahrungswerte in wie weit Berufserfahrung beim Wechsel in die Justiz  angerechnet wird? Konkret geht es um NRW und R Besoldung. 

Im Gesetz heißt es dazu nur kann angerechnet werden, wenn förderlich. 
Wie wird das praktisch gehandhabt ? 
Ich war insgesamt 4 Jahre als Anwalt bzw Snyidkus tätig, werden die Zeiten angerechnet ? 

Danke
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Drin
Senior Member
****
Beiträge: 386
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#2
28.07.2024, 21:12
Meine Kollegen, die gewechselt sind, meinten, dass RA Tätigkeiten 1 zu 1 angerechnet wurden.
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1Ri
Member
***
Beiträge: 145
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
#3
29.07.2024, 12:29
(28.07.2024, 18:38)Dell2022 schrieb:  Hallo zusammen, 

hat jemand Erfahrungswerte in wie weit Berufserfahrung beim Wechsel in die Justiz  angerechnet wird? Konkret geht es um NRW und R Besoldung. 

Im Gesetz heißt es dazu nur kann angerechnet werden, wenn förderlich. 
Wie wird das praktisch gehandhabt ? 
Ich war insgesamt 4 Jahre als Anwalt bzw Snyidkus tätig, werden die Zeiten angerechnet ? 

Danke

Für NRW konkret kann ich nicht sprechen, aber Tätigkeit als RA und Syndikus sollten überall 1:1 angerechnet werden. 

In Berlin werden z.B. alle juristischen Tätigkeiten nach dem 2. Examen, die mindestens halbtags ausgeführt wurden, voll angerechnet (z.B. Wimi in Kanzleien nach dem 2. Examen).
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NRWDDorf
Junior Member
**
Beiträge: 32
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2022
#4
29.07.2024, 12:38
In NRW meiner Erfahrung nach gar kein Problem. Bei mir und allen mit denen ich gesprochen habe wurde alles über 50%-Stelle eins zu eins angerechnet.
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