01.04.2019, 15:21
01.04.2019, 15:23
Ah ja, stimmt! :)
Hier auch frei lesbar: http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de...doc.part=L
Puh, beruhigt mich etwas, dass ich doch noch den § 313 eingepflegt habe.
Hier auch frei lesbar: http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de...doc.part=L
Puh, beruhigt mich etwas, dass ich doch noch den § 313 eingepflegt habe.
01.04.2019, 15:27
Stand denn § 313 BGB bei euch bereits in der Akte oder musste man auf den selbstständig noch kommen?
Ansonsten super Klausur, Glückwunsch!
Ansonsten super Klausur, Glückwunsch!
01.04.2019, 15:27
Brauchte man den Kalender nicht dafür, um zunächst festzustellen, dass mit Annahme des Zugangs beim Anwalt die Frist verstrichen wäre?
01.04.2019, 15:28
Materiell im wesentlichen komplett wie das Originalurteil gelöst. Aber schlechter Tatbestand und vergessen das VU aufzuheben und damit sicher durchgefallen. Zig Klausuren geschrieben und dann idiotenfehler gemacht...
01.04.2019, 15:29
01.04.2019, 15:31
(01.04.2019, 15:29)GastNRW89 schrieb:(01.04.2019, 15:28)Gast schrieb: Materiell im wesentlichen komplett wie das Originalurteil gelöst. Aber schlechter Tatbestand und vergessen das VU aufzuheben und damit sicher durchgefallen. Zig Klausuren geschrieben und dann idiotenfehler gemacht...
Damit ist man doch nicht sicher durchgefallen.
Naja, hab ja das materielle wahrscheinlich nicht hundert Prozent richtig...ein befriedigend ist jedenfalls unmöglich.
01.04.2019, 15:35
(01.04.2019, 15:28)Gast schrieb: Materiell im wesentlichen komplett wie das Originalurteil gelöst. Aber schlechter Tatbestand und vergessen das VU aufzuheben und damit sicher durchgefallen. Zig Klausuren geschrieben und dann idiotenfehler gemacht...
Ach, sieh es mal so: deine Probleme hätte ich gerne ;) Für meinen Geschmack habe ich viel zu lange am Tatbestand herumgeschrieben und konnte dann die Entscheidungsgründe nicht mehr so breit darstellen, wie ich es gerne getan hätte.
01.04.2019, 15:35
01.04.2019, 15:42
Wie habt ihr denn den Antrag zu 2 gelöst? Also das mit den Betriebskosten? Hatte da leider keine Zeit mehr es ordentlich zu begründen, aber 556b war ja (weil gewerbemiete) nicht anwendbar..