23.06.2024, 09:26
Hallo!
Wenn man sich hier die Forumsberichte zu den Belastungen in den einzelnen Gerichten durchliest, fällt auf, dass diejenigen, die am LG arbeiten deutlich über 50h die Woche arbeiten, wohingegen die am VG mit 40h sehr gut hinkommen. Mag mal jemand erklären, warum dies so ist? Denn vergleicht man die EIngangszahlen/Bestände, dürften beide Dezernate gleich laufen, oder? Und am LG gibt es ja zusätzlich noch mehr Vergleiche, als am VG.
Ich frage das deshalb, weil ich über einen Wechsel in die Justiz nachdenke und Zivilrecht mir eher entspricht, als öR, mich aber die Arbeitsbelastung am LG etwas abschreckt..
Wenn man sich hier die Forumsberichte zu den Belastungen in den einzelnen Gerichten durchliest, fällt auf, dass diejenigen, die am LG arbeiten deutlich über 50h die Woche arbeiten, wohingegen die am VG mit 40h sehr gut hinkommen. Mag mal jemand erklären, warum dies so ist? Denn vergleicht man die EIngangszahlen/Bestände, dürften beide Dezernate gleich laufen, oder? Und am LG gibt es ja zusätzlich noch mehr Vergleiche, als am VG.
Ich frage das deshalb, weil ich über einen Wechsel in die Justiz nachdenke und Zivilrecht mir eher entspricht, als öR, mich aber die Arbeitsbelastung am LG etwas abschreckt..
23.06.2024, 14:25
Kein Richter am LG arbeitet dauerhaft mehr als 50h die Woche. Das sind Märchenstunden oder Horrorgeschichten überforderter Proberichter, die aber ebenfalls zukünftig deutlich weniger arbeiten.
23.06.2024, 22:25
(23.06.2024, 14:25)JuraLiebhaber schrieb: Kein Richter am LG arbeitet dauerhaft mehr als 50h die Woche. Das sind Märchenstunden oder Horrorgeschichten überforderter Proberichter, die aber ebenfalls zukünftig deutlich weniger arbeiten.
... und dennoch hat man das starke Gefühl, dass es am VG ruhiger zugeht. Man muss nur mal schauen, welche Längen des Tatbestands üblich sind... Möglicherweise sorgt der Staat dort, wo er regelmäßig Beklagter ist, doch lieber für etwas mehr Zeit zum Nachdenken?
23.06.2024, 23:16
Naja also wenn ich die Urteile von unserem VG lese, dann sind zwar schon die Tatbestände recht ausführlich, dafür setzen sich die Entscheidungsgründe regelmäßig zu einem großen Teil aus Textbausteinen zusammen. Teilweise passen nicht mal die Namen zum jetzigen Verfahren weil von wo anders reinkopiert. Auf der anderen Seite warte ich bei längst ausgeschrieben Verfahren aus 2022 auf die Terminierung. Mein subjektiver Eindruck von außen ist, dass die Mühlen da sehr langsam mahlen und es doch sehr viele Verfahren sind, wie ich zumindest an den Aktenzeichen erkenne. Meine umfangreichen LG-Verfahren (priv. Baurecht) werden alle deutlich schneller durchgepeitscht. Für mich ergab sich dadurch der Schluss, dass die Arbeitsbelastung am VG höher sein muss…
24.06.2024, 12:41
Wir hatten hier am VG vor 3 Jahren einen Kollegen vom LG zur asylbedingten Abordnung für 1 Jahr. Der sagte mir zum Schluss im Vertrauen, er hätte auf eine ruhige Kugel gehofft und tatsächlich deutlich mehr geschuftet als am LG…
24.06.2024, 13:27
Also nach dem Vernehmen nach geht es am VG deutlich entspannter zu, als am LG oder allgemein in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
24.06.2024, 13:59
Wie mein Beispiel zeigt verbietet sich hier eine pauschale Betrachtungsweise. Welche Kammer von welchem VG vergleicht man mit welcher Kammer von welchem LG in welchem Jahr….
Die offiziellen Belastungszahlen sind da auch nur bedingt aussagekräftig, weil sie nur die Neueingänge und nicht den massiven Anhang an Altverfahren bei den VGs abbilden…
Die offiziellen Belastungszahlen sind da auch nur bedingt aussagekräftig, weil sie nur die Neueingänge und nicht den massiven Anhang an Altverfahren bei den VGs abbilden…
24.06.2024, 14:23
(23.06.2024, 14:25)JuraLiebhaber schrieb: Kein Richter am LG arbeitet dauerhaft mehr als 50h die Woche. Das sind Märchenstunden oder Horrorgeschichten überforderter Proberichter, die aber ebenfalls zukünftig deutlich weniger arbeiten.
Das kann man so leider auch nicht sagen. Ich kenne mehrere sehr erfahrene Vorsitzende die insbesondere in Spezialkammern (Bausachen, Patentsachen, Arzthaftung usw.) auch nach über 20 Jahren im Beruf noch regelmäßig 50h aufwärts machen. Das hat sicher auch etwas mit Ansprüchen an sich selbst zu tun, aber einige Gebiete lassen sich eben nicht im Vorbeigehen oder planbar zwischen 9 und 16 Uhr erledigen.
25.06.2024, 11:00
Hat denn hier jemand schon beides gesehen und mag die verschiedene Belastung mal schildern?
25.06.2024, 21:47
(25.06.2024, 11:00)Brandenburg92 schrieb: Hat denn hier jemand schon beides gesehen und mag die verschiedene Belastung mal schildern?
Gerne. Ich kann aber nur meine eigenen Erfahrungen schildern, die ich jeweils in den spezifischen Dezernaten gemacht habe. Beim LG war ich in einer Baukammer und habe ein abgesoffenes Dezernat übernommen. Beim VG hatte ich einen Gemischtwarenladen mit einem "durchschnittlichen" Anteil an Asylsachen und vielen Altverfahren.
Mein Fazit: Die Arbeitsbelastung am LG war extrem. Die am VG ist zwar auch hoch, ist jedoch noch merklich geringer. Am VG gibt es einen deutlich ausgeprägteren Erledigungsdruck, aber ich komme doch mit deutlich unter 50h/Woche aus (war am LG ganz anders). Ein wesentlicher Unterschied liegt nach meiner Erfahrung darin, dass ein Zivilverfahren umso arbeitsintensiver wird, je länger seine Erledigung auf die lange Bank geschoben wurde. Denn die Parteien schreiben dann die Akte dick. Beim VG sind Sachen regelmäßig mit der Klageerwiderung ausgeschrieben und auch nicht schwieriger, wenn sie danach drei Jahre lang liegen geblieben sind.