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  5. StA/Richter für Jugendstrafrecht - in welchem Bundesland kann man sich das aussuchen?
Antworten

 
StA/Richter für Jugendstrafrecht - in welchem Bundesland kann man sich das aussuchen?
Milo
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 5
Registriert seit: Jun 2022
#1
12.05.2024, 09:01
Hallo,

wisst ihr von einem BL, in dem man sich als Staatsanwalt oder Richter für Jugendstrafrecht direkt einstellen lassen kann, ohne erst viele Jahre Dinge zu machen, die man nicht möchte, um dann irgendwann eventuell mal in diesen Bereich zu kommen?

(Btw: meine Noten sind 9,5 im ersten und 8,2 im zweiten Examen.)

Dankeschön!
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Milo
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 5
Registriert seit: Jun 2022
#2
12.05.2024, 09:03
Alternativ: ein BL, in dem zumindest ein baldiger zukünftiger Einsatz in dem Gebiet zugesagt wird?
VG Milo
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Drin
Senior Member
****
Beiträge: 386
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#3
12.05.2024, 10:08
Für die StA gilt natürlich 36 JGG. Auch sonst wirst du bundesweit da keine Garantie erhalten, da es immer sein kann, dass sich intern jemand dienstälteres bewirbt. In NRW gab es in meiner Staffel mal einen, der direkt in die Jugendabteilung ging, weil es nicht anders ging. Ansonsten wird man sich darauf einstellen müssen, erstmal ein Jahr dad Handwerk zu lernen, bevor man sich an Sondersachen macht.
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1Ri
Member
***
Beiträge: 145
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
#4
12.05.2024, 12:10
(12.05.2024, 09:03)Milo schrieb:  Alternativ: ein BL, in dem zumindest ein baldiger zukünftiger Einsatz in dem Gebiet zugesagt wird?
VG Milo

Die Jugendstrafsachen sind kein eigenes Gericht, sondern nur spezielle Kammern und Abteilungen. Niemand kann oder wird dir derartige Zusagen machen, weil darüber am Ende das jeweilige Gerichtspräsidium entscheidet. Du wirst als RiAG oder RiLG ernannt, nicht als Jugendrichter. Und das Präsidium entscheidet ganz vorrangig nach Bedarf, wie es Abteilungen und Kammern besetzt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.05.2024, 12:13 von 1Ri.)
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MCT321
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2023
#5
13.05.2024, 21:15
(12.05.2024, 09:01)Milo schrieb:  Hallo,
wisst ihr von einem BL, in dem man sich als Staatsanwalt oder Richter für Jugendstrafrecht direkt einstellen lassen kann, ohne erst viele Jahre Dinge zu machen, die man nicht möchte, um dann irgendwann eventuell mal in diesen Bereich zu kommen?
(Btw: meine Noten sind 9,5 im ersten und 8,2 im zweiten Examen.)
§ 37
Dankeschön!

§ 37 Abs. 3 JGG: 

(3) 1Als Jugendrichter beim Amtsgericht oder als Vorsitzender einer Jugendkammer sollen nach Möglichkeit Personen eingesetzt werden, die bereits über Erfahrungen aus früherer Wahrnehmung jugendgerichtlicher oder jugendstaatsanwaltlicher Aufgaben verfügen. 2Davon kann bei Richtern, die nur im Bereitschaftsdienst Geschäfte des Jugendrichters wahrnehmen, abgewichen werden. 3Ein Richter auf Probe darf im ersten Jahr nach seiner Ernennung Geschäfte des Jugendrichters nicht wahrnehmen.
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