20.03.2024, 13:15
Hallo zusammen,
hat jemand von euch Infos, welche Note im 2. Examen für die Amtsanwaltschaft in NRW gefordert wird?
Danke! :)
hat jemand von euch Infos, welche Note im 2. Examen für die Amtsanwaltschaft in NRW gefordert wird?
Danke! :)
20.03.2024, 13:19
(20.03.2024, 13:15)LegallyblondeNRW schrieb: Hallo zusammen,
hat jemand von euch Infos, welche Note im 2. Examen für die Amtsanwaltschaft in NRW gefordert wird?
Danke! :)
Ich vermute gar keine, da es sich um eine Sonderlaufbahn des gehobenen Dienstes handelt, für die Volljuristen schlicht nicht die Laufbahnbefähigung besitzen dürften.
Siehe auch unter https://www.justiz.nrw.de/Karriere_neu/0.../index.php
20.03.2024, 13:36
(20.03.2024, 13:19)juraistschön schrieb:(20.03.2024, 13:15)LegallyblondeNRW schrieb: Hallo zusammen,
hat jemand von euch Infos, welche Note im 2. Examen für die Amtsanwaltschaft in NRW gefordert wird?
Danke! :)
Ich vermute gar keine, da es sich um eine Sonderlaufbahn des gehobenen Dienstes handelt, für die Volljuristen schlicht nicht die Laufbahnbefähigung besitzen dürften.
Siehe auch unter https://www.justiz.nrw.de/Karriere_neu/0.../index.php
Das ist grundsätzlich richtig. Sind da nicht andere Länder flexibler (HH?). Tatsächlich ist dies jedenfalls auf den ersten Blick ein wenig irritieren. Man kann theoretisch mit dem zweiten Examen als StA direkt vor dem Schöffengericht und LG auftreten usw (Verfügungen, Anklagen verfassen), aber dann möchte man den Volljuristen nicht sofort vor vor dem Strafrichter auftreten lassen (zB jemanden mit 2x befr)? Gerade die Amtsanwaltschaft überschneidet sich doch mir der Ausbildung von Referendaren. Da ist es schon anders, wenn einzelne OLG-Bezirke Volljuristen als Rechtspfleger suchen und man dann irgendwie Klauselrecht oder Grundbuchrecht vertieft beherrschen müsste.
Edit: Es sei denn die Begründung liegt eher dahingehend, dass ein - im Vergleich zu den hohen Anforderungen für die StA - Volljurist mit (wohl) schwächeren Noten, nicht den im Rahmen einer vorgegeben Laufbahn ausgebildeten (starken/"guten) Rechtspfleger verdrängen soll bei den herausragend wichtigen Aufgaben als Amtsanwalt. Was wiederum verständlich ist. Ich denke mal, dass die Stellen als Amtsanwalt unter den Rechtspflegern extrem begehrt sind und viel Erfahrung voraussetzen.
20.03.2024, 13:41
Hallo,
was du wohl ansprichst ist die Möglichkeit in NRW als Volljurist in der Rechtspflege eingestellt zu werden.
Notenanforderungen gibt es da da keine.
Einstellung erfolgt in A9 und rein theoretisch kannst du von dort dich dann zum Amtsanwalt, der mit A12 besoldet wird, hocharbeiten.
Eine direkte Einstellung als Amtsanwalt gibt es meines Wissens (noch) nicht.
Grüße
was du wohl ansprichst ist die Möglichkeit in NRW als Volljurist in der Rechtspflege eingestellt zu werden.
Notenanforderungen gibt es da da keine.
Einstellung erfolgt in A9 und rein theoretisch kannst du von dort dich dann zum Amtsanwalt, der mit A12 besoldet wird, hocharbeiten.
Eine direkte Einstellung als Amtsanwalt gibt es meines Wissens (noch) nicht.
Grüße
20.03.2024, 14:25
Ich weiß von Hessen, dass man dort als volljurist direkt bei der Amtsanwaltschaft einsteigen kann. Notenvoraussetzungen sind mir nicht bekannt .
https://www.karriere.justiz.hessen.de/ei...volljurist
https://www.karriere.justiz.hessen.de/ei...volljurist
20.03.2024, 14:39
(20.03.2024, 13:36)nachdenklich schrieb:(20.03.2024, 13:19)juraistschön schrieb:(20.03.2024, 13:15)LegallyblondeNRW schrieb: Hallo zusammen,
hat jemand von euch Infos, welche Note im 2. Examen für die Amtsanwaltschaft in NRW gefordert wird?
Danke! :)
Ich vermute gar keine, da es sich um eine Sonderlaufbahn des gehobenen Dienstes handelt, für die Volljuristen schlicht nicht die Laufbahnbefähigung besitzen dürften.
Siehe auch unter https://www.justiz.nrw.de/Karriere_neu/0.../index.php
Das ist grundsätzlich richtig. Sind da nicht andere Länder flexibler (HH?). Tatsächlich ist dies jedenfalls auf den ersten Blick ein wenig irritieren. Man kann theoretisch mit dem zweiten Examen als StA direkt vor dem Schöffengericht und LG auftreten usw (Verfügungen, Anklagen verfassen), aber dann möchte man den Volljuristen nicht sofort vor vor dem Strafrichter auftreten lassen (zB jemanden mit 2x befr)? Gerade die Amtsanwaltschaft überschneidet sich doch mir der Ausbildung von Referendaren. Da ist es schon anders, wenn einzelne OLG-Bezirke Volljuristen als Rechtspfleger suchen und man dann irgendwie Klauselrecht oder Grundbuchrecht vertieft beherrschen müsste.
Edit: Es sei denn die Begründung liegt eher dahingehend, dass ein - im Vergleich zu den hohen Anforderungen für die StA - Volljurist mit (wohl) schwächeren Noten, nicht den im Rahmen einer vorgegeben Laufbahn ausgebildeten (starken/"guten) Rechtspfleger verdrängen soll bei den herausragend wichtigen Aufgaben als Amtsanwalt. Was wiederum verständlich ist. Ich denke mal, dass die Stellen als Amtsanwalt unter den Rechtspflegern extrem begehrt sind und viel Erfahrung voraussetzen.
das denke ich auch. Warum sollte eine Justizverwaltung hier eine künstliche Konkurrenzsituation zwischen zwei völlig unterschiedlichen Laufbahngruppen schaffen (wollen), zumal wenn der Personalbedarf für die Amtsanwaltschaft mit qualifizierten und erfahrenen Rechtspfleger*innen gedeckt werden kann?
20.03.2024, 15:55
(20.03.2024, 14:25)Jura2015 schrieb: Ich weiß von Hessen, dass man dort als volljurist direkt bei der Amtsanwaltschaft einsteigen kann. Notenvoraussetzungen sind mir nicht bekannt .
https://www.karriere.justiz.hessen.de/ei...volljurist
Ah, das kannte ich noch garnicht. Dann sei meine Antwort dahingehend korrigiert :D
20.03.2024, 17:50
Köln und DD stellen auch Volljuristen als Amtsanwälte ein, wird immer mal wieder ausgeschrieben. Ich kann mich aber nicht erinnern, welche Note gefordert war.
Edit: es waren 6,5 Punkte in der Ausschreibung 2022 für Köln
Edit: es waren 6,5 Punkte in der Ausschreibung 2022 für Köln
16.04.2025, 09:27
Habe gerade wieder recht viele Ausschreibungen für die Amtsanwaltschaft, als auch für klassische Rechtpflegertätigkeiten bei Staatsanwaltschaften und Arbeitsgerichten gesehen, die sich an Volljuristen richten. Ich meine diese waren nicht an eine Mindestvoraussetzung bei den Noten gebunden, allerdings mussten die Zeugnisse aus dem Ref (auch AG) und ich glaube auch die Bescheinigung des LJPA über die Notenaufschlüsselung beigefügt werden (jedenfalls für AA-Stelle).
Bzgl der Eingruppierung: Ich meine für die klassische Rechtspflegertätigkeit (Verwaltung, Volstreckung, KFB, Aufnahme von Erklärungen usw) bei den Arbeitsgerichten und der StA = A9.
Als Amtsanwalt = A 12
Es scheint also ein großer Bedarf vorzuliegen.
Bzgl der Eingruppierung: Ich meine für die klassische Rechtspflegertätigkeit (Verwaltung, Volstreckung, KFB, Aufnahme von Erklärungen usw) bei den Arbeitsgerichten und der StA = A9.
Als Amtsanwalt = A 12
Es scheint also ein großer Bedarf vorzuliegen.
16.04.2025, 15:58
Ich wurde in NRW eingestellt (1x b, 1x a)