19.02.2024, 18:38
An NRW: Meint ihr es ist vertretbar, wenn man gesagt hat, dass die Veranstaltung der Turniere rechtswidrig war, aber die weitere Nutzung der Ställe und Ausbildung der Pferde durch die GmbH sei rechtmäßig? Das zugrundeliegende Urteil hat es ja wohl insgesamt wegen Nutzungsänderung untersagt…
19.02.2024, 19:47
Warum sollte es nicht vertretbar sein? Hab es zwar anders gesehen, aber man konnte ja in die eine oder andere Richtung argumentieren. :)
19.02.2024, 20:09
(19.02.2024, 18:38)Ref0211 schrieb: An NRW: Meint ihr es ist vertretbar, wenn man gesagt hat, dass die Veranstaltung der Turniere rechtswidrig war, aber die weitere Nutzung der Ställe und Ausbildung der Pferde durch die GmbH sei rechtmäßig? Das zugrundeliegende Urteil hat es ja wohl insgesamt wegen Nutzungsänderung untersagt…
Ja halte ich auch für vertretbar :) Ganz ehrlich, am Ende zählt viel die Argumentation und nicht nur das Ergebnis!
20.02.2024, 16:23
Herzlichen Glückwunsch! Ihr habt es nun hinter euch!
Mag jemand noch kurz berichten, was heute in der V2 drangekommen ist (NRW)?

20.02.2024, 17:19
In NRW: Mandant ist Fußballfan und gehört zu den Ultras. Gegen ihn ist ein Betretens- und Aufenthaltsverbot betreffend einen Umkreis von 500 Metern um das Stadium und betreffend jegliche Mannschaft des FC Köln ergangen. Dagegen will er möglichst schnell vorgehen, um die folgenden Spiele schauen zu können.
21.02.2024, 11:25
Was genau habt ihr denn gestern geprüft und problematisiert? Und was war euer Ergebnis?
21.02.2024, 11:49
Ich habe § 34 II PolG geprüft. Habe gesagt, dass die Anhörung fehlte, aber heilbar ist. Außerdem fand ich die Begründung aktuell nicht stichhaltig. Aber Nachbesserung denkbar. Außerdem Bestimmtheit problematisiert. Habe dann vorgeschlagen, Eilrechtsschutz einzulegen. Außerdem Klage erheben, weil ja die Frist am Tag der Bearbeitung ablief. Und ihr?
21.02.2024, 12:45
Die formelle Rechtmäßigkeit habe ich genauso wie du begründet.
In der materiellen Rechtmäßigkeit habe ich erst § 34b Nr. 1 PolG geprüft, weil ich gelesen hatte, dass die Behörde ihren Bescheid auf (…) Nr. 1 PolG gestützt hat und ich nicht wusste, was die sonst meinen könnten?
Die Tatbestandsvoraussetzungen habe ich dann abgelehnt und dann auch § 34 II PolG NRW geprüft. Die Prüfung habe ich dann bejaht, aber gesagt, dass die Behörde die Ermächtigungsgrundlage jetzt nicht mehr austauschen darf und der VA daher rechtswidrig ist.
Dann habe ich in der Zweckmäßigkeit auch den vorläufigen Rechtsschutz geprüft und im praktischen Teil Klage und Antrag erhoben.
Bin mir da aber insgesamt sehr unsicher
In der materiellen Rechtmäßigkeit habe ich erst § 34b Nr. 1 PolG geprüft, weil ich gelesen hatte, dass die Behörde ihren Bescheid auf (…) Nr. 1 PolG gestützt hat und ich nicht wusste, was die sonst meinen könnten?
Die Tatbestandsvoraussetzungen habe ich dann abgelehnt und dann auch § 34 II PolG NRW geprüft. Die Prüfung habe ich dann bejaht, aber gesagt, dass die Behörde die Ermächtigungsgrundlage jetzt nicht mehr austauschen darf und der VA daher rechtswidrig ist.
Dann habe ich in der Zweckmäßigkeit auch den vorläufigen Rechtsschutz geprüft und im praktischen Teil Klage und Antrag erhoben.
Bin mir da aber insgesamt sehr unsicher
21.02.2024, 12:56
Dann war da noch das Problem mit den erledigten Spieltagen, an denen der Mandant krank war (FFK? Habe ich aber nicht mehr angeprüft). Und die Begründung der AsofVollz fand ich nicht so überzeugend, war mir dann nicht ganz sicher wie ich den Antrag diesbezüglich formulieren sollte.
Wie habt ihr das gelöst?
Wie habt ihr das gelöst?
21.02.2024, 13:29
Ahhh dachte die meinten mir Nr. 1 den Bescheid, also Ziffer 1 vom Bescheid ?