15.02.2024, 18:04
Hallo miteinander,
mit Blick auf die entsprechenden R-Tabellen wird ja relativ schnell deutlich, dass der Weg zu erheblich mehr Besoldung weniger über die Stufen, als über die Gruppen führt.
Dass es zahlenmäßig nicht viele Direktoren oder Präsidenten geben kann, ist mir bewusst. Meine Fragen daher:
Bin sehr auf Erfahrungswerte oder Beobachtungen von euch gespannt - merci vielmal.
mit Blick auf die entsprechenden R-Tabellen wird ja relativ schnell deutlich, dass der Weg zu erheblich mehr Besoldung weniger über die Stufen, als über die Gruppen führt.
Dass es zahlenmäßig nicht viele Direktoren oder Präsidenten geben kann, ist mir bewusst. Meine Fragen daher:
- Wie genau steigt man denn von R1 weiter auf?
- Anhand welcher Kriterien wird das entschieden? Und von wem eigentlich - Justizministerien?
- Nach wie vielen Dienstjahren oder -jahrzehnten ist damit zu rechnen?
Bin sehr auf Erfahrungswerte oder Beobachtungen von euch gespannt - merci vielmal.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
15.02.2024, 18:10
(15.02.2024, 18:04)unerkanntGeisteskranker schrieb: Hallo miteinander,
mit Blick auf die entsprechenden R-Tabellen wird ja relativ schnell deutlich, dass der Weg zu erheblich mehr Besoldung weniger über die Stufen, als über die Gruppen führt.
Dass es zahlenmäßig nicht viele Direktoren oder Präsidenten geben kann, ist mir bewusst. Meine Fragen daher:
Bin sehr auf Erfahrungswerte oder Beobachtungen von euch gespannt - merci vielmal.
- Wie genau steigt man denn von R1 weiter auf?
- Anhand welcher Kriterien wird das (und von wem eigentlich) entschieden?
- Und nach wie vielen Dienstjahren oder -jahrzehnten ist damit zu rechnen? Unser demografischer Wandel sollte ja bald einige Stellen von (vor allem hochbetagten) Richtern frei werden lassen.
Um von R1 auf R2 aufsteigen zu können, musst du zunächst (grds.) die Erprobung machen, die dauert je nachdem so circa ein 1 Jahr und die macht man nach circa 5-10 Jahren, Tendenz eher 10 als 5. Danach kannst du dich auf entsprechende Stellen bewerben.
R3 aufwärts folgt dann ebenfalls durch Bewerbung für die entsprechende Position, die formal nicht von weiteren Vss abhängig ist. Ist aber nicht planbar.
15.02.2024, 18:27
Abordnung ans BVerfG und sonstige Bundesgerichte ist insb. vor der Erprobung auch ein klassischer Schritt für den Aufstieg.
16.02.2024, 22:59
Zu den zeiten: wenn ich mich an den Gerichten in meinem Bezirk umschaue, werden die meisten mit Anfang/Mitte 40 zum ersten Mal befördert. Das könnte sich in manchen Gegenden Deutschlands in den nächsten Jahren tatsächlich nach vorn verlagern. Allerdings nicht viel, da die Erprobung auch nicht direkt nach der Verplanung ansteht
17.02.2024, 00:59
Nicht in allen Ländern gibt es das Institut der Erprobung, insbesondere in Bayern nicht.
Wo aber erprobt wird, ist es natürlich oft haarklein geregelt. Einfach mal reinschauen, dann klärt sich einiges (Beispiel NRW):
Landesrichter- und Staatsanwältegesetz NRW (§ 14 Abs. 6)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_deta..._id=627293
Und die Verordnung dazu:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text...s_id=50410
Wo aber erprobt wird, ist es natürlich oft haarklein geregelt. Einfach mal reinschauen, dann klärt sich einiges (Beispiel NRW):
Landesrichter- und Staatsanwältegesetz NRW (§ 14 Abs. 6)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_deta..._id=627293
Und die Verordnung dazu:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text...s_id=50410
17.02.2024, 01:04
Die Beförderungsstellen werden wie überall im öD ausgeschrieben und nach den dienstlichen Beurteilungen der Bewerber besetzt, vgl. Art. 33 GG. Allerdings gibt es für R2 typischerweise die Vorgabe, dass die Eignung, Befähigung und Leistung nicht nur auf der bisherigen Stelle durch Regelbeurteilung oder Anlassbeurteilung nachgewiesen sein muss, sondern durch Erprobung in diesem Statusamt, also typischerweise durch Abordnung zum OLG bzw. der GenStA. Mitunter lassen die Bundesländer eine Ersatzerprobung bei obersten Bundesgerichten oder dem BVerfG oder in Ministerien zu.
Der typische Weg ist für Richter das OLG. Dort ist man längere Zeit in einem Senat unter Beobachtung und wird nach Quantität und Qualität der Arbeit bewertet, formal durch den Präsidenten, allerdings mit Vorarbeit des Vorsitzenden. Das ist strukturell keine sehr schöne Zeit.
17.02.2024, 01:13
(17.02.2024, 01:04)Praktiker schrieb:Der typische Weg ist für Richter das OLG. Dort ist man längere Zeit in einem Senat unter Beobachtung und wird nach Quantität und Qualität der Arbeit bewertet, formal durch den Präsidenten, allerdings mit Vorarbeit des Vorsitzenden. Das ist strukturell keine sehr schöne Zeit.
In Hamm wird gelegentlich noch heute der Spruch eines - sicherlich lange verstorbenen - Senatspräsidenten kolportiert, mit dem er Erprobungsrichter begrüßt haben soll: "Dass wir freundlich zu Ihnen sind, bedeutet nicht, dass wir mit Ihrer Arbeit zufrieden sind."
17.02.2024, 13:22
Man sollte sich allerdings auch gut überlegen, ob man eine Behördenleiterstelle wirklich haben will. Man ist dann in allererster Linie Verwalter und kein Richter mehr. Gerade bei mittelgroßen Behörden, bei denen es genug Beschäftigte für Ärger, aber keinen wirklichen Besoldungssprung für die Behördenleitung gibt, kann das ein ganz schlechter Deal sein. Du bist dann für dein Haus verantwortlich, mit allen Problemen, die das mit sich bringt, und kriegst es gleichzeitig von oben mindestens von der Mittelbehörde und ggf. auch vom Ministerium ab. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis ist daher mit Abstand Vorsitzender am Obergericht.
17.02.2024, 21:04
Der Nettounterschied zwischen R1 und R2 ist idR nicht so groß, dass sich unbedingt der Aufwand lohnt. Da ist viel entscheidender was zb der Lebensgefährte/Partner/Ehegatte verdient.
Letztlich muss man sich als junger Richter bewusst machen, dass R1 bereits A13 bis A15 abbildet (etwas drüber). A15 erreicht man in Behörden nicht ganz automatisch.
Ob man Verwaltungsstellen anstrebt ist wiederum Typfrage (außer Bundesrichter ab R4 zwingend), für mich ist das nichts, dann wäre ich gleich in die Verwaltung gegangen.
Zudem absolut nicht planbar (ab R3). Aber R3 ist eben schon Niveau von B3 Stellen, die fallen auch nicht vom Himmel.
Am Ende macht man als R2 Vorsitzender am LG in Zivilsachen und zb am VG (in den meisten Kammern) zu 90% dasselbe wie die anderen Richter der Kammer (alleine), als R2 am Obergericht hat man mit 522 zpo Beschlüssen oder am OVG mit NZBs zu tun und macht paar Berufungen als Senat pro Jahr.
Man sollte sich beim Einstieg ins Richteramt eben klar machen, was man überhaupt möchte und ob nicht Verwaltung vielleicht der geeignetere und am Ende leichtere Weg ist, diese Stellen zu erreichen.
Letztlich muss man sich als junger Richter bewusst machen, dass R1 bereits A13 bis A15 abbildet (etwas drüber). A15 erreicht man in Behörden nicht ganz automatisch.
Ob man Verwaltungsstellen anstrebt ist wiederum Typfrage (außer Bundesrichter ab R4 zwingend), für mich ist das nichts, dann wäre ich gleich in die Verwaltung gegangen.
Zudem absolut nicht planbar (ab R3). Aber R3 ist eben schon Niveau von B3 Stellen, die fallen auch nicht vom Himmel.
Am Ende macht man als R2 Vorsitzender am LG in Zivilsachen und zb am VG (in den meisten Kammern) zu 90% dasselbe wie die anderen Richter der Kammer (alleine), als R2 am Obergericht hat man mit 522 zpo Beschlüssen oder am OVG mit NZBs zu tun und macht paar Berufungen als Senat pro Jahr.
Man sollte sich beim Einstieg ins Richteramt eben klar machen, was man überhaupt möchte und ob nicht Verwaltung vielleicht der geeignetere und am Ende leichtere Weg ist, diese Stellen zu erreichen.
17.02.2024, 21:18
Genau so ist es!