15.02.2024, 18:46
Ich hab‘ den Arzt verneint, weil er ja ein Zeugnisverweigerungsrecht hat und der B keine Entbindung erklärt hat. Würde man nun die Polizistin über den Inhalt als Zeugin vom Hörensagen vernehmen, würde man ja 252 umgehen, der ja über den Wortlaut hinaus auch für Vernehmungen gilt. Wusste aber nicht so recht ..
Hab‘ mich dann nur auf den Brief gestützt, der ja nicht unter 97 fiel
Hab‘ mich dann nur auf den Brief gestützt, der ja nicht unter 97 fiel
15.02.2024, 18:50
Hab auch gesagt, dass es nicht objektiv zurechenbar war und habe mich dabei auch auf die Aussage des Feuerwehrmannes gestützt. Es ist zwar mit Selbstrettungsaktionen zu rechnen, aber ja auch nur in noch irgendwie nachvollziehbarer Weise. So jedenfalls meine Argumentation.
Arzt habe ich auch verneint wegen Umgehung von § 136 StPO (mehr geraten) und dann auch nur auf den Brief gestützt.
Arzt habe ich auch verneint wegen Umgehung von § 136 StPO (mehr geraten) und dann auch nur auf den Brief gestützt.
15.02.2024, 18:52
(15.02.2024, 18:37)Saarl.98 schrieb:(15.02.2024, 18:11)Gast994 schrieb:(15.02.2024, 17:55)Ref0211 schrieb: Wie habt ihr die Objektive Zurechenbarkeit begründet? Ich habe gesagt, dass der Tod der Frau dem Täter nicht objektiv zurechenbar war, sondern es eine eigenverantwortliche selbstgefährdung war, für die der Täter nichts kann. Wie seht ihr das?
Wie habt ihr das mit dem Brief und mit dem Arzt gelöst? Zu dem Brief konnte ich zeitlich gar nichts mehr schreiben…
Man könnte den Arzt als Zeugen vernehmen, wobei keine Erkenntnisse über seine Aussagebereitschaft vorliegen. Was die Polizistin gehört hat, war nicht verwertbar (Selbstbelastungsfreiheit)
Der Brief war verwertbar weil er sich nicht im Gewahrsam der Mutter befand und die Postkontrolle rechtmäßig war
Ich bin noch drauf gestoßen, dass die Fotokopien ein Sicherstellungsersatz sein soll. Dazu hab ich aber nichts geschrieben
Ich hab die Zurechnung damit begründet, dass auch mit irrationalen Selbstrettungsversuchen gerechnet werden muss. Aber vielleicht war ich da auch zu festgefahren in meiner Ansicht
Ich hab’s als atypischen kausalverlauf bewertet und nicht zugerechnet. Habe dafür die Aussagen der Feuerwehrleute herangezogen, die gesagt hatten, dass sie sowas in 20 Jahren noch nie erlebt haben.
Habe den Arzt grds bejaht. Er hat zwar ein Zeugnisverweigerungsrecht aber kann trotzdem aussagen. Hab aber gesagt, dass er das nicht muss (Schweigepflicht und so) wenn man die Polizisten anhören könnte. Habe das tatsächlich auch zugelassen. Hab mir dafür irgendwas aus der Nase gezogen von wegen der Beschuldigte wusste dass die zuhört, war belehrt.. es gehörte auch nicht unbedingt zu medizinischen Dingen bla bla. Aber eher aus Verzweiflung als aus Überzeugung
Wenn man mal überlegt, ist angesichts des Sachverhalts die Strafandrohung des 306c StGB mit lebenslang oder nicht unter 10 Jahren schon heftig. Aber hätte (hab nicht mitgeschrieben) es wohl auch eher bejaht, weil der Sprung aus dem Gebäude zur Rettung vor Feuer auch bei irrationalen Handeln wohl noch in den Gefahrzusammenhang fallen dürften. Aber bestimmt beides vertretbar. Zu der Sache mit dem Arzt: BGH 1 StR 277/17 - Urteil vom 6. März 2018
15.02.2024, 18:52
Seid ihr denn mit der Anklage fertig geworden?
15.02.2024, 18:58
15.02.2024, 19:05
15.02.2024, 19:32
Hatte die Mutter denn Strafantrag gestellt wegen der Körperverletzung?
15.02.2024, 19:49
Meint ihr morgen Strafurteil oder ganz klassisch Revision ?
Das heute war schon echt asozial viel
Das heute war schon echt asozial viel
15.02.2024, 19:52
Ne, ein Strafantrag wurde nicht gestellt.
War echt sehr viel heute. Revision morgen, glaube ich fest dran.
War echt sehr viel heute. Revision morgen, glaube ich fest dran.
16.02.2024, 17:21
Hatte mega Zeitprobleme heute in der Revisionsklausur in NRW. Ihr auch?