18.10.2023, 14:08
Im Februar 2024 schreiben Referendare aus Mecklenburg-Vorpommern, NRW, dem GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) und dem Saarland die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Mecklenburg-Vorpommern:
01.02.
02.02.
05.02.
06.02.
15.02.
16.02.
19.02.
20.02.
NRW:
01.02.: Z 1
02.02.: Z 2
05.02.: Z 3
06.02.: Z 4
15.02.: S 1
16.02.: S 2
19.02.: V 1
20.02.: V 2
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
01.02.: ZR I
02.02.: ZR II
05.02.: ZHG
06.02.: ZR III
15.02.: StR I
16.02.: StR II
19.02.: ÖR I
20.02.: ÖR II
Saarland:
01.02.: ZR
02.02.: ZR
05.02.: VR (=ZVR)
15.02.: StrR
16.02.: StrR
19.02.: ÖR
20.02.: ÖR
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(M-V), NoName(HH).
Mecklenburg-Vorpommern:
01.02.
02.02.
05.02.
06.02.
15.02.
16.02.
19.02.
20.02.
NRW:
01.02.: Z 1
02.02.: Z 2
05.02.: Z 3
06.02.: Z 4
15.02.: S 1
16.02.: S 2
19.02.: V 1
20.02.: V 2
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
01.02.: ZR I
02.02.: ZR II
05.02.: ZHG
06.02.: ZR III
15.02.: StR I
16.02.: StR II
19.02.: ÖR I
20.02.: ÖR II
Saarland:
01.02.: ZR
02.02.: ZR
05.02.: VR (=ZVR)
15.02.: StrR
16.02.: StrR
19.02.: ÖR
20.02.: ÖR
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(M-V), NoName(HH).
12.11.2023, 18:07
Urteil in Strafrecht in NRW sehr unwahrscheinlich, oder? Sonst noch was? Habe gehört, Kommunalrecht sei unwahrscheinlich…
21.01.2024, 18:25
Hallo,
welche Auflage des HGB-Hopt werdet ihr benutzen? Die EL für den Habersack, die insbesondere die Änderungen im Gesellschaftsrecht enthält, ist in unserem Durchgang ja nicht mehr einzusortieren. Nehmt ihr dennoch die aktuelle Kommentarauflage oder greift ihr auf die "alte" Version zurück?
Vom LJPA habe ich leider auch keine Antwort bekommen, die mich weiterbringt. Es sei jede verfügbare Kommentarauflage zulässig.
Gibt es sonst noch irgendwelche Vermutungen, was unsere Klausuren betrifft?
Allen viel Erfolg bei den anstehenden Terminen!
welche Auflage des HGB-Hopt werdet ihr benutzen? Die EL für den Habersack, die insbesondere die Änderungen im Gesellschaftsrecht enthält, ist in unserem Durchgang ja nicht mehr einzusortieren. Nehmt ihr dennoch die aktuelle Kommentarauflage oder greift ihr auf die "alte" Version zurück?
Vom LJPA habe ich leider auch keine Antwort bekommen, die mich weiterbringt. Es sei jede verfügbare Kommentarauflage zulässig.
Gibt es sonst noch irgendwelche Vermutungen, was unsere Klausuren betrifft?
Allen viel Erfolg bei den anstehenden Terminen!
24.01.2024, 17:02
(21.01.2024, 18:25)nlexNRW schrieb: Hallo,
welche Auflage des HGB-Hopt werdet ihr benutzen? Die EL für den Habersack, die insbesondere die Änderungen im Gesellschaftsrecht enthält, ist in unserem Durchgang ja nicht mehr einzusortieren. Nehmt ihr dennoch die aktuelle Kommentarauflage oder greift ihr auf die "alte" Version zurück?
Vom LJPA habe ich leider auch keine Antwort bekommen, die mich weiterbringt. Es sei jede verfügbare Kommentarauflage zulässig.
Gibt es sonst noch irgendwelche Vermutungen, was unsere Klausuren betrifft?
Allen viel Erfolg bei den anstehenden Terminen!
Ich mein mich dran zu erinnern, dass nur das abgefragt werden kann/darf, was auch schon einzusortieren wäre, deswegen glaub ich nicht, dass es dran kommen kann aber beim LJPA weiß man leider nie…
Man kann nur mutmaßen aber Strafurteil kam lange nicht mehr dran und ich meine mal gehört zu haben, dass Erbrecht und Kautelar ein Februar Ding sei
Wie sieht es bei euch bzgl. der Aufregung langsam aus ? ?
29.01.2024, 18:23
(24.01.2024, 17:02)NrwRef schrieb:(21.01.2024, 18:25)nlexNRW schrieb: Hallo,
welche Auflage des HGB-Hopt werdet ihr benutzen? Die EL für den Habersack, die insbesondere die Änderungen im Gesellschaftsrecht enthält, ist in unserem Durchgang ja nicht mehr einzusortieren. Nehmt ihr dennoch die aktuelle Kommentarauflage oder greift ihr auf die "alte" Version zurück?
Vom LJPA habe ich leider auch keine Antwort bekommen, die mich weiterbringt. Es sei jede verfügbare Kommentarauflage zulässig.
Gibt es sonst noch irgendwelche Vermutungen, was unsere Klausuren betrifft?
Allen viel Erfolg bei den anstehenden Terminen!
Ich mein mich dran zu erinnern, dass nur das abgefragt werden kann/darf, was auch schon einzusortieren wäre, deswegen glaub ich nicht, dass es dran kommen kann aber beim LJPA weiß man leider nie…
Man kann nur mutmaßen aber Strafurteil kam lange nicht mehr dran und ich meine mal gehört zu haben, dass Erbrecht und Kautelar ein Februar Ding sei
Wie sieht es bei euch bzgl. der Aufregung langsam aus ? ?
Danke für deine Rückmeldung! Kautelar und Erbrecht im Februar habe ich auch schon oft gehört... Schauen wir mal

Die Aufregung hält sich eigentlich noch in Grenzen. Hoffentlich bleibt das auch bis zum Schluss so

31.01.2024, 16:32
Morgen ist es soweit ! Bin gespannt! Die Aufregung ist kaum noch auszuhalten

01.02.2024, 15:27
Und was kam ??
01.02.2024, 17:48
So eine Stille gab es irgendwie noch nie im Forum. Hoffe inständig, dass es allen gut geht und die heutige Klausur machbar war. Daumen für morgen sind gedrückt!
Wäre super, wenn ab und an mal jemand berichten könnte, damit wir März–Leute eine kleine Orientierung haben.

01.02.2024, 17:52
Schreibe als Verbesserer in NRW:
Heute kam ein Verkehrsunfall dran. Klägerin hatte bereits eingeparkt, als der Beklagte neben ihr einparkte. In dem Moment öffnete die Klägerin die Tür und der Beklagte fuhr dagegen. (P) Wie lange war die Tür bereits geöffnet? - Frage der Beweiswürdigung.
Klägerin holte GA zur Schadenshöhe ein. Bei GA-Auftrag unterschrieb sie Klausel, dass Schadensersatzanspruch abgetreten wurde. (P) Klausel wirksam?
Dann noch die Frage, ob die Klägerin einen Anspruch auf eine markengebundene Werkstatt hat oder in eine freie Werkstatt verwiesen werden darf, die günstiger ist.
Mein Ergebnis: Klage zu 100% abgewiesen.
Bin mir aber sehr unsicher und würde mich auch freuen, noch andere Meinungen zu hören.
Heute kam ein Verkehrsunfall dran. Klägerin hatte bereits eingeparkt, als der Beklagte neben ihr einparkte. In dem Moment öffnete die Klägerin die Tür und der Beklagte fuhr dagegen. (P) Wie lange war die Tür bereits geöffnet? - Frage der Beweiswürdigung.
Klägerin holte GA zur Schadenshöhe ein. Bei GA-Auftrag unterschrieb sie Klausel, dass Schadensersatzanspruch abgetreten wurde. (P) Klausel wirksam?
Dann noch die Frage, ob die Klägerin einen Anspruch auf eine markengebundene Werkstatt hat oder in eine freie Werkstatt verwiesen werden darf, die günstiger ist.
Mein Ergebnis: Klage zu 100% abgewiesen.
Bin mir aber sehr unsicher und würde mich auch freuen, noch andere Meinungen zu hören.
01.02.2024, 18:09
Ich habe eine Quote 80/20 genommen, weil nach der Beweisaufnahme zwar feststand, dass sie die Tür unvorsichtig geöffnet hat, er aber beim Einparken nach seinem eigenen Vortrag auch nicht aufgepasst hat.
Die Verweisbarkeit auf die freie Werkstatt und die Wirksamkeit der Abtretung habe ich bejaht. Also insgesamt Anspruch auf 3.200€. Davon 20% sind 640€
Bin mir aber auch unsicher.
Wenn du die Klage komplett abgewiesen hast, musstest du ja ein 100% Verschulden der Klägerin annehmen, oder? Wie bist du denn dann überhaupt zur Prüfung der Ersetzbarkeit der beiden Schadenspositionen gekommen?
Die Verweisbarkeit auf die freie Werkstatt und die Wirksamkeit der Abtretung habe ich bejaht. Also insgesamt Anspruch auf 3.200€. Davon 20% sind 640€
Bin mir aber auch unsicher.
Wenn du die Klage komplett abgewiesen hast, musstest du ja ein 100% Verschulden der Klägerin annehmen, oder? Wie bist du denn dann überhaupt zur Prüfung der Ersetzbarkeit der beiden Schadenspositionen gekommen?