28.12.2023, 11:02
Moin, mir steht der Berufseinstieg als angestellter RA in Hamburg bevor.
Man hört ja immer mal wieder von diesem Versorgungswerk, was mir als Kapitalist so einige Sorgen bereitet.
Besteht dort tatsächlich eine Zwangsmitgliedschaft? Ersetzt die Mitgliedschaft die Einzahlungspflicht in die gesetzliche Rente? Wie hoch sollen die Beiträge tatsächlich sein (ist wohl prozentual??). Ist das Versorgungswerk nur eine 100% BU-Versicherung oder auch „Rente“?
Bestehen sonst noch Möglichkeiten die Beteiligung an dem sozialistischen Staatsmodell weitestgehend zu umgehen? Wie bestehen die Unterschiede als angestellter / selbstständiger RA?
Danke für euren Input
Man hört ja immer mal wieder von diesem Versorgungswerk, was mir als Kapitalist so einige Sorgen bereitet.
Besteht dort tatsächlich eine Zwangsmitgliedschaft? Ersetzt die Mitgliedschaft die Einzahlungspflicht in die gesetzliche Rente? Wie hoch sollen die Beiträge tatsächlich sein (ist wohl prozentual??). Ist das Versorgungswerk nur eine 100% BU-Versicherung oder auch „Rente“?
Bestehen sonst noch Möglichkeiten die Beteiligung an dem sozialistischen Staatsmodell weitestgehend zu umgehen? Wie bestehen die Unterschiede als angestellter / selbstständiger RA?
Danke für euren Input
28.12.2023, 11:10
Du hast zwei Staatsexamen erfolgreich absolviert und bist nicht in der Lage, dir diese Basisinformationen schnell im Internet zu besorgen?!
28.12.2023, 11:16
(28.12.2023, 11:10)Patenter Gast schrieb: Du hast zwei Staatsexamen erfolgreich absolviert und bist nicht in der Lage, dir diese Basisinformationen schnell im Internet zu besorgen?!
Natürlich, nur sind die entsprechenden Websites der Versorgungswerke unterirdisch gestaltet und bieten nicht wirklich knackig gebündelte Informationen. Der Beitrag hier ist, da ein Großteil der Mitglieder die Fragen vermutlich schnell beantworten kann, einfach effizienter.
28.12.2023, 11:16
Er ist halt zu beschäftigt als Kapitalist das sozialistische Staatsmodel zu bekämpfen. Denken und Recherche sind da nur Nebensache.
Es ist eine Zwangsmitgliedschaft. Du zahlst zusätzlich in die gesetzliche Rente. Der Beitragssatz sind 30% deines Bruttoeinkommens und es deckt nur die BU ab. Du entkommst dem am besten, indem du einfach nicht zahlst. Habe gerüchteweise gehört, dass die Versorgungswerke gar nicht staatlich anerkannt sind und dich nicht zwingen können.
Konova schrieb:Natürlich, nur sind die entsprechenden Websites der Versorgungswerke unterirdisch gestaltet und bieten nicht wirklich knackig gebündelte Informationen. Der Beitrag hier ist, da ein Großteil der Mitglieder die Fragen vermutlich schnell beantworten kann, einfach effizienter.
Es ist eine Zwangsmitgliedschaft. Du zahlst zusätzlich in die gesetzliche Rente. Der Beitragssatz sind 30% deines Bruttoeinkommens und es deckt nur die BU ab. Du entkommst dem am besten, indem du einfach nicht zahlst. Habe gerüchteweise gehört, dass die Versorgungswerke gar nicht staatlich anerkannt sind und dich nicht zwingen können.
28.12.2023, 11:24
(28.12.2023, 11:16)guga schrieb: Er ist halt zu beschäftigt als Kapitalist das sozialistische Staatsmodel zu bekämpfen. Denken und Recherche sind da nur Nebensache.
Konova schrieb:Natürlich, nur sind die entsprechenden Websites der Versorgungswerke unterirdisch gestaltet und bieten nicht wirklich knackig gebündelte Informationen. Der Beitrag hier ist, da ein Großteil der Mitglieder die Fragen vermutlich schnell beantworten kann, einfach effizienter.
Es ist eine Zwangsmitgliedschaft. Du zahlst zusätzlich in die gesetzliche Rente. Der Beitragssatz sind 30% deines Bruttoeinkommens und es deckt nur die BU ab. Du entkommst dem am besten, indem du einfach nicht zahlst. Habe gerüchteweise gehört, dass die Versorgungswerke gar nicht staatlich anerkannt sind und dich nicht zwingen können.
aja…. BGH, Beschluss vom 22.5.2014, AnwZ (Brfg) 15/14).
28.12.2023, 11:28
(28.12.2023, 11:16)Konova schrieb:(28.12.2023, 11:10)Patenter Gast schrieb: Du hast zwei Staatsexamen erfolgreich absolviert und bist nicht in der Lage, dir diese Basisinformationen schnell im Internet zu besorgen?!
Natürlich, nur sind die entsprechenden Websites der Versorgungswerke unterirdisch gestaltet und bieten nicht wirklich knackig gebündelte Informationen. Der Beitrag hier ist, da ein Großteil der Mitglieder die Fragen vermutlich schnell beantworten kann, einfach effizienter.
Die Seiten sind sehr gut und enthalten alle
Informationen, die du brauchst. Hier vom VA RA NRW: https://www.vsw-ra-nw.de/das-versorgungswerk/
Beiträge findest du, wenn du ins aktuelle Mitgliederrundschreiben schaust.
28.12.2023, 11:35
(28.12.2023, 11:28)Patenter Gast schrieb:(28.12.2023, 11:16)Konova schrieb:(28.12.2023, 11:10)Patenter Gast schrieb: Du hast zwei Staatsexamen erfolgreich absolviert und bist nicht in der Lage, dir diese Basisinformationen schnell im Internet zu besorgen?!
Natürlich, nur sind die entsprechenden Websites der Versorgungswerke unterirdisch gestaltet und bieten nicht wirklich knackig gebündelte Informationen. Der Beitrag hier ist, da ein Großteil der Mitglieder die Fragen vermutlich schnell beantworten kann, einfach effizienter.
Die Seiten sind sehr gut und enthalten alle
Informationen, die du brauchst. Hier vom VA RA NRW: https://www.vsw-ra-nw.de/das-versorgungswerk/
Beiträge findest du, wenn du ins aktuelle Mitgliederrundschreiben schaust.
Wie ich gemeint habe, etwas undeutlich. Ersetzt das Werk jetzt die Rente wenn man will oder nicht? Dort steht ja ausdrücklich:
- Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ermöglicht die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diesen Vorteil bietet die private Lebensversicherung nicht.
28.12.2023, 11:41
Du musst als RA ins Versorgungswerk einzahlen. Wenn Du Lust und Spaß hast, kannst Du Dich daneben nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und dort dann ebenfalls einzahlen. Viel Erfolg!
28.12.2023, 11:43
(28.12.2023, 11:41)NRWlul schrieb: Du musst als RA ins Versorgungswerk einzahlen. Wenn Du Lust und Spaß hast, kannst Du Dich daneben nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und dort dann ebenfalls einzahlen. Viel Erfolg!
Eben. Was ist daran undeutlich?

28.12.2023, 13:04
(28.12.2023, 11:41)NRWlul schrieb: Du musst als RA ins Versorgungswerk einzahlen. Wenn Du Lust und Spaß hast, kannst Du Dich daneben nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und dort dann ebenfalls einzahlen. Viel Erfolg!
Ernst gemeinte Frage: Wie viele haben wohl eine solche Doppelmitgliedschaft?