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  5. Klausuren Dezember 2023
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Klausuren Dezember 2023
NRW_EXAMEN
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#381
15.12.2023, 22:22
(15.12.2023, 22:05)Ref2023N schrieb:  
(15.12.2023, 17:01)NRW_EXAMEN schrieb:  wie war die V-2 Klausur in NRW zu lösen?

was war EGL für die Anordnung der Vorlage und wie war das mit der Einleitung des Verfahrens aufgrund des anonymen HInweises zu lösen?
Ich habe das über § 36 I VwVfG gelöst…der § 50 KrWG ist auf private Haushalte nicht anwendbar und anders wusste ich mir nicht zu helfen..im Kommentar stand, das 36 auch bei belastenden VAs angewendet werden könne? Ich hatte irgendwie sonst keine Idee, wie ich das verpacken könnte…und du?
ich bin über 62 iVm § 50 KrwG gegangen. richtig wäre wohl nur § 60 krwg gewesen

wie hast du die einleitung des Verfahrens begründet?
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Ref2023N
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#382
15.12.2023, 22:45
Ich habe das über § 24 VwVfG hergeleitet und da dann argumentiert…habe den § 22 VwVfG nicht gesehen Wütend Wie hast du das gemacht?
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NRW_EXAMEN
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#383
15.12.2023, 23:31
(15.12.2023, 22:45)Ref2023N schrieb:  Ich habe das über § 24 VwVfG hergeleitet und da dann argumentiert…habe den § 22 VwVfG nicht gesehen Wütend Wie hast du das gemacht?



bin über 22 vwvfg gegangen. ich habe aber überdies auch mit 24 vwvfg argumentiert, da die Behörde gegen den Untersuchungsgrundsatz verstoßen würde, wenn sie die augen verschließt.
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Ref2023N
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#384
16.12.2023, 09:42
(15.12.2023, 23:31)NRW_EXAMEN schrieb:  
(15.12.2023, 22:45)Ref2023N schrieb:  Ich habe das über § 24 VwVfG hergeleitet und da dann argumentiert…habe den § 22 VwVfG nicht gesehen Wütend Wie hast du das gemacht?



bin über 22 vwvfg gegangen. ich habe aber überdies auch mit 24 vwvfg argumentiert, da die Behörde gegen den Untersuchungsgrundsatz verstoßen würde, wenn sie die augen verschließt.

Ich hoffe, dass ist nicht so dramatisch, dass ich das an beiden Stellen etwas anders hergeleitet habe, weil das ja die einzigen Probleme im Fall gewesen sind neben der Anhörung…ich vergesse das irgendwie immer während der Klausur auch mal zwei Normen davor und dahinter zu lesen…
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Titor
Unregistered
 
#385
16.12.2023, 10:22
Hallo,

ich habe den Originalpost mit dem "Tipp" für S2 erstellt. Zunächst einmal möchte ich mich entschuldigen, es war dumm, den Kommentar zu posten.

Allerdings hätte ich nie gedacht, dass die Situation so eskaliert und dass es tatsächlich in der Klausur vorkommt.

Ich habe lediglich GERATEN, was in der S2 Klausur dran kommt und hatte KEINE Insider Tipps! Auch hat der AG Leiter NIE gesagt, was tatsächlich in der Klausur dran kommt, sondern nur einen Fall mit der Rücknahme der Revision besprochen und gemeint, dass das Thema aktuell sei, weil es wohl in letzter Zeit häufiger vom OLG behandelt worden ist!

Der Fall aus der AG war sogar ein ganz anderer, als der, der in der Klausur gestellt worden ist!

In dem in der AG besprochenen Fall ging es darum, ob der Anwalt eine Revision unbedingt per beA zurücknehmen muss oder ob er dies auch per Fax machen kann, was ja nicht einmal in der Konstellation in der Klausur vorkam. Und tatsächlich war es nichtmal in meiner AG, sondern ich habe es von einem Bekannten aus einer anderen AG gehört.

Die Kommentare habe ich dann gelöscht, weil ich überraschend richtig geraten habe, dass eine Revisionsrücknahme vorkommt. Allerdings waren es nur Angaben ins Blaue hinein und niemand hatte Insidertipps oder Ähnliches. 

Niemand kannte den Klausursachverhalt und die Klausurprobleme!
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max-power94
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Beiträge: 13
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2023
#386
16.12.2023, 10:36
(15.12.2023, 17:01)NRW_EXAMEN schrieb:  wie war die V-2 Klausur in NRW zu lösen?

was war EGL für die Anordnung der Vorlage und wie war das mit der Einleitung des Verfahrens aufgrund des anonymen HInweises zu lösen?


Ich habe bei der Anordnung der Vorlage kein großes Fass aufgemacht, und es einfach auf § 62 KrWG gestützt. Vielleicht war das zu oberflächlich.
Wegen der Einleitung des Verfahrens habe ich etwa so argumentiert:
§ 22 VwVfG, Ermessen der Behörde
da es sich um Organisationsermessen handelt, gilt Art. 3 I GG nach der alten Formel des BVerfG nur insoweit, als dass Willkür verboten ist
keine Willkür ersichtlich
im Hinblick auf die Sachverhaltsermitttlung, auf die die Entscheidung nach § 22 VwVfG gestützt wird, gilt § 24 VwVfG
ebenfalls gilt grundsätzlich nur eine Willkürgrenze
abzugrenzen sind diese Grundsätze von den Eingriffsbefugnissen im materiellen Recht, so dürfte regelmäßig kein Gefahr im Sinne des Polizeirechts vorliegen, wenn lediglich ein anonymer Hinweis vorliegt (Eingriffsschwelle)

auch die Postordnung gebietet nichts anderes,
ermessensleitende Vorschrift ohne besondere grundrechtliche Erheblichkeit, nur willkürliche Verstöße können denkbarvon außen geltend gemacht werden
kein drittschützender Charakter, Verstoß macht nicht Einleitung des Verfahrens gegenüber Betroffenen rechtswidrig
außerdem schon kein Verstoß gegeben, Auslegung der Norm, dient nur der Verwaltungseffizienz, kein absolutes Vernichtungsgebot für anonyme Eingaben

das war schon alleine relativ viel, sodass es hinten herum etwas knapp wurde. So hätte man glaube ich relativ ausführlich prüfen können, ob der Eigentümer Abfallbesitzer ist
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BigKingXXL
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2023
#387
16.12.2023, 10:49
(16.12.2023, 10:22)Titor schrieb:  Hallo,

ich habe den Originalpost mit dem "Tipp" für S2 erstellt. Zunächst einmal möchte ich mich entschuldigen, es war dumm, den Kommentar zu posten.

Allerdings hätte ich nie gedacht, dass die Situation so eskaliert und dass es tatsächlich in der Klausur vorkommt.

Ich habe lediglich GERATEN, was in der S2 Klausur dran kommt und hatte KEINE Insider Tipps! Auch hat der AG Leiter NIE gesagt, was tatsächlich in der Klausur dran kommt, sondern nur einen Fall mit der Rücknahme der Revision besprochen und gemeint, dass das Thema aktuell sei, weil es wohl in letzter Zeit häufiger vom OLG behandelt worden ist!

Der Fall aus der AG war sogar ein ganz anderer, als der, der in der Klausur gestellt worden ist!

In dem in der AG besprochenen Fall ging es darum, ob der Anwalt eine Revision unbedingt per beA zurücknehmen muss oder ob er dies auch per Fax machen kann, was ja nicht einmal in der Konstellation in der Klausur vorkam. Und tatsächlich war es nichtmal in meiner AG, sondern ich habe es von einem Bekannten aus einer anderen AG gehört.

Die Kommentare habe ich dann gelöscht, weil ich überraschend richtig geraten habe, dass eine Revisionsrücknahme vorkommt. Allerdings waren es nur Angaben ins Blaue hinein und niemand hatte Insidertipps oder Ähnliches. 

Niemand kannte den Klausursachverhalt und die Klausurprobleme!
Wärst du bereit das eidesstattlich zu versichern, um so wieder dabei mitzuhelfen das Problem zu lösen?
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Znarf
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Registriert seit: Dec 2023
#388
16.12.2023, 10:57
(16.12.2023, 10:22)Titor schrieb:  Hallo,

ich habe den Originalpost mit dem "Tipp" für S2 erstellt. Zunächst einmal möchte ich mich entschuldigen, es war dumm, den Kommentar zu posten.

Allerdings hätte ich nie gedacht, dass die Situation so eskaliert und dass es tatsächlich in der Klausur vorkommt.

Ich habe lediglich GERATEN, was in der S2 Klausur dran kommt und hatte KEINE Insider Tipps! Auch hat der AG Leiter NIE gesagt, was tatsächlich in der Klausur dran kommt, sondern nur einen Fall mit der Rücknahme der Revision besprochen und gemeint, dass das Thema aktuell sei, weil es wohl in letzter Zeit häufiger vom OLG behandelt worden ist!

Der Fall aus der AG war sogar ein ganz anderer, als der, der in der Klausur gestellt worden ist!

In dem in der AG besprochenen Fall ging es darum, ob der Anwalt eine Revision unbedingt per beA zurücknehmen muss oder ob er dies auch per Fax machen kann, was ja nicht einmal in der Konstellation in der Klausur vorkam. Und tatsächlich war es nichtmal in meiner AG, sondern ich habe es von einem Bekannten aus einer anderen AG gehört.

Die Kommentare habe ich dann gelöscht, weil ich überraschend richtig geraten habe, dass eine Revisionsrücknahme vorkommt. Allerdings waren es nur Angaben ins Blaue hinein und niemand hatte Insidertipps oder Ähnliches. 

Niemand kannte den Klausursachverhalt und die Klausurprobleme!


Bitte kontaktiere das LJPA!!!
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luna96
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Beiträge: 23
Themen: 3
Registriert seit: Oct 2023
#389
16.12.2023, 11:12
(16.12.2023, 10:57)Znarf schrieb:  
(16.12.2023, 10:22)Titor schrieb:  Hallo,

ich habe den Originalpost mit dem "Tipp" für S2 erstellt. Zunächst einmal möchte ich mich entschuldigen, es war dumm, den Kommentar zu posten.

Allerdings hätte ich nie gedacht, dass die Situation so eskaliert und dass es tatsächlich in der Klausur vorkommt.

Ich habe lediglich GERATEN, was in der S2 Klausur dran kommt und hatte KEINE Insider Tipps! Auch hat der AG Leiter NIE gesagt, was tatsächlich in der Klausur dran kommt, sondern nur einen Fall mit der Rücknahme der Revision besprochen und gemeint, dass das Thema aktuell sei, weil es wohl in letzter Zeit häufiger vom OLG behandelt worden ist!

Der Fall aus der AG war sogar ein ganz anderer, als der, der in der Klausur gestellt worden ist!

In dem in der AG besprochenen Fall ging es darum, ob der Anwalt eine Revision unbedingt per beA zurücknehmen muss oder ob er dies auch per Fax machen kann, was ja nicht einmal in der Konstellation in der Klausur vorkam. Und tatsächlich war es nichtmal in meiner AG, sondern ich habe es von einem Bekannten aus einer anderen AG gehört.

Die Kommentare habe ich dann gelöscht, weil ich überraschend richtig geraten habe, dass eine Revisionsrücknahme vorkommt. Allerdings waren es nur Angaben ins Blaue hinein und niemand hatte Insidertipps oder Ähnliches. 

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Bitte kontaktiere das LJPA!!!
Ja wirklich kontaktiere das LJPA. Denke auch nicht dass die Schuld bei dir liegt sondern bei dem der das zum Anlass gesehen hat Screenshots davon zu machen und das weiterzuleiten….

Zudem ist es nicht so, dass 32d in dieser Klausur gar keine Rolle gespielt hat? 


32d ist ja gerade dann ausschlaggebend bei dem Fall den du beschrieben hast mit Fax etc.
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nachdenklich
Senior Member
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Beiträge: 497
Themen: 8
Registriert seit: Sep 2023
#390
16.12.2023, 11:18
1 Monat Zeit für 1 Klausur? Da wirds dann VBs in der Klausur hageln  Prost Ich versteh aber ehrlich gesagt nicht, wie das LJPA auf einen Kommentar in einem Onlineforum so reagiert? Wenn also zukünftig jemand - anonym - in einem Examensthread einen Tipp gibt (und bewusst noch "den AG Leiter" erwähnt) könnte es im worst/best case (Ansichtssache) zu einem Nachschreibetermin kommen? Das kann doch nicht richtig sein, v.a., da man hier im Forum auch rückwirkend einen Kommentar editieren und je nach Klausurinhalt anpassen kann?

Und v.a. Rücknahme....Zulässigkeitsproblem...l(1/2 bis 1 Punkt max)

Edit: und da hat jemand direkt einen Screenshot mit seinen kleinen Zockerärmchen gemacht. HAHAHA.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.12.2023, 11:37 von nachdenklich.)
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