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  5. Klausuren November 2023
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Klausuren November 2023
Nov23NRW
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Registriert seit: Oct 2023
#61
07.11.2023, 20:06
Wie habt ihr das mit dem Widerspruch thematisiert ?
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RefHessenNov23
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#62
07.11.2023, 20:47
okay, in Hessen lief wohl eine andere Klausur... wir hatten Unwirksamkeit der Befristung, "Weihnachtsgeld" und Lohnzahlung als Anträge der Klage... Was lief inhaltlich bei euch?
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Nov23NRW
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Registriert seit: Oct 2023
#63
07.11.2023, 20:56
Oh okay ja dann hatten wir wohl komplett verschiedene Klausuren  Cheese

Wir mussten die Kündigung eines Mietverhältnisses prüfen gestützt auf Eigenbedarf und unbefugte Überlassung an den 30 jährigen Sohn 
Gefragt war auch wie sich der Widerspruch des Mieters auswirkt 
Dann ging es noch um AGB, Überprüfung der Klausel bzgl Betretungsrecht des Vermieters

Im praktischen Teil war ein Schreiben an den Mieter zu fertigen
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Mai2023
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Registriert seit: May 2023
#64
07.11.2023, 21:41
(07.11.2023, 20:56)Nov23NRW schrieb:  Oh okay ja dann hatten wir wohl komplett verschiedene Klausuren  Cheese

Wir mussten die Kündigung eines Mietverhältnisses prüfen gestützt auf Eigenbedarf und unbefugte Überlassung an den 30 jährigen Sohn 
Gefragt war auch wie sich der Widerspruch des Mieters auswirkt 
Dann ging es noch um AGB, Überprüfung der Klausel bzgl Betretungsrecht des Vermieters

Im praktischen Teil war ein Schreiben an den Mieter zu fertigen

Also dann Kautelarklausur?

In Hessen lief Arbeitsrecht. Was ja eigentlich ganz dankbar ist, war aber suuuper viel!

Fall:
Die Parteien hatten bereits 2019 einen befristeten Arbeitsvertrag geschlossen. Ende 2021 dann "neues" befristetes Beschäftigungsverhältnis. Klageantrag zu 1) war Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde. 
- Meinung Kläger: Befristung nicht wirksam, weil kein sachlicher Grund schriftlich festgehalten. Auf § 14 TzBfG gestützt (im bearbeitervermerk aber Hinweis auf § 21? BEEG)
Außerdem hat der Kläger noch gemeint, dass schon die erste Befristung nicht wirksam war. Nachher hat er dann hilfsweise Antrag gestellt, dass die Beklagte verpflichtet sei, sein Angebot gerichtet auf unbefristetes Arbeitsverhältnis anzunehmen.
Klageantrag zu 2) war ein angeblicher Anspruch des Kläger auf Sonderzahlung in Form von weihnachtsgeld.
Er war der Meinung, dass die Firma dass schon seit 2000 so macht und er es schließlich auch schon zwei Mal bekommen hat. BK ist der Meinung, wäre durch Einbeziehung zusatzvereinbarung verfristet, außerdem sowieso kein Anspruch, weil keine vertragliche Verpflichtung. (AGB Kontrolle war verlangt, aber 309 Nr. 7 ausgeschlossen und Transparenzkontrolle, außerdem Ansprüche aus arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und 204 BGB)
Und dann klageantrag zu 3) auf restgehalt, war soweit unstreitig, allerdings hat BK Aufrechnung mit den restlichen Raten aus Arbeitgeberdarlehen erklärt und hilfsweise den Anspruch im Wege der Widerklage geltend gemacht.
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ReffiHessen23
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Registriert seit: Nov 2023
#65
07.11.2023, 23:33
An die Leute aus NRW: Hattet ihr denn bis auf heute die gleichen oder ähnliche Klausuren wie wir?
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Nov23NRW
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Registriert seit: Oct 2023
#66
08.11.2023, 22:20
Z1-Z3 müssten ziemlich gleich gewesen sein
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Privat10
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Registriert seit: Jun 2023
#67
09.11.2023, 18:49
Was habt ihr heute für den 2. Tatkomplex geprüft? (Das Geschehen im Supermarkt)
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RefHessenNov23
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Registriert seit: Sep 2023
#68
09.11.2023, 19:02
Ich habe 249 I, 250 II Nr. 1, 22 geprüft... Und du?

Ich habe aber nicht verstanden, was man hätte prüfen sollen für dieses Hinterherrennen im Supermarkt. Kann mich da jemand aufklären?
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Privat10
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Beiträge: 43
Themen: 5
Registriert seit: Jun 2023
#69
09.11.2023, 19:22
Habe ich auch. Bei dem Hinterherrennen habe ich nur an 241 gedacht, war aber laut BV nicht zu prüfen. Zeitlich war das ganze auch echt auf Kante genäht
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Mai2023
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Beiträge: 26
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Registriert seit: May 2023
#70
09.11.2023, 19:29
(09.11.2023, 19:02)RefHessenNov23 schrieb:  Ich habe 249 I, 250 II Nr. 1, 22 geprüft... Und du?

Ich habe aber nicht verstanden, was man hätte prüfen sollen für dieses Hinterherrennen im Supermarkt. Kann mich da jemand aufklären?

Wie habt ihr das begründet? 
Weil Tatentschluss war ja irgendwie bezogen auf eine abgenötigte Operreaktion und nicht wirklich auf die selbstständige Wegnahme, was er ja nur gemacht hat, weil sie sich geweigert hat? War auf jeden Fall verwirrt.

Bezüglich des Hinterherrennens hab ich mich auch super schwer getan. War irgendwie zu wenig um nen versuchten Totschlag draus zu machen, versuchter Diebstahl, KV etc. Waren ja ausgeschlossen und dann blieb irgendwie nur noch Nötigung.

Fands insgesamt aber viel zu viel und bin auch echt nicht so zufrieden
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