19.09.2023, 08:05
Aufgrund der dann doch nicht allzu hohen Unterhaltsbeihilfe überlege ich neben dem Ref zu arbeiten. Ich denke ich könnte auch ohne Job „klarkommen“, aber müsste meinen Notgroschen wohl aufbrauchen (möchte in der VerwS nach Brüssel). Der Nebenjob würde sich dabei zeitlich auf die Zivilstation und 10h pro Woche beschränken. Wie sind da eure Erfahrungen? Ist das möglich oder hat es euch geschadet?
Darüber hinaus hätte ich noch eine Frage bzgl. der „Jobart“: Ich würde entweder einen WAT in der GK bleiben wollen oder Klausuren korrigieren. Ersteres wäre natürlich viel lukrativer, aber bei Zweiterem „lernt man mit“ oder? Wie sind da eure Erfahrungen? :)
Vielen Dank schonmal! LG HLLM
Darüber hinaus hätte ich noch eine Frage bzgl. der „Jobart“: Ich würde entweder einen WAT in der GK bleiben wollen oder Klausuren korrigieren. Ersteres wäre natürlich viel lukrativer, aber bei Zweiterem „lernt man mit“ oder? Wie sind da eure Erfahrungen? :)
Vielen Dank schonmal! LG HLLM
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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19.09.2023, 08:15
Ich hab auch die ersten Monate noch 1 wat gearbeitet. War schon eher nervig immer nebenher noch da dran denken zu müssen.
Hat jetzt nicht groß geschadet, aber man hat den Tag halt nicht zum lernen. Die meisten lernen aber in der Zivilisation noch gar nicht groß (bei uns jedenfalls), insofern auch kein großer Wettbewerbsnachteil.
Ansonsten ist die anwaltsstation noch ne gute Möglichkeit was dazuverdienen - das reicht eig auch aus um davon dann das ref finanziell zu durchstehen.
Hat jetzt nicht groß geschadet, aber man hat den Tag halt nicht zum lernen. Die meisten lernen aber in der Zivilisation noch gar nicht groß (bei uns jedenfalls), insofern auch kein großer Wettbewerbsnachteil.
Ansonsten ist die anwaltsstation noch ne gute Möglichkeit was dazuverdienen - das reicht eig auch aus um davon dann das ref finanziell zu durchstehen.
19.09.2023, 17:12
Ich habe erst in der Anwaltsstation aufgehört zu arbeiten. Hat mir nicht geschadet :) habe aber auch was Juristisches gemacht :)
19.09.2023, 22:21
Passt jetzt nicht hundert Prozent zu deiner Frage, aber du solltest was das finanzielle angeht auf jeden Fall einkalkulieren, dass dein Nebenjob dann in Steuerklasse 6 läuft. D.h. sehr hohe Abzüge und schlimmstenfalls noch eine Steuernachzahlung am Jahresende, bei StK 6 bist du zur Steuererklärung verpflichtet. Ob du Nachzahlen musst kannst du ganz einfach ermitteln, indem du mal in Mein Elster eine fiktive Steuererklärung für 2022 anlegst. Da wird dir dann angezeigt ob du was zurückbekommst oder nachzahlen musst.
Alternativ hast du den ganzen Mist mit Steuerklasse 6 nicht, wenn du die Nebentätigkeit als 520€ Minijob laufen lässt
Alternativ hast du den ganzen Mist mit Steuerklasse 6 nicht, wenn du die Nebentätigkeit als 520€ Minijob laufen lässt

22.09.2023, 09:10
(19.09.2023, 08:05)HLLM schrieb: Aufgrund der dann doch nicht allzu hohen Unterhaltsbeihilfe überlege ich neben dem Ref zu arbeiten. Ich denke ich könnte auch ohne Job „klarkommen“, aber müsste meinen Notgroschen wohl aufbrauchen (möchte in der VerwS nach Brüssel). Der Nebenjob würde sich dabei zeitlich auf die Zivilstation und 10h pro Woche beschränken. Wie sind da eure Erfahrungen? Ist das möglich oder hat es euch geschadet?
Darüber hinaus hätte ich noch eine Frage bzgl. der „Jobart“: Ich würde entweder einen WAT in der GK bleiben wollen oder Klausuren korrigieren. Ersteres wäre natürlich viel lukrativer, aber bei Zweiterem „lernt man mit“ oder? Wie sind da eure Erfahrungen? :)
Vielen Dank schonmal! LG HLLM
An deiner Stelle würde ich mal prüfen, ob nicht Wohngeld als finanzielle Unterstützung genügt. Mit dem Gehalt als Referendar ist man i.d.R. berechtigt. Sofern man eine eigene Wohnung unterhält und keinen gutverdienenden Partner im gleichen Haushalt hat (mit dem Partner bildet man sonst eine Bedarfsgemeinschaft), kann da einiges rauskommen. Manchmal sogar mehr als die Kaltmiete.