14.02.2019, 21:36
An die NRWler: ging das dann nach der neuen BauO oder gab es Angaben dazu, welche Fassung des Gesetzes verwendet werden sollte?
14.02.2019, 22:09
14.02.2019, 22:12
Es waren ausgewählte Vorschriften der BauO abgedruckt.
15.02.2019, 16:22
Konntet ihr mit dem Fall gut umgehen?
War ja viel Beweiswürdigung drin in Form von Zeugen.
Wollte erst klagen, wegen falscher Ermächtigungsgrundlage.
Schätze aber man sollte die Umdeutung nach 47 Vwvfg prüfen.
Habe angenommen der VA ist rechtmäßig, da die Zeugen überwiegend nicht zu gebrauchen waren und die Blumenfrau alles bestätigt hat.
War ja viel Beweiswürdigung drin in Form von Zeugen.
Wollte erst klagen, wegen falscher Ermächtigungsgrundlage.
Schätze aber man sollte die Umdeutung nach 47 Vwvfg prüfen.
Habe angenommen der VA ist rechtmäßig, da die Zeugen überwiegend nicht zu gebrauchen waren und die Blumenfrau alles bestätigt hat.
15.02.2019, 16:32
(15.02.2019, 16:22)Fischstand schrieb: Konntet ihr mit dem Fall gut umgehen?
War ja viel Beweiswürdigung drin in Form von Zeugen.
Wollte erst klagen, wegen falscher Ermächtigungsgrundlage.
Schätze aber man sollte die Umdeutung nach 47 Vwvfg prüfen.
Habe angenommen der VA ist rechtmäßig, da die Zeugen überwiegend nicht zu gebrauchen waren und die Blumenfrau alles bestätigt hat.
Wow, hab ich komplett anders :D hab Klage und Antrag im einstw. RS, bescheid rechtswidrig, weil kein sachgrund für den Ausschluss vorlag. Da dick argumentiert mit den ganzen Zeugen. 70 GewO verdrängt ja 8 GO hatte ich im Kopf....
Egal, vorbei !!
15.02.2019, 16:43
(15.02.2019, 16:32)NRWfee schrieb:Dito(15.02.2019, 16:22)Fischstand schrieb: Konntet ihr mit dem Fall gut umgehen?
War ja viel Beweiswürdigung drin in Form von Zeugen.
Wollte erst klagen, wegen falscher Ermächtigungsgrundlage.
Schätze aber man sollte die Umdeutung nach 47 Vwvfg prüfen.
Habe angenommen der VA ist rechtmäßig, da die Zeugen überwiegend nicht zu gebrauchen waren und die Blumenfrau alles bestätigt hat.
Wow, hab ich komplett anders :D hab Klage und Antrag im einstw. RS, bescheid rechtswidrig, weil kein sachgrund für den Ausschluss vorlag. Da dick argumentiert mit den ganzen Zeugen. 70 GewO verdrängt ja 8 GO hatte ich im Kopf....
Egal, vorbei !!
15.02.2019, 16:50
Hatte keine Zeit und jetzt nur einstweiligen Rechtsschutz geprüft..... meint ihr das ist so zu wenig?
15.02.2019, 17:00
einstweiliger Rechtsschutz reicht doch.
Prüfst du doch quasi die Klageaussicht inzident.
Wäre doch sonst zweimal dasselbe.
Prüfst du doch quasi die Klageaussicht inzident.
Wäre doch sonst zweimal dasselbe.
15.02.2019, 17:03
Habt ihr die Ermächtigungsgrundlagen ausgetauscht ?
15.02.2019, 17:07
Ich glaube auf die Umdeutung kam es an. Gegenüberstellen der Normen, die im Prinzip denselben Reglungscharakter etc. hatten u weitere Voraussetzungen der Umdeutung. Sich für oder gegen GemO oder GewO entscheiden.
Für GemO sprach die Satzung die erlassen wurde und das die Erlaubnis damals nur an die Mandantin als Einheimische vergeben wurde.
Meine die Händler kamen soweit alle aus Dülmen.
Ansonsten hätte ich nicht gewusst was das ganze soll. Die öffentlichen Anwaltsklausuren waren nämlich bisher immer sehr speziell mit überraschenden Ergebnis. Für mich jedenfalls.
Wünsche allen eine gute Erholung und drücke die Daumen,dass es geklappt hat...
Für GemO sprach die Satzung die erlassen wurde und das die Erlaubnis damals nur an die Mandantin als Einheimische vergeben wurde.
Meine die Händler kamen soweit alle aus Dülmen.
Ansonsten hätte ich nicht gewusst was das ganze soll. Die öffentlichen Anwaltsklausuren waren nämlich bisher immer sehr speziell mit überraschenden Ergebnis. Für mich jedenfalls.
Wünsche allen eine gute Erholung und drücke die Daumen,dass es geklappt hat...