13.02.2019, 13:26
Gab es da ein Problem?
Beim Polizisten hatte ich nur kurz den Einsatz als möglicherweise verdeckten Ermittler geprüft als eventuelles Beweisverwertungsverbot,allerdings abgelehnt.
Beim Polizisten hatte ich nur kurz den Einsatz als möglicherweise verdeckten Ermittler geprüft als eventuelles Beweisverwertungsverbot,allerdings abgelehnt.
13.02.2019, 13:38
Hab ich auch so gemacht.
Kurz angesprochen und im Kommentar nachgeschlagen, dass die Vorschriften für verdeckte Ermittler hier nicht anwendbar sind. Insbesondere, da Scheinkauf.
Kurz angesprochen und im Kommentar nachgeschlagen, dass die Vorschriften für verdeckte Ermittler hier nicht anwendbar sind. Insbesondere, da Scheinkauf.
14.02.2019, 16:48
In NRW heute Antrag einer Beigeladenen (Bauherrin) nach 80 VII - abnormaler Einstieg, aber ansonsten hab ich das Gefühl, die Krux nicht gefunden zu haben....
Wie wars bei euch?
Wie wars bei euch?
14.02.2019, 16:58
Wie war denn der SV? Und war das bauo oder baugb als Schwerpunkt?
14.02.2019, 16:59
Ich glaube,dass war im Prinzip die Schwierigkeit.
Hatte wegen dem Durcheinander aber Probleme mit der Darstellung des Ergebnisses.
Habe jetzt nicht geprüft ob der 80 V Antrag des Antragsstellers auch zulässig war, da ich dachte das wäre überflüssig.
Habe quasi nur geprüft,dass das Interesse an der Aussetzung weggefallen ist.
Hatte wegen dem Durcheinander aber Probleme mit der Darstellung des Ergebnisses.
Habe jetzt nicht geprüft ob der 80 V Antrag des Antragsstellers auch zulässig war, da ich dachte das wäre überflüssig.
Habe quasi nur geprüft,dass das Interesse an der Aussetzung weggefallen ist.
14.02.2019, 17:09
(14.02.2019, 16:58)Interessiert schrieb: Wie war denn der SV? Und war das bauo oder baugb als Schwerpunkt?
BauO waren der 64? einfaches Verfahren, 74 Baugenehmigung und 6 Abstandsflächen abgedruckt, mehr sollte man nicht berücksichtigen. Der restliche Vortrag zielte auf 34 BauGB, einfügen etc.
Nachbar hat Klage erhoben und einstw. RS Antrag gegen Baugenehmigung der Beigeladenen gestellt. Einstw. RS wurde abgelehnt, dann hat er Beschwerde eingelegt woraufhin das ovg unter bejahung eines Abstandsverstoßes doch die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet hat. Danach hat die Beigeladene das Bauvorhaben geändert, so dass das mit den Flächen wohl passte und hat eine Nachtragsgenehmigung bekommen und stellt jetzt den Antrag nach 80 VII.
Inhaltlich ging es um ein zu errichtendes Wohnhaus, das im Keller zwei Räume plus Lager und Toilette für eine physiopraxis haben sollte. Frage ob das zulässig ist in einem reinen Wohngebiet.
14.02.2019, 17:15
Die Klausur hört sich irgendwie übel an. Oder liegt das daran, dass ich Baurecht hasse?
14.02.2019, 17:23
14.02.2019, 18:19
Merkwürdige Klausur. Ich glaube und hoffe, dass diese sonderbare Konstellation (die wohl für alle neu war) bei der Korrektur entsprechend berücksichtigt wird (zumal auch in der Praxis vieles unterschiedlich gehandhabt wird, etwa die Sache mit den parteirollen, die Tenorierung etc).
Das gilt auch für den Übertragungsbeschluss - sollte man den anfertigen? Aus der LBO kam es nur auf § 6 an, oder?
Das gilt auch für den Übertragungsbeschluss - sollte man den anfertigen? Aus der LBO kam es nur auf § 6 an, oder?
14.02.2019, 18:30
mE musste der Rechtsstreit vorher durch Beschluss der Kammer auf die Einzelrichterin übertragen werden. Das war ja auch im Bearbeitervermerk ("Gegebenenfalls vorher notwendige Entscheidungen sind vorzudatieren") angedeutet.
Der Einstieg war sehr atypisch mit § 80 VII VwGO. Rubrum und Tenor waren für mich herausfordernd. Materiell war es für mich persönlich ansonsten die bisher leichteste Klausur des Durchgangs. Es kam allein auf § 34 II BauGB i.V.m. 13 BauNVO an. § 6 LBO war ja unstreitig nicht mehr verletzt, nachdem die Baugenehmigung abgeändert wurde.
Der Einstieg war sehr atypisch mit § 80 VII VwGO. Rubrum und Tenor waren für mich herausfordernd. Materiell war es für mich persönlich ansonsten die bisher leichteste Klausur des Durchgangs. Es kam allein auf § 34 II BauGB i.V.m. 13 BauNVO an. § 6 LBO war ja unstreitig nicht mehr verletzt, nachdem die Baugenehmigung abgeändert wurde.