13.06.2023, 09:22
Hallo!
Bei der Jobsuche bin ich auf eine Stelle als Vertragsjurist bei einem großen Unternehmen aufmerksam geworden.
Hat jemand Erfahrung mit so einer Stelle? Was ist der Unterschied zum Syndikus?
Danke :)
Bei der Jobsuche bin ich auf eine Stelle als Vertragsjurist bei einem großen Unternehmen aufmerksam geworden.
Hat jemand Erfahrung mit so einer Stelle? Was ist der Unterschied zum Syndikus?
Danke :)
13.06.2023, 10:48
(13.06.2023, 09:22)LaBla schrieb: Hallo!
Bei der Jobsuche bin ich auf eine Stelle als Vertragsjurist bei einem großen Unternehmen aufmerksam geworden.
Hat jemand Erfahrung mit so einer Stelle? Was ist der Unterschied zum Syndikus?
Danke :)
Schwer zu beurteilen nur anhand der Positionsbezeichnung. Was steht denn zum Aufgabenbereich in der Positionsbeschreibung?
Kenne es von großen Unternehmen, dass es eine extra Abteilung für Contract Management gibt. Diese ist quasi Schnittstelle zwischen den Fachbereichen und der Rechtsabteilung und kümmert sich hauptsächlich um die Abwicklung und die Verwaltung aller Verträge.
Variiert aber wahrscheinlich je nach Unternehmen und Branche.
13.06.2023, 12:15
Unternehmen nehmen in der Regel keine strenge Klassifizierung vor wie wir Juristen. "Vetragsjurist" kann daher grundsätzlich alles sein.
Achten musst du darauf, ob in der Stellenbeschreibung ein oder zwei Examina gefordert werden. Daraus kannst du (teilweise) Rückschlüsse auf die Vergütung ziehen.
Ansonsten heißt es meistens, dass es dem Unternehmen egal ist, ob du nur als (Voll-)jurist angestellt bist, also der klassische Justiziar, oder ob du dich formal als SyndikusRA zulassen lässt.
Die Zulassung als SyndikusRA ist dann keine Voraussetzung für deine Einstellung und nicht jedes Unternehmen übernimmt somit die daraus entstehenden Kosten. Eine Übernahme der Kosten kann man jedoch oft aushandeln.
Ich bin ebenfalls als SyndikusRAin zugelassen, obwohl es für den Job nicht zwingend notwendig wäre. Da meine Chefin jedoch selbst Volljuristin ist, kennt sie die Vorteile, die mit der Zulassung einhergehen und hat meine Zulassung unterstützt. Für viele Bewerber ist es ja auch ein Argument pro/contra für den Arbeitgeber je nachdem, ob man sich zulassen kann. Ich habe u.a. deswegen ein anderes Jobangebot abgelehnt.
Inhalt besteht zwischen beidem kein Unterschied. Du wirst dich mit der Erstellung und Prüfung von Verträgen befassen.
Achten musst du darauf, ob in der Stellenbeschreibung ein oder zwei Examina gefordert werden. Daraus kannst du (teilweise) Rückschlüsse auf die Vergütung ziehen.
Ansonsten heißt es meistens, dass es dem Unternehmen egal ist, ob du nur als (Voll-)jurist angestellt bist, also der klassische Justiziar, oder ob du dich formal als SyndikusRA zulassen lässt.
Die Zulassung als SyndikusRA ist dann keine Voraussetzung für deine Einstellung und nicht jedes Unternehmen übernimmt somit die daraus entstehenden Kosten. Eine Übernahme der Kosten kann man jedoch oft aushandeln.
Ich bin ebenfalls als SyndikusRAin zugelassen, obwohl es für den Job nicht zwingend notwendig wäre. Da meine Chefin jedoch selbst Volljuristin ist, kennt sie die Vorteile, die mit der Zulassung einhergehen und hat meine Zulassung unterstützt. Für viele Bewerber ist es ja auch ein Argument pro/contra für den Arbeitgeber je nachdem, ob man sich zulassen kann. Ich habe u.a. deswegen ein anderes Jobangebot abgelehnt.
Inhalt besteht zwischen beidem kein Unterschied. Du wirst dich mit der Erstellung und Prüfung von Verträgen befassen.
13.06.2023, 12:46
Dürfen nicht zugelassene Volljuristen überhaupt rechtlich beraten?
13.06.2023, 12:59
(13.06.2023, 12:15)Egal schrieb: Unternehmen nehmen in der Regel keine strenge Klassifizierung vor wie wir Juristen. "Vetragsjurist" kann daher grundsätzlich alles sein.
Achten musst du darauf, ob in der Stellenbeschreibung ein oder zwei Examina gefordert werden. Daraus kannst du (teilweise) Rückschlüsse auf die Vergütung ziehen.
Ansonsten heißt es meistens, dass es dem Unternehmen egal ist, ob du nur als (Voll-)jurist angestellt bist, also der klassische Justiziar, oder ob du dich formal als SyndikusRA zulassen lässt.
Die Zulassung als SyndikusRA ist dann keine Voraussetzung für deine Einstellung und nicht jedes Unternehmen übernimmt somit die daraus entstehenden Kosten. Eine Übernahme der Kosten kann man jedoch oft aushandeln.
Ich bin ebenfalls als SyndikusRAin zugelassen, obwohl es für den Job nicht zwingend notwendig wäre. Da meine Chefin jedoch selbst Volljuristin ist, kennt sie die Vorteile, die mit der Zulassung einhergehen und hat meine Zulassung unterstützt. Für viele Bewerber ist es ja auch ein Argument pro/contra für den Arbeitgeber je nachdem, ob man sich zulassen kann. Ich habe u.a. deswegen ein anderes Jobangebot abgelehnt.
Inhalt besteht zwischen beidem kein Unterschied. Du wirst dich mit der Erstellung und Prüfung von Verträgen befassen.
Danke für Antwort!
Was sind (deiner Meinung nach) die Vorteile einer SyndikusRAin?
13.06.2023, 14:03
Kenne auch "Vertragsjuristen" eher als Contract Manager (auch mal Key Account Manager genannt) in größeren Unternehmen, wobei einige (ganz große, wie zB BASF) hierfür nicht unbedingt immer Volljuristen einstellen, da reichen auch erfahrene BWLer oder Juristen mit 1StEx oder Wirtschaftsjuristen (vor allem). Kommt, wie auch LawRider schon sagt, im Einzelnen sehr auf Branche und Größe des Unternehmens an, aber manchmal ist das wirklich eher Fließbandarbeit und Arbeit mit Bausteinen. Die Contract Manager/Vertragsjuristen, die ich als Syndika kenne, sind von ihrer Tätigkeit jedenfalls nicht mit der eines Syndikus zu vergleichen (eher Backoffice als an der "Front"), kommt aber, wie gesagt, etwas auf das konkrete Unternehmen an.
13.06.2023, 23:22
(13.06.2023, 12:59)LaBla schrieb:(13.06.2023, 12:15)Egal schrieb: Unternehmen nehmen in der Regel keine strenge Klassifizierung vor wie wir Juristen. "Vetragsjurist" kann daher grundsätzlich alles sein.
Achten musst du darauf, ob in der Stellenbeschreibung ein oder zwei Examina gefordert werden. Daraus kannst du (teilweise) Rückschlüsse auf die Vergütung ziehen.
Ansonsten heißt es meistens, dass es dem Unternehmen egal ist, ob du nur als (Voll-)jurist angestellt bist, also der klassische Justiziar, oder ob du dich formal als SyndikusRA zulassen lässt.
Die Zulassung als SyndikusRA ist dann keine Voraussetzung für deine Einstellung und nicht jedes Unternehmen übernimmt somit die daraus entstehenden Kosten. Eine Übernahme der Kosten kann man jedoch oft aushandeln.
Ich bin ebenfalls als SyndikusRAin zugelassen, obwohl es für den Job nicht zwingend notwendig wäre. Da meine Chefin jedoch selbst Volljuristin ist, kennt sie die Vorteile, die mit der Zulassung einhergehen und hat meine Zulassung unterstützt. Für viele Bewerber ist es ja auch ein Argument pro/contra für den Arbeitgeber je nachdem, ob man sich zulassen kann. Ich habe u.a. deswegen ein anderes Jobangebot abgelehnt.
Inhalt besteht zwischen beidem kein Unterschied. Du wirst dich mit der Erstellung und Prüfung von Verträgen befassen.
Danke für Antwort!
Was sind (deiner Meinung nach) die Vorteile einer SyndikusRAin?
In erster Linie ist da das Versorgungswerk zu nennen. Gerade wenn man vorher schon einige Jahre als Anwalt tätig war, möchte man dieses Privileg ungern wieder abgeben und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen.
Der Rest hängt sicherlich viel von den Strukturen und Hierarchien im Unternehmen ab. Als SyndikusRA/RA musst du grundsätzlich fachlich weisungsfrei sein. Das spiegelt sich in den Schriftsätzen wieder die man in eigener Verantwortung mit i.V. unterschreiben muss. Bei normalen Angestellten muss dieses Vollmacht gesondert erteilt werden. Bei mir war es vor allem mein Bauchgefühl, was sich gemeldet hat. Zuvor habe ich nahezu komplett selbständig gearbeitet und wie gesagt meine Sachen mit i.V. unterschrieben und plötzlich bekam ich Mails vom potentiellen neuen Arbeitgeber, wo alle mit i.A. unterschrieben. Das fühlte sich wie ein Rückschritt an.
Ex-GK hat aber schon Recht, SyndikusRA-Stellen sind aus diesem Grund eher darauf ausgelegt, nach außen aufzutreten, also z.B. im Zweifel auch vor Gericht das Unternehmen zu vertreten. Als normaler Angestellter wirst du das nicht machen, brauchst daher keine Zulassung als SyndikusRA.
Trotzdem bieten viele Unternehmen ihren Volljuristen an, die Zulassung als SyndikusRA zu unterstützen, weil sie wissen, dass man dann (weiterhin) ins Versorgungswerk einzahlen kann.
Ich arbeite mittlerweile in der Personalabteilung eines Unternehmens, bräuchte den SyndikusRA für meine Tätigkeit nicht unbedingt, hatte aber die Unterstützung meiner Chefin, dass ich die Zulassung beantragen kann.
Dass ich in der Personalabteilung und nicht in der Rechtsabteilung gelandet bin, hat sich dadurch ergeben, dass man sich bei uns in der Abteilung, wie bei den Schwestegesellschaften, eigene juristische Fachkompetenz heranholen wollte. Die Arbeitsrechtlerin in unserer Rechtsabteilung macht demgegenüber deutlich weniger Arbeitsrecht.
Durch die Doppelzulassung zahlt mein Arbeitgeber zudem meine Pflichtfortbildungen, die ich durch den Fachanwalt habe. Auch das ist aber wieder Verhandlungssache beim optionalen SyndikusRA.
14.06.2023, 11:55
das Argument mit dem Versorgungswerk ist sicher der wichtigste. Wie Unternahmen damit umgehen ist sehr unterschiedlich. Wir haben definierte Stellen, die wir als syndikusfähig ansehen und andere eben nicht. Ob das in Zeiten des Fachkräftemangels so weiterhin Bestand hat, werden wir sehen
Was ich aber auch festgestellt habe, dass der Titel für einige Kollegen enorm wichtig für das Ego ist. Aber das muss ja jeder selber wissen
Was ich aber auch festgestellt habe, dass der Titel für einige Kollegen enorm wichtig für das Ego ist. Aber das muss ja jeder selber wissen

14.06.2023, 14:21
Wo ich gerade meinen Beitrag und den von Freidenkender durchlese:
Argument für die Zulassung war bei mir zusätzlich der bestehende Fachanwaltstitel. Ohne Zulassung ist der natürlich weg. Also bliebe nur die selbständige Nebentätigkeit um den Titel zu erhalten wenn der Arbeitgeber die Zulassung nicht möchte.
Titelgeil bin ich nicht und werbe im beruflichen Umfeld auch nicht mit dem Begriff SyndikusRA. Dadurch dass ich aber in der Personalabteilung tätig bin, sage ich in Vorstellungsrunden, dass ich Volljuristin bin. Ich merke durch meine Arbeit mit den Personalern und vorher in der WPG mit BWLern, dass man je nach Studium unterschiedliche Sichtweisen einbringt. Daher finde ich das zur Einordnung wichtig.
Argument für die Zulassung war bei mir zusätzlich der bestehende Fachanwaltstitel. Ohne Zulassung ist der natürlich weg. Also bliebe nur die selbständige Nebentätigkeit um den Titel zu erhalten wenn der Arbeitgeber die Zulassung nicht möchte.
Titelgeil bin ich nicht und werbe im beruflichen Umfeld auch nicht mit dem Begriff SyndikusRA. Dadurch dass ich aber in der Personalabteilung tätig bin, sage ich in Vorstellungsrunden, dass ich Volljuristin bin. Ich merke durch meine Arbeit mit den Personalern und vorher in der WPG mit BWLern, dass man je nach Studium unterschiedliche Sichtweisen einbringt. Daher finde ich das zur Einordnung wichtig.
14.06.2023, 16:54
(14.06.2023, 14:21)Egal schrieb: Wo ich gerade meinen Beitrag und den von Freidenkender durchlese:
Argument für die Zulassung war bei mir zusätzlich der bestehende Fachanwaltstitel. Ohne Zulassung ist der natürlich weg. Also bliebe nur die selbständige Nebentätigkeit um den Titel zu erhalten wenn der Arbeitgeber die Zulassung nicht möchte.
Titelgeil bin ich nicht und werbe im beruflichen Umfeld auch nicht mit dem Begriff SyndikusRA. Dadurch dass ich aber in der Personalabteilung tätig bin, sage ich in Vorstellungsrunden, dass ich Volljuristin bin. Ich merke durch meine Arbeit mit den Personalern und vorher in der WPG mit BWLern, dass man je nach Studium unterschiedliche Sichtweisen einbringt. Daher finde ich das zur Einordnung wichtig.
das ist natürlich ein valider Punkt und für Bewerber auch wichtig.
Das mit dem Vorstellen in Runden mit anderen Mitarbeitenden mache ich gerade anders. Aber vielleicht auch weil ich als Führungskraft da eh eine andere Rolle habe.