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  5. Nachweis der Nebentätigkeit
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Nachweis der Nebentätigkeit
hnt
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: May 2023
#1
24.05.2023, 08:35
Ich starte demnächst mit meinem Referendariat in Deutschland, bin aber noch an einer Hochschule in der Schweiz beschäftigt. Mein Professor würde mir ermöglichen, dem weiter nachzugehen. Nun habe ich ein kleines Problem: Man darf ja nur 10/Woche eine Nebentätigkeit ausüben. Bei mir sind es laut Vertrag 19h pro Woche, wovon aber nur 12 „Arbeitszeit“ sind und der Rest für die Anfertigung einer Dissertation. Diese werden ja wohl nicht „zählen“. Was will das Gericht sehen? Reicht eine Bestätigung meines Professors, das ich nur 10h/Woche arbeite oder wollen sie einen Vertrag sehen etc.? Denke schon dass sie irgendeinen Nachweis wollen, angesichts des hohen Gehalts für deutsche Verhältnisse.
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Joko
Posting Freak
*****
Beiträge: 857
Themen: 15
Registriert seit: Dec 2021
#2
24.05.2023, 09:49
(24.05.2023, 08:35)hnt schrieb:  Ich starte demnächst mit meinem Referendariat in Deutschland, bin aber noch an einer Hochschule in der Schweiz beschäftigt. Mein Professor würde mir ermöglichen, dem weiter nachzugehen. Nun habe ich ein kleines Problem: Man darf ja nur 10/Woche eine Nebentätigkeit ausüben. Bei mir sind es laut Vertrag 19h pro Woche, wovon aber nur 12 „Arbeitszeit“ sind und der Rest für die Anfertigung einer Dissertation. Diese werden ja wohl nicht „zählen“. Was will das Gericht sehen? Reicht eine Bestätigung meines Professors, das ich nur 10h/Woche arbeite oder wollen sie einen Vertrag sehen etc.? Denke schon dass sie irgendeinen Nachweis wollen, angesichts des hohen Gehalts für deutsche Verhältnisse.

In welchem Bundesland beginnst du dein Referendariat? Hast du geschaut dass dein Gehalt nicht angerechnet wird?

Und aus Neugierde: Was verdienst du denn im Vergleich zu deutschen Doktoranden?
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Phaeno
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2022
#3
24.05.2023, 10:50
In Hamburg darf man 19,5 Std/Woche neben dem Referendariat arbeiten, aber nur bis zu einem bestimmten Gehalt. Alles drüber, wird zur Hälfte auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet.

Als Nachweis muss man Kopien der Gehaltsabrechnungen einreichen.
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