09.02.2019, 17:38
[quote pid='21127' dateline='1549724269']
Kein Mensch hat 18 schlechte Tage.
[/quote]
Fieber? Kopfschmerzen? Erkältung? Schicksalsschlag? Solange man sich nicht seinen rechten Arm bricht, dürfte doch ein Rücktritt eher selten vom JPA anerkannt werden. Außerdem reichen ja schon wenige Tage Leistungsausfall, um die Note spürbar runterzuziehen.
(09.02.2019, 16:11)Fiora schrieb: Hinzu kommen ja auch noch sinkende bzw. stagnierende Studierendenzahlen.
Die Studienanfänger in Rechtswissenschaft belaufen sich seit nunmehr 8 Jahren konstant auf rund 16.000. Die Zahl der Studierenden insgesamt im selben Zeitraum auf ungefahr 500.000, obwohl bis dahin der Trend nach oben ging. Wenn man die baldigen Pensionswellen im Auge hat, muss man sich schon fragen, wo der Nachwuchs eigentlich herkommen soll.
Und ob man die Bestenauslese nur an der Note festmachen muss, halte ich auch für zweifelhaft. In anderen Berufen im ÖD werden ganz selbstverständlich auch andere Kriterien herangezogen, nur die Juristen klammern sich traditionsbewusst an ein Examen fest, das nur darüber eine Aussage trifft, wer sich während der Examensvorbereitung das meiste abstrakte Wissen in den Kopf hämmern konnte. Ich kenne aber genug Leute, die im Studium gut waren und im Examen mangels Tagesform oder wegen Aufregung o.ä. untergegangen sind. Umgekehrt gibt es Leute wie mich, deren Examen besser war als die meisten ihrer Studienleistungen. Ich sehe ja schon ein, dass jemand mit 20 Punkten aus 2 Examen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein besserer Jurist ist als jemand mit 10. Aber zwischen 12 und 16? Da können doch so viele kleine Faktoren die Note verzerren. Ich habe in einer Examensklausur im ÖR vom 1. Korrektor 10 und vom 2. Korrekktor 4 bekommen. Da bist du dann der Gnade des 3. Korrektors ausgeliefert, ob er dir die 10 gibt oder die 4.
Kein Mensch hat 18 schlechte Tage.
[/quote]
Fieber? Kopfschmerzen? Erkältung? Schicksalsschlag? Solange man sich nicht seinen rechten Arm bricht, dürfte doch ein Rücktritt eher selten vom JPA anerkannt werden. Außerdem reichen ja schon wenige Tage Leistungsausfall, um die Note spürbar runterzuziehen.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
09.02.2019, 18:17
[quote pid='21128' dateline='1549726693']
[quote pid='21127' dateline='1549724269']
Kein Mensch hat 18 schlechte Tage.
[/quote]
Fieber? Kopfschmerzen? Erkältung? Schicksalsschlag? Solange man sich nicht seinen rechten Arm bricht, dürfte doch ein Rücktritt eher selten vom JPA anerkannt werden. Außerdem reichen ja schon wenige Tage Leistungsausfall, um die Note spürbar runterzuziehen.
[/quote]
Und du denkst, das wirkt sich nur auf "schlechte" Kandidaten aus? Das verteilt sich doch gleichmäßig und ist daher außer Acht zu lassen. Gibt welche, die auch wegen solcher Sachen schlechter abschneiden und dann eben 9 statt 11 Punkte hinten raus kommen. Und letztlich ist das auch nur ein geringer Teil. Wenn ich mich bei mir im erweiterten Kreis umschaue muss ich schon sagen, dass jeweils die Note am Ende schon bei den meisten das Talent und die investierte Arbeit widerspiegelt. Wenn auch natürlich nicht auf den Punkt genau.
[quote pid='21127' dateline='1549724269']
(09.02.2019, 16:11)Fiora schrieb: Hinzu kommen ja auch noch sinkende bzw. stagnierende Studierendenzahlen.
Die Studienanfänger in Rechtswissenschaft belaufen sich seit nunmehr 8 Jahren konstant auf rund 16.000. Die Zahl der Studierenden insgesamt im selben Zeitraum auf ungefahr 500.000, obwohl bis dahin der Trend nach oben ging. Wenn man die baldigen Pensionswellen im Auge hat, muss man sich schon fragen, wo der Nachwuchs eigentlich herkommen soll.
Und ob man die Bestenauslese nur an der Note festmachen muss, halte ich auch für zweifelhaft. In anderen Berufen im ÖD werden ganz selbstverständlich auch andere Kriterien herangezogen, nur die Juristen klammern sich traditionsbewusst an ein Examen fest, das nur darüber eine Aussage trifft, wer sich während der Examensvorbereitung das meiste abstrakte Wissen in den Kopf hämmern konnte. Ich kenne aber genug Leute, die im Studium gut waren und im Examen mangels Tagesform oder wegen Aufregung o.ä. untergegangen sind. Umgekehrt gibt es Leute wie mich, deren Examen besser war als die meisten ihrer Studienleistungen. Ich sehe ja schon ein, dass jemand mit 20 Punkten aus 2 Examen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein besserer Jurist ist als jemand mit 10. Aber zwischen 12 und 16? Da können doch so viele kleine Faktoren die Note verzerren. Ich habe in einer Examensklausur im ÖR vom 1. Korrektor 10 und vom 2. Korrekktor 4 bekommen. Da bist du dann der Gnade des 3. Korrektors ausgeliefert, ob er dir die 10 gibt oder die 4.
Kein Mensch hat 18 schlechte Tage.
[/quote]
Fieber? Kopfschmerzen? Erkältung? Schicksalsschlag? Solange man sich nicht seinen rechten Arm bricht, dürfte doch ein Rücktritt eher selten vom JPA anerkannt werden. Außerdem reichen ja schon wenige Tage Leistungsausfall, um die Note spürbar runterzuziehen.
[/quote]
Und du denkst, das wirkt sich nur auf "schlechte" Kandidaten aus? Das verteilt sich doch gleichmäßig und ist daher außer Acht zu lassen. Gibt welche, die auch wegen solcher Sachen schlechter abschneiden und dann eben 9 statt 11 Punkte hinten raus kommen. Und letztlich ist das auch nur ein geringer Teil. Wenn ich mich bei mir im erweiterten Kreis umschaue muss ich schon sagen, dass jeweils die Note am Ende schon bei den meisten das Talent und die investierte Arbeit widerspiegelt. Wenn auch natürlich nicht auf den Punkt genau.
09.02.2019, 18:19
(09.02.2019, 16:11)Fiora schrieb: Hinzu kommen ja auch noch sinkende bzw. stagnierende Studierendenzahlen.
Die Studienanfänger in Rechtswissenschaft belaufen sich seit nunmehr 8 Jahren konstant auf rund 16.000. Die Zahl der Studierenden insgesamt im selben Zeitraum auf ungefahr 500.000, obwohl bis dahin der Trend nach oben ging. Wenn man die baldigen Pensionswellen im Auge hat, muss man sich schon fragen, wo der Nachwuchs eigentlich herkommen soll.
Und ob man die Bestenauslese nur an der Note festmachen muss, halte ich auch für zweifelhaft. In anderen Berufen im ÖD werden ganz selbstverständlich auch andere Kriterien herangezogen, nur die Juristen klammern sich traditionsbewusst an ein Examen fest, das nur darüber eine Aussage trifft, wer sich während der Examensvorbereitung das meiste abstrakte Wissen in den Kopf hämmern konnte. Ich kenne aber genug Leute, die im Studium gut waren und im Examen mangels Tagesform oder wegen Aufregung o.ä. untergegangen sind. Umgekehrt gibt es Leute wie mich, deren Examen besser war als die meisten ihrer Studienleistungen. Ich sehe ja schon ein, dass jemand mit 20 Punkten aus 2 Examen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein besserer Jurist ist als jemand mit 10. Aber zwischen 12 und 16? Da können doch so viele kleine Faktoren die Note verzerren. Ich habe in einer Examensklausur im ÖR vom 1. Korrektor 10 und vom 2. Korrekktor 4 bekommen. Da bist du dann der Gnade des 3. Korrektors ausgeliefert, ob er dir die 10 gibt oder die 4.
Danke für diesen Beitrag. Auch wenn sich einige wieder dagegen stellen werden, ich sehe das ganz genauso.
Ich finde, der Anspruch an die Justiz muss bleiben, das ist keine Frage. ABER ob jemand ein guter Richter / StA ist, lässt sich einfach nicht NUR an einer Examensnote ausmachen. Ich kenne so viele, die im Ref (und in ihrem vorherigen Leben) nicht einmal gearbeitet haben, in der AG den Mund nicht aufbekommen haben und auch ansonsten absolut faul waren. Aber im Examen haben sie dann Glück und schaffen es, die 7,76 zu überschreiten.
Dann kenne ich auch genug, die sich in jeder Station endlos viel Mühe gegeben haben, sehr viel Berufserfahrung gesammelt haben, fleißig sind und sehr viel gelernt haben. In der mündlichen Prüfung kommt dann aber Herr "xy" (ich nenne hier besser keinen Namen), der Verbesserungen doof findet und lässt einen bei 7,3 oder 7,6 verhungern. Dann diese Willkür, an welche Korrektoren man gerät. Ich habe in 4 Klausuren (!) Abweichungen um 3-5 Punkte (!) zwischen Erst- und Zweitkorrektor gehabt.
Nicht falsch verstehen, ich finde auch, dass es Notengrenzen geben muss und die "Besten" genommen werden müssen. Aber ob jemand 6,5 ; 7,5 ; 7,76 ; oder 8,x im zweiten Staatsexamen hat sagt doch nichts darüber aus, ob er geeignet ist, Staatsanwalt oder Richter zu werden. Da sollten und müssen mE auch andere Faktoren zählen. Ich kann nicht verstehen, wieso manche immer noch denken, jemand mit 8,x sei beispielsweise ein besserer Richter als jemand mit 7,x.
Ob die Notenanforderungen gesenkt werden, bleibt abzuwarten. Ich schließe mich eher der obigen Meinung an, dass dies unabwendbar ist, allein aufgrund der vielen kommenden Pensionierungen. Fest steht für mich, dass es auch in nächster Zeit für die Justiz eher schwieriger werden wird, neues Personal zu finden.
09.02.2019, 19:19
Und ich bleib dabei: die Notenanforderungen mögen im Moment offiziell bei 7,76+ in NRW liegen, realistisch hat man aber erst ab 8 (zumindest in DD, in Köln wohl kaum) eine Chance. Die Entwicklungen der nächsten Jahre führen vielleicht dazu, dass man unter 8 was erreichen kann. Bis man aber dazu übergeht, den Erlass zu ändern, wird es noch Jahre dauern. Da würde ich in der Zwischenzeit was sinnvolles machen und woanders Berufserfahrung sammeln. Wenn es unbedingt der ÖD sein soll, wurde ja schon ja schon angesprochen, dass viele Ministerien inzwischen mit zwei b einstellen.
Und ja, ich finde, solange man nicht vollkommen sozial inkompetent ist, sind Kandidaten mit 8+ besser geeignet als ein Kandidat mit 6,5. In die Bewertung fließen ja nicht nur Rechtskenntnisse mit ein, sondern auch, wie man die Ergebnisse präsentiert. Insbesondere in diesen Notenregionen kann die sprachliche Darstellung viel ausmachen - und wenn man so nicht kann, ist man meiner Meinung nach weniger geeignet (ja, mir ist bewusst, dass ich mich unbeliebt mache).
Und ja, ich finde, solange man nicht vollkommen sozial inkompetent ist, sind Kandidaten mit 8+ besser geeignet als ein Kandidat mit 6,5. In die Bewertung fließen ja nicht nur Rechtskenntnisse mit ein, sondern auch, wie man die Ergebnisse präsentiert. Insbesondere in diesen Notenregionen kann die sprachliche Darstellung viel ausmachen - und wenn man so nicht kann, ist man meiner Meinung nach weniger geeignet (ja, mir ist bewusst, dass ich mich unbeliebt mache).
09.02.2019, 20:42
[quote pid='21131' dateline='1549732747']
Und ich bleib dabei: die Notenanforderungen mögen im Moment offiziell bei 7,76+ in NRW liegen, realistisch hat man aber erst ab 8 (zumindest in DD, in Köln wohl kaum) eine Chance. Die Entwicklungen der nächsten Jahre führen vielleicht dazu, dass man unter 8 was erreichen kann. Bis man aber dazu übergeht, den Erlass zu ändern, wird es noch Jahre dauern. Da würde ich in der Zwischenzeit was sinnvolles machen und woanders Berufserfahrung sammeln. Wenn es unbedingt der ÖD sein soll, wurde ja schon ja schon angesprochen, dass viele Ministerien inzwischen mit zwei b einstellen.
Und ja, ich finde, solange man nicht vollkommen sozial inkompetent ist, sind Kandidaten mit 8+ besser geeignet als ein Kandidat mit 6,5. In die Bewertung fließen ja nicht nur Rechtskenntnisse mit ein, sondern auch, wie man die Ergebnisse präsentiert. Insbesondere in diesen Notenregionen kann die sprachliche Darstellung viel ausmachen - und wenn man so nicht kann, ist man meiner Meinung nach weniger geeignet (ja, mir ist bewusst, dass ich mich unbeliebt mache).
[/quote]
Woran machst du es denn fest, dass jemand „nur“ 6,5 Punkte im Examen hat, weil es an der sprachlichen Darstellung harpert?
Ich stimme Annika da zu, es ist so viel Glück dabei, ob man letztlich bei 6,5 oder 7,x oder 8,x landet. Die Noten sagen einfach nichts darüber aus, ob jemand ein guter Jurist ist. Kenne einige mit 9,x, die zusammen schrecken, wenn man sie anspricht.
Diese Diskussion gab es hier im Forum schon etliche Male. Das muss man auch nicht wieder anfangen. Fakt sollte doch sein, dass manche eben mehr Glück und manche schlicht Pech haben, sodass es vielleicht 7,4 statt 7,76 werden. Oder 6,1 statt 6,5. Oder 8,7 statt 9,0.
In Hamm sind 50 Stellen (vor allem in Paderborn, Bielefeld) unbesetzt, weil zu wenig Bewerber da sind. Da muss man mit der Notengrenze irgendwann runter gehen.
Und ich bleib dabei: die Notenanforderungen mögen im Moment offiziell bei 7,76+ in NRW liegen, realistisch hat man aber erst ab 8 (zumindest in DD, in Köln wohl kaum) eine Chance. Die Entwicklungen der nächsten Jahre führen vielleicht dazu, dass man unter 8 was erreichen kann. Bis man aber dazu übergeht, den Erlass zu ändern, wird es noch Jahre dauern. Da würde ich in der Zwischenzeit was sinnvolles machen und woanders Berufserfahrung sammeln. Wenn es unbedingt der ÖD sein soll, wurde ja schon ja schon angesprochen, dass viele Ministerien inzwischen mit zwei b einstellen.
Und ja, ich finde, solange man nicht vollkommen sozial inkompetent ist, sind Kandidaten mit 8+ besser geeignet als ein Kandidat mit 6,5. In die Bewertung fließen ja nicht nur Rechtskenntnisse mit ein, sondern auch, wie man die Ergebnisse präsentiert. Insbesondere in diesen Notenregionen kann die sprachliche Darstellung viel ausmachen - und wenn man so nicht kann, ist man meiner Meinung nach weniger geeignet (ja, mir ist bewusst, dass ich mich unbeliebt mache).
[/quote]
Woran machst du es denn fest, dass jemand „nur“ 6,5 Punkte im Examen hat, weil es an der sprachlichen Darstellung harpert?
Ich stimme Annika da zu, es ist so viel Glück dabei, ob man letztlich bei 6,5 oder 7,x oder 8,x landet. Die Noten sagen einfach nichts darüber aus, ob jemand ein guter Jurist ist. Kenne einige mit 9,x, die zusammen schrecken, wenn man sie anspricht.
Diese Diskussion gab es hier im Forum schon etliche Male. Das muss man auch nicht wieder anfangen. Fakt sollte doch sein, dass manche eben mehr Glück und manche schlicht Pech haben, sodass es vielleicht 7,4 statt 7,76 werden. Oder 6,1 statt 6,5. Oder 8,7 statt 9,0.
In Hamm sind 50 Stellen (vor allem in Paderborn, Bielefeld) unbesetzt, weil zu wenig Bewerber da sind. Da muss man mit der Notengrenze irgendwann runter gehen.
09.02.2019, 21:07
Dann muss der Staat mal was an der Besoldung oder der Ausstattung ändern. Aber die Lösung kann kann ja wohl kaum sein, die Standards immer weiter abzusenken....
Wenn man Leute mit 8+ einstellt, weiß man, dass die mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtlich vertretbare Lösungen produzieren werden (für so einen Schnitt braucht man konstant gute Klausuren - jetzt mal von den Leuten abgesehen, die in der Mündlichen extreme Sprünge machen). Wenn man aber jemanden vor sich hat, der ein knappes befriedigend hat und sich auch im Verbesserungsversuch nicht verbessern konnte, ist die Wahrscheinlichkeit einfach niedriger. Man sieht den Leuten ja nicht an, ob sie Pech hatten. Und immerhin vertraut man diesen Leuten an, über das Vermögen anderer zu verfügen.
Solange man sozialkompetente Bewerber einstellt (und ja, ich glaube, man wird im Gespräch merken, ob sich einer ständig erschreckt, wenn man ihn anspricht), habe ich kein Problem, die Note als maßgebliche Kriterium heranzuziehen.
Wenn man Leute mit 8+ einstellt, weiß man, dass die mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtlich vertretbare Lösungen produzieren werden (für so einen Schnitt braucht man konstant gute Klausuren - jetzt mal von den Leuten abgesehen, die in der Mündlichen extreme Sprünge machen). Wenn man aber jemanden vor sich hat, der ein knappes befriedigend hat und sich auch im Verbesserungsversuch nicht verbessern konnte, ist die Wahrscheinlichkeit einfach niedriger. Man sieht den Leuten ja nicht an, ob sie Pech hatten. Und immerhin vertraut man diesen Leuten an, über das Vermögen anderer zu verfügen.
Solange man sozialkompetente Bewerber einstellt (und ja, ich glaube, man wird im Gespräch merken, ob sich einer ständig erschreckt, wenn man ihn anspricht), habe ich kein Problem, die Note als maßgebliche Kriterium heranzuziehen.
09.02.2019, 21:37
Hallo Annika und Forum,
unabhängig davon, wie aussagekräftig Notengrenzen sein mögen, sind sie Realität. Leider teile ich den Optimismus, was Chancen mit 2x deutlich unter 8 betrifft, nicht. Denn die Notengrenzen sind bereits deutlich gesenkt worden und das Prinzip der Bestenauslese wird -gerade vor dem Hintergrund der Prädikatszahlen- wohl kaum weitere Absenkungen zulassen. Aus der Votum 4/18 :
"Das „große Prädikat“ im Ersten Juristischen Staatsexamen erreichten in Berlin im Jahr 2001 lediglich 21,18 % (...) im Jahr 2016 dann 49,50 % der erfolgreich geprüften Studierenden, mithin beinahe die Hälfte. Dabei hat sich auch die absolute Zahl der „Prädikatsjuristen“ deutlich von 162 Personen im Jahr 2001 auf 298 Personen im Jahr 2016 erhöht.
Die Entwicklung der Noten im Zweiten Juristischen Staatsexamen ist etwas weniger sprunghaft verlaufen (...) Indes ist auch hier eine relevante Hebung des Notenniveaus zu verzeichnen. Der Anteil der erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten, die in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung die Notenstufen „vollbefriedigend“ und besser erhielten, lag im Jahr 2001 bei 16,82 %, während im Jahr 2016 31,73 % der erfolgreichen Prüflinge in Berlin das große Prädi-kat schafften. (...) Während im Jahr 2001 lediglich 125 Personen 9 Punkte oder mehr erzielten, waren es 250 Personen im Jahr 2016. Der „Pool“ der Juristinnen und Juristen mit „Prädikat“, der dem Arbeitsmarkt in einem Kalenderjahr zur Verfügung steht, hat sich mithin in den letzten Jahren verdoppelt."
Gerade weil die Zahl der guten Absolventen -trotz stagnierender bzw. rückläufiger Zahl der Absolventen- auf hohem Niveau liegt, dürfte realistisch jedenfalls bei 7,5 das Ende der Absenkungen erreicht sein.
Ich glaube nicht, dass die Paktstellen daran sehr viel ändern werden. Zum einen sollen in diese bereits seit dem 01.01.2018 eingestellte Ri/StA bzw. neue geschaffene Stellen eingerechnet werden, so dass die jetzt noch besetzbaren Stellen bei deutlich unter 2000 liegen dürften. Diese verteilen sich dann wiederum auf mehrere Jahre, über sämtliche Bundesländer etc.
Insgesamt gibt es damit also zwar deutlich mehr Stellen als in den vergangenen Jahren (in denen in manchen BL faktisch ein Einstellungstopp herrschte), aber in absoluten Zahlen pro BL und Jahr immer noch nicht wirklich viele. Gleichzeitig strömen "frische" Assessoren nach und berufserfahrene Bewerber möchten die Gelegenheit nutzen. Damit ist die Lage für die einstellenden Stellen nicht so desaströs wie bisweilen im Forum behauptet...
Wer von Euch also jetzt mit 2x 7,X von den einstellenden Stellen "grünes Licht" zum Einsenden einer Bewerbung bekommt, sollte diese Gelgenheit dringend nutzen und nicht weiter abwarten oder noch auf das Lieblingsbundesland spekulieren.
unabhängig davon, wie aussagekräftig Notengrenzen sein mögen, sind sie Realität. Leider teile ich den Optimismus, was Chancen mit 2x deutlich unter 8 betrifft, nicht. Denn die Notengrenzen sind bereits deutlich gesenkt worden und das Prinzip der Bestenauslese wird -gerade vor dem Hintergrund der Prädikatszahlen- wohl kaum weitere Absenkungen zulassen. Aus der Votum 4/18 :
"Das „große Prädikat“ im Ersten Juristischen Staatsexamen erreichten in Berlin im Jahr 2001 lediglich 21,18 % (...) im Jahr 2016 dann 49,50 % der erfolgreich geprüften Studierenden, mithin beinahe die Hälfte. Dabei hat sich auch die absolute Zahl der „Prädikatsjuristen“ deutlich von 162 Personen im Jahr 2001 auf 298 Personen im Jahr 2016 erhöht.
Die Entwicklung der Noten im Zweiten Juristischen Staatsexamen ist etwas weniger sprunghaft verlaufen (...) Indes ist auch hier eine relevante Hebung des Notenniveaus zu verzeichnen. Der Anteil der erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten, die in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung die Notenstufen „vollbefriedigend“ und besser erhielten, lag im Jahr 2001 bei 16,82 %, während im Jahr 2016 31,73 % der erfolgreichen Prüflinge in Berlin das große Prädi-kat schafften. (...) Während im Jahr 2001 lediglich 125 Personen 9 Punkte oder mehr erzielten, waren es 250 Personen im Jahr 2016. Der „Pool“ der Juristinnen und Juristen mit „Prädikat“, der dem Arbeitsmarkt in einem Kalenderjahr zur Verfügung steht, hat sich mithin in den letzten Jahren verdoppelt."
Gerade weil die Zahl der guten Absolventen -trotz stagnierender bzw. rückläufiger Zahl der Absolventen- auf hohem Niveau liegt, dürfte realistisch jedenfalls bei 7,5 das Ende der Absenkungen erreicht sein.
Ich glaube nicht, dass die Paktstellen daran sehr viel ändern werden. Zum einen sollen in diese bereits seit dem 01.01.2018 eingestellte Ri/StA bzw. neue geschaffene Stellen eingerechnet werden, so dass die jetzt noch besetzbaren Stellen bei deutlich unter 2000 liegen dürften. Diese verteilen sich dann wiederum auf mehrere Jahre, über sämtliche Bundesländer etc.
Insgesamt gibt es damit also zwar deutlich mehr Stellen als in den vergangenen Jahren (in denen in manchen BL faktisch ein Einstellungstopp herrschte), aber in absoluten Zahlen pro BL und Jahr immer noch nicht wirklich viele. Gleichzeitig strömen "frische" Assessoren nach und berufserfahrene Bewerber möchten die Gelegenheit nutzen. Damit ist die Lage für die einstellenden Stellen nicht so desaströs wie bisweilen im Forum behauptet...
Wer von Euch also jetzt mit 2x 7,X von den einstellenden Stellen "grünes Licht" zum Einsenden einer Bewerbung bekommt, sollte diese Gelgenheit dringend nutzen und nicht weiter abwarten oder noch auf das Lieblingsbundesland spekulieren.
09.02.2019, 22:41
(09.02.2019, 21:37)Richter schrieb: Hallo Annika und Forum,
unabhängig davon, wie aussagekräftig Notengrenzen sein mögen, sind sie Realität. Leider teile ich den Optimismus, was Chancen mit 2x deutlich unter 8 betrifft, nicht. Denn die Notengrenzen sind bereits deutlich gesenkt worden und das Prinzip der Bestenauslese wird -gerade vor dem Hintergrund der Prädikatszahlen- wohl kaum weitere Absenkungen zulassen. Aus der Votum 4/18 :
"Das „große Prädikat“ im Ersten Juristischen Staatsexamen erreichten in Berlin im Jahr 2001 lediglich 21,18 % (...) im Jahr 2016 dann 49,50 % der erfolgreich geprüften Studierenden, mithin beinahe die Hälfte. Dabei hat sich auch die absolute Zahl der „Prädikatsjuristen“ deutlich von 162 Personen im Jahr 2001 auf 298 Personen im Jahr 2016 erhöht.
Die Entwicklung der Noten im Zweiten Juristischen Staatsexamen ist etwas weniger sprunghaft verlaufen (...) Indes ist auch hier eine relevante Hebung des Notenniveaus zu verzeichnen. Der Anteil der erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten, die in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung die Notenstufen „vollbefriedigend“ und besser erhielten, lag im Jahr 2001 bei 16,82 %, während im Jahr 2016 31,73 % der erfolgreichen Prüflinge in Berlin das große Prädi-kat schafften. (...) Während im Jahr 2001 lediglich 125 Personen 9 Punkte oder mehr erzielten, waren es 250 Personen im Jahr 2016. Der „Pool“ der Juristinnen und Juristen mit „Prädikat“, der dem Arbeitsmarkt in einem Kalenderjahr zur Verfügung steht, hat sich mithin in den letzten Jahren verdoppelt."
Gerade weil die Zahl der guten Absolventen -trotz stagnierender bzw. rückläufiger Zahl der Absolventen- auf hohem Niveau liegt, dürfte realistisch jedenfalls bei 7,5 das Ende der Absenkungen erreicht sein.
Ich glaube nicht, dass die Paktstellen daran sehr viel ändern werden. Zum einen sollen in diese bereits seit dem 01.01.2018 eingestellte Ri/StA bzw. neue geschaffene Stellen eingerechnet werden, so dass die jetzt noch besetzbaren Stellen bei deutlich unter 2000 liegen dürften. Diese verteilen sich dann wiederum auf mehrere Jahre, über sämtliche Bundesländer etc.
Insgesamt gibt es damit also zwar deutlich mehr Stellen als in den vergangenen Jahren (in denen in manchen BL faktisch ein Einstellungstopp herrschte), aber in absoluten Zahlen pro BL und Jahr immer noch nicht wirklich viele. Gleichzeitig strömen "frische" Assessoren nach und berufserfahrene Bewerber möchten die Gelegenheit nutzen. Damit ist die Lage für die einstellenden Stellen nicht so desaströs wie bisweilen im Forum behauptet...
Wer von Euch also jetzt mit 2x 7,X von den einstellenden Stellen "grünes Licht" zum Einsenden einer Bewerbung bekommt, sollte diese Gelgenheit dringend nutzen und nicht weiter abwarten oder noch auf das Lieblingsbundesland spekulieren.
+1
10.02.2019, 20:30
Hallo,
kann mir jmd sagen, was im Fragebogen beim Amtsarzt Berlin genau abgefragt wird, insbesondere ob es eine zeitliche Beschränkung von Krankheiten oder Krankenhausaufenthalten (zB die letzten 10 Jahre oä) gibt?
Sonst gerne auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern.
Beste Grüße
kann mir jmd sagen, was im Fragebogen beim Amtsarzt Berlin genau abgefragt wird, insbesondere ob es eine zeitliche Beschränkung von Krankheiten oder Krankenhausaufenthalten (zB die letzten 10 Jahre oä) gibt?
Sonst gerne auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern.
Beste Grüße
10.02.2019, 20:37
(10.02.2019, 20:30)GastBerli schrieb: Hallo,
kann mir jmd sagen, was im Fragebogen beim Amtsarzt Berlin genau abgefragt wird, insbesondere ob es eine zeitliche Beschränkung von Krankheiten oder Krankenhausaufenthalten (zB die letzten 10 Jahre oä) gibt?
Sonst gerne auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern.
Beste Grüße
Kann nur etwas zu Hamburg sagen. Hier sind die Frage auf die letzten 5 Jahre begrenzt. Die einzige Frage die 10 Jahre umfasst geht nach meiner Erinnerung in Richtung Drogenkonsum.