08.05.2023, 18:11
Ich hab beim PfüB dann gar nicht mehr auf die Befriedigung abgestellt, weil es bei mir nicht darauf ankam wegen abstraktem Schuldanerkenntnis, quasi wie die Beklagte vorgetragen hat.
08.05.2023, 18:13
Die Erfüllung war doch aber wegen Ziffer 2 des Vertrages zwischen Beklagten und Kläger, den sie zusätzlich geschlossen haben, mit dem abstrakten Schuldanerkenntnis verknüpft.
Das konnte man hier sagen.
Habe aber Erfüllung abgelehnt, weil der Drittschuldner selber noch nicht gezahlt hatte.
Das konnte man hier sagen.
Habe aber Erfüllung abgelehnt, weil der Drittschuldner selber noch nicht gezahlt hatte.
08.05.2023, 18:15
(08.05.2023, 18:11)gastnrw12345 schrieb: Ich hab beim PfüB dann gar nicht mehr auf die Befriedigung abgestellt, weil es bei mir nicht darauf ankam wegen abstraktem Schuldanerkenntnis, quasi wie die Beklagte vorgetragen hat.
Ja war bei mir auch das Hauptargument, hab es allein schon wegen dem Wortlaut vom SA als selbständig gesehen aber wollte den Pfüb der Vollständigkeit halber nochmal kurz erwähnen :D so nach dem Motto hallo sehen sie ich weiß was bei einer EZK so alles passieren kann haha
08.05.2023, 18:15
(08.05.2023, 17:59)maximilianawf schrieb: Habe ich fast genauso wie du, außer 138 I BGB, der ging bei mir durch.
Bei der Anfechtung wegen Täuschung lag die Beweislast beim Kläger - er konnte nicht einmal beweisen, dass die Beklagte getäuscht hat. Die Zeugin konnte es auch nicht.
Die Drohung war nicht widerrechtlich, da der Kläger selbst vom Gewinn der Ehefrau profitieren konnte, er wusste es allerdings nicht, dass sie eine Straftat begangen hat - hier galt es wohl zu argumentieren.
Dee Erfüllungseinwand beim PfüB ging bei mir ebenfalls nicht durch.
Konnte man sicher so machen, fand es aber naheliegender, aufgrund der Aufklärung durch die Notarin auf den fehlenden Irrtum/fehlende Kausalität abzustellen. Im Kommentar stand auch irgendwas von Anscheinsbeweis und Beweislastumkehr, da habe ich dann noch paar Sachen verortet. Aber um ehrlich zu sein erinner ich mich auch gar nicht mehr, was die Notarin genau hinsichtlich der Täuschung gesagt hat.
08.05.2023, 18:19
(08.05.2023, 18:13)maximilianawf schrieb: Die Erfüllung war doch aber wegen Ziffer 2 des Vertrages zwischen Beklagten und Kläger, den sie zusätzlich geschlossen haben, mit dem abstrakten Schuldanerkenntnis verknüpft.
Das konnte man hier sagen.
Habe aber Erfüllung abgelehnt, weil der Drittschuldner selber noch nicht gezahlt hatte.
Ja so ungefähr mein ich. Bei der Täuschung hab ich auch gesagt Beweislast Kläger, nicht bewiesen, aber halt eh auch Kausalität (-)
08.05.2023, 18:36
(08.05.2023, 18:19)Verb23 schrieb:(08.05.2023, 18:13)maximilianawf schrieb: Die Erfüllung war doch aber wegen Ziffer 2 des Vertrages zwischen Beklagten und Kläger, den sie zusätzlich geschlossen haben, mit dem abstrakten Schuldanerkenntnis verknüpft.
Das konnte man hier sagen.
Habe aber Erfüllung abgelehnt, weil der Drittschuldner selber noch nicht gezahlt hatte.
Ja so ungefähr mein ich. Bei der Täuschung hab ich auch gesagt Beweislast Kläger, nicht bewiesen, aber halt eh auch Kausalität (-)
die Erfüllung hab ich gar nicht mit Ziff 2 verknüpft, Ziff 2 hab ich quasi als Argument genommen für das abstrakte SA, weil ich darin die Vereinbarung eines Kondiktionsanspruches gesehen habe, falls Anspruch gg Ehefrau untergeht, im Kommentar stand mein ich dass das nur beim abstrakten geht, findet ihr das plausibel?
aber denke da wollten die nur Argumentation und alle Wege führen nach Rom
08.05.2023, 18:37
So ist es. Ziffer 2 war für mich der Grund dafür, dass man grds nach 821 BGB die Bereicherungseinrede erheben konnte.
Hier aber (-), da noch keine Erfüllung.
Hier aber (-), da noch keine Erfüllung.
09.05.2023, 15:09
Hat schon jemand Ideen zur ArbR, die er gerne vortragen möchte?
09.05.2023, 16:48
Heute in NRW:
OLG Koblenz (12. Zivilsenat), Hinweisbeschluss vom 22.09.2022 – 12 U 917/22
OLG Koblenz (12. Zivilsenat), Hinweisbeschluss vom 22.09.2022 – 12 U 917/22
09.05.2023, 17:31
Ich weiß nicht, wie diese Klausuren in 5h zu bewältigen sein sollen.
Bis jetzt war jede Klausur voller Fehler, die mir nicht passiert wären, wenn ich nachgedacht hätte..
Bis jetzt war jede Klausur voller Fehler, die mir nicht passiert wären, wenn ich nachgedacht hätte..


