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  5. Verstehe Schema nicht
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Verstehe Schema nicht
vorletzteInstanz
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Beiträge: 5
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2021
#1
16.03.2023, 21:43
Hab eine blöde Frage: Mein AG-Leiter hat folgendes Prüfungschema/Prüfungsaufbau genannt:

"1. Wahrscheinlichkeit einer strafbaren Handlung
2. Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung
3. keine Einstellung aus Gründen der Opportunität" 

Meine Frage wäre, ob dieses Prüfungsschema das Prüfungsschema einer Anklage ist (=ob Anklage erhoben wird) oder das Prüfungsschema eines hinreichenden Tatverdachts ist? Ich habe als Überschrift "Überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit".  Fragezeichen
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Chill3r
Member
***
Beiträge: 161
Themen: 6
Registriert seit: Jul 2022
#2
16.03.2023, 22:01
(16.03.2023, 21:43)vorletzteInstanz schrieb:  Hab eine blöde Frage: Mein AG-Leiter hat folgendes Prüfungschema/Prüfungsaufbau genannt:

"1. Wahrscheinlichkeit einer strafbaren Handlung
2. Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung
3. keine Einstellung aus Gründen der Opportunität" 

Meine Frage wäre, ob dieses Prüfungsschema das Prüfungsschema einer Anklage ist (=ob Anklage erhoben wird) oder das Prüfungsschema eines hinreichenden Tatverdachts ist? Ich habe als Überschrift "Überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit".  Fragezeichen

Ist irgendwie nichts von Beidem, aber würde das mal wie folgt übersetzen:

1. Frage nach dem Anfangsverdacht, also Frage danach, ob du in dein Ermittlungsverfshren starten darfst

2. Frage nach dem hinreichenden TV, also danach ob du Anklage erheben kannst

3. 153 ff. StGB - also insb Einstellung bei Vergehen und geringer Schuld/fehlenden öff Interesse, 153a StPO - dan kannst du halt noch Erhebung der Anklage absehen
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.03.2023, 22:02 von Chill3r.)
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GPAMember
Member
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Beiträge: 92
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2023
#3
16.03.2023, 22:11
(16.03.2023, 21:43)vorletzteInstanz schrieb:  Hab eine blöde Frage: Mein AG-Leiter hat folgendes Prüfungschema/Prüfungsaufbau genannt:

"1. Wahrscheinlichkeit einer strafbaren Handlung
2. Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung
3. keine Einstellung aus Gründen der Opportunität" 

Meine Frage wäre, ob dieses Prüfungsschema das Prüfungsschema einer Anklage ist (=ob Anklage erhoben wird) oder das Prüfungsschema eines hinreichenden Tatverdachts ist? Ich habe als Überschrift "Überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit".  Fragezeichen

Ohne Deinen AG Leiter in Frage zu stellen. Ich kann mit dem Schema überhaupt nichts anfangen.
Für eine StA als auch Revisionsklausur ist es mE nicht zu gebrauchen. Wo arbeiten wir, außer bei den paar stpo Normen, denn mit dem Anfangsverdacht?
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vorletzteInstanz
Junior Member
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Beiträge: 5
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2021
#4
16.03.2023, 22:30
(16.03.2023, 22:01)Chill3r schrieb:  
(16.03.2023, 21:43)vorletzteInstanz schrieb:  Hab eine blöde Frage: Mein AG-Leiter hat folgendes Prüfungschema/Prüfungsaufbau genannt:

"1. Wahrscheinlichkeit einer strafbaren Handlung
2. Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung
3. keine Einstellung aus Gründen der Opportunität" 

Meine Frage wäre, ob dieses Prüfungsschema das Prüfungsschema einer Anklage ist (=ob Anklage erhoben wird) oder das Prüfungsschema eines hinreichenden Tatverdachts ist? Ich habe als Überschrift "Überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit".  Fragezeichen

Ist irgendwie nichts von Beidem, aber würde das mal wie folgt übersetzen:

1. Frage nach dem Anfangsverdacht, also Frage danach, ob du in dein Ermittlungsverfshren starten darfst

2. Frage nach dem hinreichenden TV, also danach ob du Anklage erheben kannst

3. 153 ff. StGB - also insb Einstellung bei Vergehen und geringer Schuld/fehlenden öff Interesse, 153a StPO - dan  kannst du halt noch Erhebung der Anklage absehen

Also bei "1." hat er noch zwei Unterpunkte genannt:

"a) auf welche Beweismittel darf ich zugreifen? (=Beweisverwertungsverbot)
b) welchen Wert hat das Beweismittel? (=Beweiswürdigung)"
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vorletzteInstanz
Junior Member
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Beiträge: 5
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2021
#5
16.03.2023, 22:33
(16.03.2023, 22:11)GPAMember schrieb:  
(16.03.2023, 21:43)vorletzteInstanz schrieb:  Hab eine blöde Frage: Mein AG-Leiter hat folgendes Prüfungschema/Prüfungsaufbau genannt:

"1. Wahrscheinlichkeit einer strafbaren Handlung
2. Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung
3. keine Einstellung aus Gründen der Opportunität" 

Meine Frage wäre, ob dieses Prüfungsschema das Prüfungsschema einer Anklage ist (=ob Anklage erhoben wird) oder das Prüfungsschema eines hinreichenden Tatverdachts ist? Ich habe als Überschrift "Überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit".  Fragezeichen

Ohne Deinen AG Leiter in Frage zu stellen. Ich kann mit dem Schema überhaupt nichts anfangen.
Für eine StA als auch Revisionsklausur ist es mE nicht zu gebrauchen. Wo arbeiten wir, außer bei den paar stpo Normen, denn mit dem Anfangsverdacht?

Für das Klageerzwingungsverfahren?
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.982
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#6
17.03.2023, 17:04
Das ist kein Schema, sondern der Ablauf des Ermittlungsverfahrens...
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