13.01.2023, 20:11
Examensklausur v. 10.01.2023: Kletterwald - Urt., LG Bonn
Examensklausur v. 10.10.2022: Widerruf eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrages - Urt., OLG Celle
Woher bekommen die Prüfungsämter eigentlich die Sachverhalte zu den Urteilen/Klausuren? Sind das die Urteile, bei denen die Richter im Vermerk "besonders als Examensklausur geeignet", ankreuzen?
Sind die Urteile zugleich Lösungsskizze, bzw. Lösungsvorschlag oder wird noch eine abweichende (eigene) Lösungsskizze erstellt?
Examensklausur v. 10.10.2022: Widerruf eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrages - Urt., OLG Celle
Woher bekommen die Prüfungsämter eigentlich die Sachverhalte zu den Urteilen/Klausuren? Sind das die Urteile, bei denen die Richter im Vermerk "besonders als Examensklausur geeignet", ankreuzen?
Sind die Urteile zugleich Lösungsskizze, bzw. Lösungsvorschlag oder wird noch eine abweichende (eigene) Lösungsskizze erstellt?
14.01.2023, 20:38
(13.01.2023, 20:11)Ref.HH schrieb: Examensklausur v. 10.01.2023: Kletterwald - Urt., LG Bonn
Examensklausur v. 10.10.2022: Widerruf eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrages - Urt., OLG Celle
Woher bekommen die Prüfungsämter eigentlich die Sachverhalte zu den Urteilen/Klausuren? Sind das die Urteile, bei denen die Richter im Vermerk "besonders als Examensklausur geeignet", ankreuzen?
Sind die Urteile zugleich Lösungsskizze, bzw. Lösungsvorschlag oder wird noch eine abweichende (eigene) Lösungsskizze erstellt?
In NRW sollen alle Gerichte und StAen jährlich Akten an das LJPA schicken, die klausurgeeignet scheinen. Dort werden diese dann "seziert" und zu neuen Akten zusammengesetzt. Bei besonders interessanten Urteilen mag eine akte auch angefordert werden. Die Lösungsskizze erstellen auch die leute aus dem LJPA, wobei etwaige Urteile einen Anhaltspunkt liefern.
15.01.2023, 11:15
Man kann es als Richter vermerken in der Akte (genau wie Veröffentlichung bei juris). Den Rest macht die Geschäftsstelle (vmtl. dann über die Gerichtsverwaltung).