18.10.2022, 12:39
Im Januar 2023 schreiben Referendare aus Hessen, Niedersachsen und NRW die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Hessen:
05.01.: Z I
06.01.: Z III
09.01.: Z II
10.01.: AW
12.01.: S I
13.01.: S II
16.01.: Ö I
17.01.: Ö II
Niedersachsen:
05.01.: ZU
06.01.: A1
09.01.: ZG
10.01.: A2
12.01.: SR
13.01.: W/SR; W/VR
16.01.: VR
17.01.: VA
NRW:
05.01.: Z 1
06.01.: Z 2
09.01.: Z 3
10.01.: Z 4
12.01.: S 1
13.01.: S 2
16.01.: V 1
17.01.: V 2
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung
ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht
A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung
VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht
W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder
W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(Nds).
Hessen:
05.01.: Z I
06.01.: Z III
09.01.: Z II
10.01.: AW
12.01.: S I
13.01.: S II
16.01.: Ö I
17.01.: Ö II
Niedersachsen:
05.01.: ZU
06.01.: A1
09.01.: ZG
10.01.: A2
12.01.: SR
13.01.: W/SR; W/VR
16.01.: VR
17.01.: VA
NRW:
05.01.: Z 1
06.01.: Z 2
09.01.: Z 3
10.01.: Z 4
12.01.: S 1
13.01.: S 2
16.01.: V 1
17.01.: V 2
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung
ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht
A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung
VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht
W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder
W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(Nds).
23.11.2022, 17:39
Hi,
hat jemand aus Nds schon die Ladung erhalten? Oder wisst ihr, ab wann man damit rechnen kann?
hat jemand aus Nds schon die Ladung erhalten? Oder wisst ihr, ab wann man damit rechnen kann?
28.11.2022, 15:38
Hi, hat aus Hessen schon jemand eine Ladung und welche schönen Orte sind in diesem Durchgang dabei?
16.12.2022, 23:42
Hallo, hat jemand aus NRW schon seine Ladung erhalten? So langsam mache ich mir Sorgen, ob die Ladung rechtzeitig ankommt. Über Weihnachten und Silvester ist ja auch sicher keiner zu erreichen und ich weiß auch nicht genau, an wen ich mich wenden kann
17.12.2022, 14:34
(16.12.2022, 23:42)StellaNRW schrieb: Hallo, hat jemand aus NRW schon seine Ladung erhalten? So langsam mache ich mir Sorgen, ob die Ladung rechtzeitig ankommt. Über Weihnachten und Silvester ist ja auch sicher keiner zu erreichen und ich weiß auch nicht genau, an wen ich mich wenden kannbin auch aus NRW und noch keine Ladung - denke und hoffe nächste Woche...
24.12.2022, 15:21
Hallo zusammen! Hat irgendjemand heiße Tipps für unseren Durchgang oder möchte mal Orakel spielen?
05.01.2023, 16:53
Was lief heute?
05.01.2023, 17:17
(05.01.2023, 16:53)RefNie schrieb: Was lief heute?
In NRW lief ein mietrechtlicher Fall. Mieter vermietet seine Wohnung an Touristen, hat von seiner Vermieterin zwar die Erlaubnis zur Untervermietung erhalten, allerdings mit der Pflicht, dass diese als Postbevollmächtigte für den Mieter agieren. Der Mieter hat seinen Untermietern aber keine Postvollmacht erteilt, diese übernachten teilweise ohnehin nur tageweise dort (Airbnb). Einer der Untermieter des Beklagten wird zufällig tot in der Wohnung aufgefunden. Die Klägerin/Vermietern lässt die Wohnung reinigen etc. (Boden war kontaminiert durch den Leichnam) und will als ersten Antrag von dem Beklagten/Mieter das Geld für die Reinigung.
Zweiter Antrag war Auskunftserteilung hinsichtlich der Höhe der Mieteinnahmen des Mieters und dritter Antrag war Herausgabe des Mieterlöses aus der Untervermietung.
Der Beklagte hat zudem widerklagend die Korrektur einer Nebenkostenabrechnung beantragt. Da war dann noch die Frage der Rechtskraft, da innerhalb eines rechtskräftigen Urteils schon mal um die Nebenkosten ging und damals die erfolgreiche Aufrechnung der jetzigen Klägerin auf der fehlerhaften Abrechnung basierte. In der mündlichen Verhandlung erklärte die Klägerin dann plötzlich, dass sie die Widerklage so annehmen würde, nur um dann nach einer kurzen Unterbrechung und nachdem der Beklagte den Rechtsstreit bezüglich der Widerklage für erledigt erklärt hat, am Abweisungsantrag festzuhalten.
Lief in NDS und/oder Hessen dasselbe?
05.01.2023, 17:40
In NDS lief das gleiche
05.01.2023, 18:00