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Klausuren Juni 2015
Gast
Unregistered
 
#171
05.06.2015, 18:25
Man kann das Geld bei einem Darlehensvertrag auch einen Dritten zur Verfügung stellen. Siehe Palandt[undefined=undefined]
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Gast
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#172
Big Grin  05.06.2015, 18:27
Hab ich auch so.Hat jemand zu anderen Verträgen abgegrenzt( Gefälligkeit, leihe, schenkung odrr so)? und als einrede 320 und Verjährung?
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B15
Unregistered
 
#173
05.06.2015, 18:29
Ja, das dachte ich auch und genau so habe ich das auch gelöst... Aber hier ist doch wirklich zu berücksichtigen, dass der Mandant nicht auf eine Verbindlichkeit seiner Freundin aus Kaufvertrag gezahlt hat wie es in Teil 2 der Fall war, sondern dass er die 15.000€ an den Verkäufer wegen seiner eigenen kaufvertraglichen Verpflichtung gezahlt hat.
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Gast
Unregistered
 
#174
05.06.2015, 18:31
Die anderen Verträge, gerade Gefälligkeiten, fand ich zu abwegig. Die wollten schon klar mit Rechtsbindungswillen ein Darlehen vereinbaren. Beide haben das gleich gesehen. Keiner der beiden hat in irgendeine andere Richtung argumentiert.
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B15
Unregistered
 
#175
05.06.2015, 18:33
Ich bin da auch drauf reingefallen... Und ja, ich habe abgegrenzt zu Leihe, Schenkung und unbenannte Zuwendung... Als Darlehensvertrag wäre es aber ehrlich gesagt auch etwas "zu einfach" gewesen... Naja, ich habe es aber auch so gemacht...
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Gast
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#176
05.06.2015, 18:34
Was war in der Zulässigkeit zu prüfen und im kautelar teil?
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Gast
Unregistered
 
#177
05.06.2015, 18:34
Die Frage für mich war, wie man die ganzen Argumente der Parteien zur Nutzung des Autos in die Prüfung des Rückzahlungsanspruchs hätte einbauen sollen.
Der Mandant sagt sinngemäß, die Freundin hätte das Auto komplett alleine benutzt. Die Freundin schrieb später noch etwas dazu. Irgendwo muss man doch Beweisfragen einbauen oder nicht.

Wo kann man denn solche Fragen im Rahmen eines Darlehensanspruches einbauen?
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Gast
Unregistered
 
#178
05.06.2015, 18:37
Direkt am Anfang, ob der abschluss des darlehensvertrages bewiesen werden kann, obwohl keine schriftform eingehalten wurden...
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B15
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#179
05.06.2015, 18:42
Also keiner kann meinem Gedanken folgen, dass das viel eher passen würde, dass da ein zweiter Kaufvertrag geschlossen wurde mit Eigentumsvorbehalt und Ratenzahlung?! ;-)
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Gast
Unregistered
 
#180
05.06.2015, 18:47
Inwiefern mussten in nrw die AGBs den neuen Darlehensvertrag geprüft werden?
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