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  6. Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im 1. Examen
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Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im 1. Examen
upanishad
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 3
Registriert seit: Dec 2022
#1
15.12.2022, 17:05
Hey liebe Forengemeinde, 

da das Juraforum ziemlich ausgestorben scheint, hoffe ich, dass ihr mir das nicht Übel nehmt, wenn ich hier auch einen Beitrag zum 1. Examen (BW) erstelle. Ich habe heute meine schriftliche Note bekommen (7,25 Punkte) und habe jetzt etwas mehr als einen Monat Zeit, mich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten. Mit meiner Note bin ich eigentlich soweit zufrieden und hätte auch die Möglichkeit, nächsten September den Verbesserungsversuch zu machen. 

Habt ihr Tipps wie ich die Zeit bis zur Mündlichen noch maximal nutzen kann? Welche Bücher sollte ich unbedingt lesen? Ich werde morgen auch die Prüfprotokolle durchgehen und hoffe natürlich, dass ein paar Fragen immer wieder gestellt werden. Im Staatsrecht (4. Klausur) habe ich leider nur drei Punkte geschrieben. Werde ich dann vermehrt im Staatsrecht abgefragt? 

Ich habe immer gehört, dass tendenziell die Leute in der Mündlichen noch einmal ein bisschen besser werden, da die Bewertung als Korrektiv genutzt wird. Könnte ich wenn ich mich noch einmal richtig reinhänge und die Feiertage etc. durchlerne noch zu den magischen neun Punkten kommen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Vielen Dank im Voraus! :)
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Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
User321
Junior Member
**
Beiträge: 36
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2022
#2
15.12.2022, 19:59
Also ohne dir jetzt die Motivation nehmen zu wollen: ein Notensprung auf 9,00 Punkte im Rahmen der mündlichen Prüfung ist bei dem Ausgangspunkt zwar nicht unmöglich, aber fast ausgeschlossen - dafür zählt die mündliche Prüfung in BW einfach prozentual nicht genug. Ich habe selbst in BW beide Examina abgelegt und mir ist so ein Notensprung im ersten und/oder zweiten Examen in BW - auch aus dem erweiterten Bekanntenkreis - nicht bekannt (lediglich von 7,8 auf 9,1 Punkte, also 1,3 Punkte). Aber trotzdem mit einer guter Vorbereitung ist sicher noch 1 Notenpunkt drin. Ferner kennen die meisten Prüfer in der mündlichen Prüfung die Themen der schriftlichen Aufsichtsarbeiten gar nicht, weshalb diese und deine Leistungen dort auf die Themenwahl des Prüfers grds. keinen Einfluss haben - außer auf das allgemeine Niveau der Prpfung: es werden bei 7,2 Punkten schriftlich idR. zu Beginn einfachere Fragen gestellt als bei Leuten mit 10, Punkten. Schau dir deshalb vor allem die Protokolle an, da die meisten Prüfer ihr „Gebiet“ und/oder aktuelle Themen (ein RichterVG einer Baurechtskammer wird sich meist in der Prüfung auf Baurecht, VwGO und  VwVfG konzentrieren) prüfen. Deshalb solltest dich mit den Protokollen vorbereiten, Grundlagen lernen und aktuelle Themen im Blick behalten (z.B. LTO oder FAZ Einspruch). Viel Erfolg!
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a.l.i.x.
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#3
15.12.2022, 20:13
Ich schließe mich meinem Vorredner an. Ich hatte in der mündlichen Prüfung einen Mitprüfling der von 7 Pktn auf das Prädikat wollte. Er hat zwar ein höheres Befriedigend erreicht, das Prädikat jedoch nicht. Die Prüfer vergeben zwar i.d.R. in der mündlichen Prüfung bessere Noten als im Schriftlichen, jedoch wird der Kandidat gerade bei einem möglichen Prädikat auf Herz und Nieren geprüft. Ansonsten nochmal die Basics wiederholen, aktuelle Themen sichten und sich mit den Protokollen seelisch und moralisch auf die Prüfer einstellen.

Gutes Gelingen DaumenHoch
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.12.2022, 20:15 von a.l.i.x..)
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truefaith_bln
Junior Member
**
Beiträge: 41
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#4
15.12.2022, 22:07
Ich hätte glaube ich rückblickend für die mündliche Prüfung im ersten Examen - neben den materiell-rechtlichen Basics - auch ein Buch zur Vorbereitung für das zweite Examen in die Hand genommen. Dies umso mehr, wenn vermehrt Praktiker/innen in deiner Kommission sitzen. Gerade das Buch von Berkemeyer zu den Standardfragen hilft hier extrem. Zwar sind Fragen wie "Sie sind Richter, Ihnen wir eine Akte auf den Tisch gelegt" im ersten Examen eher unwahrscheinlich. Ausgeschlossen ist es m.E. aber nicht. Sich das also einmal durchzulesen und insgesamt mit den Gesetzen der Praktiker (ZPO, StPO, GVG) vertraut zu sein, kann immens helfen. Zudem sind auch die C.F. Müller Prüfungsgespräche-Bücher gut, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie ein Gespräch ablaufen kann und zu üben, wie man auf Fragen juristisch ordentlich antwortet. Daneben natürlich die Protokolle durchlesen und auf die Tätigkeit der Prüfer/innen achten (hast du eine Präsi von einem Gericht, sollte man sich mit ihren Aufgaben vertraut machen; ist es ein Notar, ggf. paar Sachen hierzu anschauen). Aktuelle Gesetzesvorhaben für das jeweilige Rechtsgebiet einmal kurz anschauen. RÜ und LTO schadet auch nicht.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.062
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#5
16.12.2022, 09:26
Die Prüfungsakte liegt zwar vor, aber:

Als Prüfer überlegt man sich schon im Voraus, was man prüfen wird. Und niemand kommt viel früher, um sich die Akten vorher anzusehen. Woran es in einer Klausur hing, kann man so schnell eh nicht erfassen. In der Praxis prüft man also, was man sich vorgenommen hat, und schaut allenfalls mal in den Pausen kurz in die Ergebnisse vom Schriftlichen.
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