09.12.2022, 17:33
Ich habe die Wiedereinsetzung die beantragt war sowie die weiteren Anträge des Anwalts nicht geprüft, da er erst nach Ablauf der Begründungsfrist mandatiert wurde.
Im Übrigen haben sich die Anträge des Verurteilten und des Anwalts gedeckt - deshalb auch so in Ordnung.
Vielleicht völlig schief …..
Im Übrigen haben sich die Anträge des Verurteilten und des Anwalts gedeckt - deshalb auch so in Ordnung.
Vielleicht völlig schief …..
09.12.2022, 17:36
Die Klausuren scheinen ja doch teilweise unterschiedlich gewesen zu sein. Bei uns gab es keine Anträge oder so.
Und ich meine mich zu erinnern, dass im Bearbeitervermerk stand, dass Zuständigkeiten nicht zu prüfen sind.
Und für 226 fehlte es mMn an Feststellungen zur Dauerhaftigkeit.
Verfahren wurde jedenfalls hier ausgesetzt und nicht unterbrochen.
Und ich meine mich zu erinnern, dass im Bearbeitervermerk stand, dass Zuständigkeiten nicht zu prüfen sind.
Und für 226 fehlte es mMn an Feststellungen zur Dauerhaftigkeit.
Verfahren wurde jedenfalls hier ausgesetzt und nicht unterbrochen.
09.12.2022, 17:41
War der Richter bei euch abgelehnt? In Berlin wurde mWn nur nicht über seinen Antrag entschieden bis er in den Ruhestand ging und dann nach 21c II GVG die andere Richterin den Vorsitz hätte übernehmen sollen, deswegen hat ich da nur 27
09.12.2022, 17:43
(09.12.2022, 17:31)NRWe schrieb: Wie seid ihr mit der Revisionseinlegung bei der Justizbeschäftigten umgegangen? Wiedereinsetzungsantrag? ?
Ja.
Einlegung ok, zwar nicht zu Protokoll da unzuständig, aber vom Angeklagten unterschriebenes Protokoll der Geschäftstelle wahrt die Schriftform.
Begründung nicht fristgerecht, da nicht von RA
Frist abgelaufen = Wiedereinsetzung
09.12.2022, 17:48
Aber er hatte ja selbst schon zu Protokoll begründet…..
09.12.2022, 17:48
(09.12.2022, 17:41)Gastastan schrieb: War der Richter bei euch abgelehnt? In Berlin wurde mWn nur nicht über seinen Antrag entschieden bis er in den Ruhestand ging und dann nach 21c II GVG die andere Richterin den Vorsitz hätte übernehmen sollen, deswegen hat ich da nur 27
Hab da § 29 angenommen, weil zwischen der 1. Verhandlung und dem Ruhestand 4 Monate lagen und der Antrag ja eigentlich innerhalb von 2 Wochen beschieden werden muss, also schon zu diesem Zeitpunkt der Verstoß gegeben war; auch wurde die HV ausgesetzt, obwohl sie nach Abs. 2 keinen Aufschub duldet..
09.12.2022, 17:48
09.12.2022, 17:51
09.12.2022, 18:01
oh my god... das war kein guter Tag. habe heute zum ersten mal eine klausur gegen berufungsurteil gesehen

09.12.2022, 18:04
Ich bin jedenfalls sehr froh, dass alle nicht viel bei dem materiell rechtlichen Teil gefunden haben…
Revision gegen Berufungsurteil hatten wir zum Glück vorher besprochen :)
Es war einfach unfassbar viel wie immer. Zum Glück kann bei den V-Klausuren mal wieder ein bisschen nachdenken, bevor man irgendwas schreibt….
Revision gegen Berufungsurteil hatten wir zum Glück vorher besprochen :)
Es war einfach unfassbar viel wie immer. Zum Glück kann bei den V-Klausuren mal wieder ein bisschen nachdenken, bevor man irgendwas schreibt….